(J4-22V-272) Unterstützung der Bauleitung des MArs bei IH-Vorhaben an Marineeinheiten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 26: Sonstige Dienstleistungen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB1 Koblenz
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 375000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Angebote sind möglich für alle Lose
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: Los 1 - Schiffbau75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
1. Abschluss Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. oder höherwertig in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit Schwerpunkt Schiffstechnik
Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit Schwerpunkt Schiffstechnik oder vergleichbar verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen UAN eingesetzten Mitarbeiter über einen Abschluss Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor Eng. oder höherwertig in der Fachrichtung Schiffbau oder Maschinenbau mit dem Schwerpunkt Schiffstechnik.
2. Mindestens dreijährige Erfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben
Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungen verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers oder von dessen UAN eingesetzten Mitarbeiter mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
3. Nachweis der Kenntnisse einschlägiger Vorschriften
Alle vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter müssen über Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau, der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung",1 - "Schiff mit Ausrüstung und Einrichtung" verfügen oder sich diese Kenntnisse bis zum Leistungsbeginn erarbeiten.
Nachweisführung:
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers bereits über die geforderten Kenntnisse verfügen:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder von dessen UAN im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen:
Eigenerklärung, dass Bewerber oder von dessen UAN eingesetzte Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeiten.
4. Kenntnis einschlägiger Vorschriften für den Schiffbau, anerkannter Regeln der Technik, Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung
Alle vom Bewerber oder von dessen UAN eingesetzten Mitarbeiter müssen über vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Schiffbau, der in diesem Fachgebiet anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik sowie Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung gängiger Regelwerke in diesem Fachgebiet verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder von dessen UAN im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
5. Zertifizierung Schweißfachingenieur/-fachmann
Alle vom Bewerber oder von dessen UAN eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine Zertifizierung Schweißfachingenieur/-fachmann nach Richtlinie DVS IIW oder "Sichtprüfer VT 2" gem. DIN EN ISO 9712 verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikats für jeden vom Bewerber oder von dessen UAN eingesetzten Mitarbeiter über eine Zertifizierung Schweißfach/-fachmann nach Richtlinie DVS IIW oder "Sichtprüfer VT 2" gem. DIN 9712.
Falls die Mitarbeiter des Bewerbers noch nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen:
Eigenerklärung, dass sich alle vom Bewerber eingesetzte Mitarbeiter bzw. etwaige von ihm eingesetzte UAN sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeiten.
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
1. Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. oder höherwertig in der Fachrichtung Maschinenbau mit Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Energietechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Schiffbau, Schiffsmaschinenbau oder eine vergleichbare Qualifikation
Alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Maschinenbau mit Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Energietechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Schiffbau, Schiffsmaschinenbau oder vergleichbar verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Maschinenbau mit Schwerpunkt Automatisierungstechnik, Energietechnik, Kraft- und Arbeitsmaschinen, Schiffbau, Schiffsmaschinenbau oder vergleichbar verfügt.
2. Mindestens dreijährige Erfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben
Alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungen verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
3. Kenntnisse einschlägiger Vorschriften für den Schiffbau, anerkannte Regeln der Technik, Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung
Alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter müssen über vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Schiffbau, der in diesem Fachgebiet anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik sowie Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung gängiger Regelwerke in diesem Fachgebiet verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
4. Nachweis der Kenntnisse einschlägiger Vorschriften
Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau, der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung", 2 - "Antriebsanlagen" und 4 - "Schiffsbetriebsanlagen".
Nachweisführung:
Falls die Nachweise bereits erbracht werden können:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Falls die Nachweise noch nicht erbracht werden können:
Eigenerklärung, dass Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeitet haben werden.
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
1. Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. oder höherwertig in der Fachrichtung Elektrotechnik (Energietechnik), Anlagentechnik oder Automationstechnik
Alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter müssen über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Elektrotechnik (Energietechnik), Anlagentechnik, Automationstechnik oder vergleichbar verfügen.
Nachweisführung:
Vorlage einer Kopie des Abschlusszeugnisses für jeden vom Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass der jeweilige Mitarbeiter über einen Abschluss als Diplom-Ingenieur (FH) oder Bachelor Eng. (oder höherwertig) in der Fachrichtung Elektrotechnik (Energietechnik), Anlagentechnik, Automationstechnik oder vergleichbar verfügt.
2. Mindestens dreijährige Erfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben
Alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine mindestens dreijährige Praxiserfahrung in der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungen verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
3. Kenntnisse einschlägiger Vorschriften für den Schiffbau, anerkannter Regeln der Technik, Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung
Alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter müssen über vertiefte Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Schiffbau, der in diesem Fachgebiet anzuwendenden anerkannten Regeln der Technik sowie Erfahrungen mit Prüf- und Überwachungsorganisationen und Anwendung gängiger Regelwerke in diesem Fachgebiet verfügen.
Nachweisführung:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmern im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
4. Nachweis der Kenntnisse einschlägiger Vorschriften
Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften für den Marineschiffbau und der Bauvorschriften in den Hauptbauabschnitten 0 - "Richtlinien und Leistungen für Planung, Bau und Nutzung", 3 - "Elektrische Anlagen" und 4 - "Schiffsbetriebsanlagen". oder die Bereitschaft sich diese Kenntnisse bis zum Leistungsbeginn zu erarbeiten.
Nachweisführung:
Falls die Nachweise bereits erbracht werden können:
Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet der Bauaufsicht bei Schiffsinstandsetzungsvorhaben für alle vom Bewerber oder dessen Unterauftragnehmern im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter. Die Angaben müssen den jeweiligen Bearbeitungszeitraum und die durchgeführten Tätigkeiten benennen. Um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu verschaffen, die Referenzen zu überprüfen, müssen vom Bewerber - soweit möglich - weitere Informationen bereitgestellt werden, etwa zu den Projekten gehörende Vertragsnummern, die Angabe der jeweiligen leidenden Projektreferate oder die Benennung von Ansprechpartnern.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter des Bewerbers mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren Praxiserfahrung in der Bearbeitung dieser Projekte erlangt hat.
Dieselbe Projektreferenz kann für mehrere Mitarbeiter des Bewerbers herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelt, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
Falls die Nachweise noch nicht erbracht werden können:
Eigenerklärung, dass der Bewerber oder von dessen Unterauftragnehmern eingesetzten Mitarbeiter sich diese Kenntnisse bis Leistungsbeginn erarbeiten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eintragung im Handelsregister (AN inkl. UAN)Der Bewerber sowie etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein.Nachweisführung:Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).2. Formular B-V 031Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWBNachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.3. Formular B-V 032Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWBNachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.4. Formular B-V 034 (bei Oberschwelle-Vergabeverfahren)Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWBNachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.5. Formular B-V 047Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber- bzw. BietergemeinschaftNachweisführung:Nur im Falle der Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 047.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Gesamtjahresumsatz i.H. von 2 Mio. EUR exkl. USt innerhalb der letzten 3 JahreDer Bewerber muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, indem er über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 2 Mio. EUR exkl. USt innerhalb der letzten drei Jahre verfügt.
Nachweisführung:
Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Bewerbers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Bewerber über einen Gesamtjahresumsatz i.H. von mindestens 2 Mio. EUR exkl. USt verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
2. Betriebshaftpflichtversicherung i.H. von mind. 5.000.000 EUR (Personenschäden)/500.000 EUR (Vermögens- und Sachschäden)
Der Bewerber muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Nachweisführung:
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass diese eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrags muss den gesamten Leistungszeitraum abdecken. Soweit dies nicht der Fall ist, muss vom Auftragnehmer ergänzend die Erklärung vorgelegt werden, dass dieser eine solche Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum aufrechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR pro Schadensfall für Vermögens- und Sachschäden umfasst und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen wird.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Für ALLE Lose:
1. Ausschluss von Befangenheit durch wirtschaftliche Verflechtung sowie Ausschluss möglicher gegenseitiger Konkurrenz in der Instandhaltung von Booten und Schiffen
Der Ausschluss von Befangenheit sowie von möglicher gegenseitiger Konkurrenz wird sichergestellt, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
•Der Bewerber darf kein Tochterunternehmen des zu überwachenden Auftragnehmers sein oder dessen Konzern angehören.
•Der Bewerber darf kein Unterauftragnehmer eines Instandhaltungsvorhabens sein, das er beaufsichtigen soll.
•Der Bewerber darf während des im gegenwärtigen Verfahren ausgeschriebenen Leistungszeitraums sowie zwei Jahre zuvor und zwei Jahre danach nicht als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer für ein Instandhaltungsvorhaben des MArs tätig gewesen sein bzw. tätig werden. Bei einer Einbindung des Bewerbers in einen Konzern gilt diese Verpflichtung auch für andere Unternehmendes Konzerns. Dies gilt nicht für Bewerber, die in dieser Zeit lediglich Dokumentations-, Begutachtungs- und/oder Klassifikationsaufträge durchgeführt haben.
Nachweisführung:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Bewerber während des im gegenwärtigen Verfahren ausgeschriebenen Leistungszeitraums sowie zwei Jahre zuvor und zwei Jahre danach nicht als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer für ein Instandhaltungsvorhaben des MArs tätig gewesen ist bzw. tätig werden wird.
2. Seediensttauglichkeit gem. §§ 11 ff. SeeArbG
Alle vom Bewerber eingesetzte Mitarbeiter müssen während des gesamten Leistungszeitraums über ein gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis gem. § 12 SeeArbG verfügen.
Nachweisführung:
Falls beim Bewerber die Zeugnisse bereits existieren:
Vorlage eines Seediensttauglichkeitszeugnisses für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
Falls beim Bewerber die Zeugnisse noch nicht existieren:
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er sicherstellt, dass mit Vertragsschluss im Rahmen eines Einzelauftrags das eingesetzte Personal über diese Untersuchung verfügt.
3. Sabotageschutzbescheinigung der Mitarbeiter
Alle vom Bewerber im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter werden mit Leistungsbeginn an sicherheitsempfindlichen Stellen innerhalb verteidigungswichtiger Einrichtungen eingesetzt. Weil hiermit unmittelbar nach Vertragsschluss im Rahmen eines Einzelauftrags begonnen wird, müssen die vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter über eine gültige Sabotageschutzbescheinigung verfügen.
Der Bewerber muss die für eine Sabotageschutzbescheinigung zugrundeliegenden Voraussetzungen während des gesamten Leistungszeitraums aufrechterhalten.
Diese Anforderungen gelten auch für etwaige vom Bewerber eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Mitarbeiter.
Nachweisführung:
Vorlage der gültigen Sabotageschutzbescheinigung für jeden Mitarbeiter des Bewerbers, den dieser im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzen beabsichtigt. Dies gilt auch für etwaige vom Bewerber eingesetzte Unterauftragnehmer.
Weil mit der Leistungserbringung in sicherheitsempfindlichen Bereichen unmittelbar nach Vertragsschluss im Rahmen der Einzelaufträge zu beginnen ist und diese Einzelaufträge nach derzeitiger Planung unmittelbar im Anschluss an den Vertragsschluss der Rahmenvereinbarung erfolgen sollen, müssen die Voraussetzungen (gültige Sabotageschutzbescheinigung) spätestens mit Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote vorliegen. Bewerber, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.
Die ZUSÄTZLICHEN, LOSSPEZIFISCHEN Eignungskriterien können im Anhang B - Angaben zu den Losen unter Ziffer 5) des jeweiligen Loses eingesehen werden.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit