OT- und Kassettendrucker für die Pathologie Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-007/1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
OT- und Kassettendrucker für die Pathologie
Im KliLu ist die Software NEXUS / Pathologie als Pathologieinformationssystem im Einsatz. Im Zuge weitergehender Digitalisierung beabsichtigt das KliLu das vorgenannte Informationssystem insbesondere um die Möglichkeit einer strukturierten Befundung, spezieller Bildanalysen und flexiblen Laborauftragsmanagement zu ergänzen.
Zur Nutzung des Gesamtsystems NEXUS / Pathologie sind neue OT- und Kassettendrucker, die ab Mitte 2023 eingesetzt werden sollen, erforderlich. Gegenstand dieser Ausschreibung ist insbesondere die Beschaffung dieser Drucker.
Kassettendrucker
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Gegenstand dieser Ausschreibung in Los 1 ist die Beschaffung von zwei mit dem System NEXUS / Pathologie kompatibler Kassettendrucker.
Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung umfasst die Beschaffung neben dem Erwerb der Kassettendrucker ein "Geräteparkmanagement".
Das "Geräteparkmanagement" soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, die Möglichkeit und Berechtigung der Anbindung an das System Nexus / Pathologie (die Anbindung selbst erfolgt durch die Firma Nexus) und Inbetriebnahme der Drucker auch deren Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen. Dies beinhaltet die Wartung und Reparatur der Geräte, die Softwarepflege, sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile. Auch soll die Einweisung des Personals des Auftraggebers in die Geräte und Software über die Vertragslaufzeit erfasst werden. Sämtliche für die Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Einweisungen entstehenden Anfahrtskosten sollen ebenfalls enthalten sein.
Die Leistungen des Geräteparkmanagements (beide Lose) verlängern sich um jeweils ein Jahr, sofern diese nicht von Auftragnehmer oder Auftraggeber drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
OT-Drucker
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Gegenstand dieser Ausschreibung in Los 2 ist die Beschaffung von fünf mit dem System NEXUS / Pathologie kompatibler OT-Drucker, von denen mindestens ein Drucker ein so genannter "Zwei-Schacht Drucker" sein muss, so dass dieser gleichzeitig mit zwei unterschiedlichen Objektträger-Typen beladen werden kann.
Zum Zweck der Sicherstellung der Versorgung umfasst die Beschaffung über den Erwerb der Drucker hinaus ebenfalls ein "Geräteparkmanagement".
Das "Geräteparkmanagement" soll jedenfalls neben der Lieferung, Aufstellung, Installation, die Möglichkeit und Berechtigung der Anbindung an das System Nexus / Pathologie (die Anbindung selbst erfolgt durch die Firma Nexus) und Inbetriebnahme der Drucker auch deren Instandhaltung und jederzeitige Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft umfassen. Dies beinhaltet die Wartung und Reparatur der Geräte, die Softwarepflege, sämtliche Instandhaltungsmaßnahmen sowie alle hierfür erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile. Auch soll die Einweisung des Personals des Auftraggebers in die Geräte und Software über die Vertragslaufzeit erfasst werden. Sämtliche für die Instandhaltung, Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft und Einweisungen entstehenden Anfahrtskosten sollen ebenfalls enthalten sein.
Die Leistungen des Geräteparkmanagements (beide Lose) verlängern sich um jeweils ein Jahr, sofern diese nicht von Auftragnehmer oder Auftraggeber drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Lieferleistungsaufträge der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
- Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem;
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMG9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.