Lieferung von Bioabfallbeuteln Referenznummer der Bekanntmachung: KBIR-2023-0007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB15 Birkenfeld
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-birkenfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Bioabfallbeuteln
Lieferung von Bioabfallbeuteln.
Die ausgeschriebene Leistung wird in einem Los vergeben.
An der L 176 55776 Reichenbach
- Lieferung von biologisch abbaubaren und kompostierbaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus überwiegend nachwachsenden Rohstoffen für die getrennte Sammlung von Bioabfall (kurz: Bioabfallbeutel) mit einem Volumen von 10 l bis 12 l.
- Die Bioabfallbeutel sind auf Rollen zu je 50 Stück zu konfektionieren und verpackt in Kartons mit je 20 Rollen gestapelt auf Euro-Paletten zu liefern.
- Anlieferort ist das Abfallwirtschaftszentrum Reibertsbach (AWZ), An der L 176, 55776 Reichenbach.. Die Entladung der Anlieferfahrzeuge an der Anlieferstelle erfolgt durch den Auftragnehmer. Hierbei
ist zu beachten, dass das AWZ über keine LKW-Laderampe oder sonstige Transporthilfsmittel
verfügt.
- Die Lieferung der Bioabfallbeutel erfolgt auf Abruf durch den Auftraggeber in mehreren Teillieferungen; eine Teillieferung umfasst jeweils ca. 1.250.000 Bioabfallbeutel.
- Es sind vier Teillieferungen pro Vertragsjahr vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 für
jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
-(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende
Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge
aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters),
welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu
fordern.
-Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden
(im Angebotsteil I enthalten).
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein
vom Bieter ergänzend zu fordern.
-Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von jährlich insgesamt mindestens
500.000 biologisch abbaubaren Kunststoff-Sammelbeuteln aus überwiegend
nachwachsenden Rohstoffen für die getrennte Erfassung von Biomüll, die gemäß
DIN EN 13432 oder DIN EN 14995 zertifiziert sind. Die Referenz/-en ist/sind für
mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2020 bis 2022 durch eine Auflistung
der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Stückzahl und Beauftragungszeiträume
vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Verpflichtungserklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gemäß § 55 Ab. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform "rlp.vergabekommunal". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform rlp.vergabekommunal an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich textlich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5EYW1EUEVP7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.