Bekanntgabe verg. Aufträge RV Dienstleister Auswertungsportal DIDI & Dienstleister Kundenportal ABAKUS Referenznummer der Bekanntmachung: V132/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.isb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntgabe verg. Aufträge RV Dienstleister Auswertungsportal DIDI & Dienstleister Kundenportal ABAKUS
Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) hat im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zwei Rahmenverträge mit jeweils einem Auftragnehmer für Dienstleistungen
im Auswertungsumfeld zur Betreuung des ISB-weiten Auswertungsportals DIDI (Los 1) und
Dienstleistung im SAP/ABAKUS/Kundenportal/OAM-Umfeld (Los 2) abgeschlossen.
Dienstleistung im Auswertungsumfeld zur Betreuung des ISB-weiten Auswertungsportals DIDI
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Holzhofstraße 4 55116 Mainz Die ISB erwartet eine Vor-Ort-Betreuung.
Die ISB betreibt ein dreistufiges Datawarehouse "DIDI" auf MS SQL-Server Basis und den Frameworks MStrategie und TDE3 der Fa. Infofabrik. Als Frontend bzw. Präsentationsschicht für das feste Reporting kommt SAP-Business Objects 4.x mit den Modulen Web Intelligence und Crystal Reports for Enterprise zum Einsatz. Für das Ad-Hoc-Reporting setzt die ISB den ReportServer der Fa. Infofabrik als Frontend ein.
Im Rahmen des laufenden Betriebs und bei der Durchführung von Projekten benötigt die ISB externe Unterstützung im Bereich Reportserver, SAP-BO, Datenbankentwicklung (MS-SQL) und der o.g. Frameworks.
Hierbei soll das System an ISB-individuelle Bedürfnisse angepasst werden, sowie Fehlerkorrekturen welche in der Regel tiefgreifendes Spezialwissen und Programmierkenntnisse erfordern und daher nicht in vollem Umfang durch die Mitarbeiter der IT abgedeckt werden können bzw. aufgrund von Belastungsspitzen abgegeben werden müssen.
Bei der Bearbeitung lehnt sich die ISB an ITIL an. Die Abstimmung der Prozesse und Prozessübergänge erfolgt im Rahmen der Initialisierungsphase. Evtl. Kosten für die Einarbeitung in die ISB werden von der ISB nicht übernommen und sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der zu erwartende Aufwand wird auf 800 Personentage/Jahr geschätzt. Bei Mehr- oder Minderbedarf dürfen der ISB keine zusätzlichen Kosten entstehen. Eine Abnahmeverpflichtung seitens der ISB besteht nicht.
Dienstleistung für Kundenportale (CLX, OAM und Fintus-SSP), Fintus-Cockpit,Fintus DWP und SAP/ABAKUS
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Holzhofstraße 4 55116 Mainz Die ISB erwartet eine Vor-Ort-Betreuung.
Die ISB benötigt externe Unterstützung im Rahmen der Produktionsbetreuung und bei Projekten. Die Unterstützung bezieht sich im Wesentlichen auf fachliche Fragestellungen, Fehlerkorrekturen, programmtechnische Anpassungen im Zusammenhang mit den ISB Kundenportalen (CLX, OAM und Fintus-SSP), Fintus-Cockpit, Fintus DWP und des SAP/ABAKUS, welche in der Regel tiefgreifendes Spezialwissen und Programmierkenntnisse erfordern und daher nicht in vollem Umfang durch die Mitarbeiter der IT abgedeckt werden können bzw. aufgrund von Belastungsspitzen abgegeben werden müssen.
Im Rahmen der Dienstleistung wird der reibungslose Ablauf des Betriebs in Bezug auf die o.g. Systeme sichergestellt, sowie an Projekten mitgearbeitet. Des Weiteren wird sichergestellt, dass in Zeiten von Belastungsspitzen eine schnelle Reaktionszeit auf Probleme gewährleistet werden kann.
Bei der Bearbeitung lehnt sich die ISB an ITIL an. Die Abstimmung der Prozesse und Prozessübergänge erfolgt im Rahmen der Initialisierungsphase. Evtl. Kosten für die Einarbeitung werden von der ISB nicht übernommen und sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Der zu erwartende Aufwand wird auf 2.700 Personentage/Jahr geschätzt. Bei Mehr- oder Minderbedarf dürfen der ISB keine zusätzlichen Kosten entstehen. Eine Abnahmeverpflichtung seitens der ISB besteht nicht.
Die ISB behält sich vor, während der Laufzeit des Rahmenvertrages, weitere fachlich gleichartige Leistungen aus dem Vertrag abzurufen.
Die ISB betreibt ein SAP ERP 6.0 System mit den Modulen FI, FI-AA, FS-CML, CO, TR, sowie SAP-OAM, ABAKUS,ABAKUS-Kundenportal und die fintus Suite in der Version 2 und 3. Diese Systeme sind in eine dreistufige oder vierstufige System-Struktur (Entwicklung, Konsolidierung, Vorproduktion, Produktionon) gegliedert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betreuung des ISB-weiten Auswertungsportals DIDI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung im SAP/ABAKUS/Kundenportal/OAM-Umfeld
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN6AAH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.