Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung +Freianlagenplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßloch
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hassloch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung +Freianlagenplanung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung und der Freianlagen gem. §§ 33 ff., 38 ff HOAI zur Planung und Durchführung des Neubaus von zwei sechsgruppigen Kindertagesstätten nebst Freianlagen in Haßloch.
Haßloch
Gegenstand der abzuschließenden Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gem. § 33 ff. HOAI zur Planung und Durchführung des Neubaus von zwei sechsgruppigen Kindertagesstätten in Haßloch, sowie der dafür erforderlichen Freianlagenplanung gem. §§ 38ff HOAI
Weitere Beschreibung – siehe Anlage 10 -
Der Auftragnehmer muss sowohl die Objektplanungsleistungen als auch die Freianlagenplanung erbringen. Ein Angebot nur auf die Objektplanung bzw. nur auf die Freianlagenplanung ist nicht zulässig und wird ausgeschlossen.
Im Hinblick auf den Abstimmungsbedarf sollen die Leistungen von einem Auftragnehmer erbracht werden.
Die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen ergeben sich aus
aus der Anlage 10 Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin.
Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten.
Die Konzeption in Holzbau muss unter wirtschaftlichen und förderrechtlichen Aspekten im Rahmen der Planung optimiert und dem Auftraggeber vorgestellt werden.
Dabei sind neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) zu berücksichtigen.
Maßgebende Grundlage ist die Beschreibung der Bauaufgabe Anlage 10.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von
- Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI) zuzuordnen sind,
- Freianlagenplanung Leistungsphasen 1-9 ( § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11)
Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt einheitlich in Leistungsstufen. Gleiches gilt für die Freianlagenplanung. Zunächst werden bei der Objektplanung nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt bzw. bei der Freianlagenplanung die Leistungsphasen 1-4. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bezüglich beider Planungsleistungen in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf macht der Auftraggeber folgende Angaben zum zeitlichen Ablauf:
die Grundleistungen der Leistungsphase 4 sollen spätestens im 4. Quartal 2023 erbracht sein. Im Rahmen von Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien des Landesjugendamtes RLP gestellt werden.
Hierfür werden besondere Leistungen im Rahmen des Vertrages Objektplanung gefordert. Es wird auf die Anlage 10 Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Baubeginn ist für das 2. Quartal 2025 geplant. Die Inbetriebnahme ist für das 4. Quartal 2026 geplant.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1-9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) und dem Leistungsbild Freianlagenplanung § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11) zuzuordnen sind. Baugrundgutachten, Brandschutzplanung etc. werden gesondert ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für Objektplanung und die Leistungsphasen 1-4 für die Freianlagenplanung beauftragt.
b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Objektplanung) und 5-9 (Freianlagenplanung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten unbedingten beauftragten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI und § 39 Abs. 3 i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport.de E14283456/ heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbendengemeinschaften:
a) Bewerbendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber für die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de