Gebäude-Reinigungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-110-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-mainz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-Reinigungsleistungen
Ausgeschrieben sind Unterhalts- Grund- sowie Glas- und Rahmenreinigungen sowie auch Zimmerreinigungen in unterschiedlichen Gebäudetypen wie zum Beispiel in Kindertagesstätten, einer Mensa und Studierendenwohnheimen sowie in Verwaltungsgebäuden.
Der Zuschlag wird auf ein Los je Bieter in den Losen 1 bis 5 (Unterhalts- und Grundreinigung) limitiert. Von dieser Regelung ausgenommen ist nur das Los 2. Der Bieter, der den Zuschlag für das Los 2 erhalten soll, kann für ein weiteres Los der Lose 1, 3, 4 oder 5 den Zuschlag erhalten. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 - 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 6 (Glasreinigung) erteilt werden.
Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung.
Reinigung Kindertagesstätten
Reinigung von 2 Kindertagesstätten Staudinger Weg 21 55128 Mainz Dalheimer Weg 1b 55128 Mainz - Montessori-Kinderhaus Sprösslinge
Lucy-Hillebrandt-Str. 2a, 55128 Mainz - Kita Campulino
Los 1
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 2 Kindertagesstätten des Studierendenwerks Mainz mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 460.520 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 2.430 m².
Verlängerungsoption gem. § 14 ff. des Werkvertrages (Anlage 1)
Reinigung Mensa K3
Reinigung von einer Mensa K3 Lucy-Hillebrandt-Str. 4 55128 Mainz
Los 2
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in einer Mensa des Studierendenwerks Mainz mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 68.060 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 750 m².
Verlängerungsoption gem. § 14 ff. des Werkvertrages (Anlage 1)
Reinigung 2 Verwaltungsgebäude & 2 Wohnheime sowie Zimmerreinigung
Reinigung von 2 Verwaltungsgebäuden und 2 Wohnheimen und Zimmerreinigung Staudinger Weg 21 55128 Mainz 55128 Mainz, Staudinger Weg 21, Studierendenhaus, Verw.
55128 Mainz, Dalheimer Weg 2, Berno-Wischmann-Haus, Verwaltung
55128 Mainz, Lucy-Hillebrandt-Str. 4-18, Wohnheim K3
55128 Mainz, Jakob-Welder-Weg 30-40, Wohnheim Inter II
Zimmerreinigung alle Wohnheime Lose 3-5
Los 3
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 4 Liegenschaften des Studierendenwerks Mainz mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 1.079.490 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 11.230 m² sowie Grundreinigungsarbeiten auf Abruf in verschiedenen Wohnheimen (Zimmerreinigung).
Verlängerungsoption gem. § 14 ff. des Werkvertrages (Anlage 1)
Reinigung von 3 Wohnheimen
Reinigung von 3 Wohnheimen Staudinger Weg 21 55128 Mainz 55130 Mainz, Max-Hufschmidt-Str. 13, 15, 17, Wohnheim Weisenau
55129 Mainz, General-Oberst-Beck-Str. 4, 6, 8, Wohnheim Hechtsheim,
55129 Mainz, Am Rodelberg 53, 55, Wohnheim Oberstadt
Los 4
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 3 Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 684.900 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 7.170 m².
Verlängerungsoption gem. § 14 ff. des Werkvertrages (Anlage 1)
Reinigung von 4 Wohnheimen
Reinigung von 4 Wohnheimen Staudinger Weg 21 55128 Mainz 55122 Mainz, Gosslerweg 1, Wohnheim Binger Schlag,
55124 Mainz, Isaac-Fulda-Allee 4, 4a, 4b, Wohnheim Kisselberg,
55122 Mainz, Wallstraße 90, 92, 94, Wohnheim Wallstraße,
55122 Mainz, Franz-Werfel-Str. 9, Wohnheim Münchfeld,
Los 5
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 4 Wohnheimen des Studierendenwerks Mainz mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 922.720 m² und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 9.320 m².
Verlängerungsoption gem. § 14 ff. des Werkvertrages (Anlage 1)
Glas- & Rahmenreinigung
Glas- & Rahmenreinigung Staudinger Weg 21 55128 Mainz alle Liegenschaften Lose 1-5 zzgl.
Zentralmensa, Staudinger Weg 15, 55128 Mainz und
Mensa Bambus, Jakob-Welder-Weg 12, 55128 Mainz
Los 6
Glasreinigungsarbeiten in 16 Liegenschaften mit einer jährlichen Glas- und Rahmenreinigungsfläche von ca. 19.730 m².
Verlängerungsoption gem. § 14 ff. des Werkvertrages (Anlage 1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß
Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die
gemäß den Rechtsvorschriften des EG Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem
sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Eigenerklärungen, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der
Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird.
Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der
Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung).
Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die Anzahl der Mitarbeiter und die Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung des Personaleinsatzes.
Eigenerklärung des Bieters über die berufliche Qualifikation und die berufliche Befähigung der vorgesehenen technischen Leitung.
Gebäudereiniger-Handwerk gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vom Bieter auszufüllenden Unterlagen sind allesamt als ZIP-Ordner auf der Vergabeplattform bei den Vertragsbedingungen abzurufen.
Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabeportals zu stellen. Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier veröffentlicht. Zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
- Erklärung über Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften)
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen
- Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB
- Mustererklärung LTTG 1 AentG
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5 EU
- Eigenerklärung Kinderarbeit
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen. Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen:
Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen Richtwerte
erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene
Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 (in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6) des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zuzüglich der aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge zu Beginn der Vertragslaufzeit aus
Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der
jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o.g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Der Zuschlag wird auf ein Los je Bieter in den Losen 1 bis 5 (Unterhalts- und Grundreinigung) limitiert. Von dieser Regelung ausgenommen ist nur das Los 2.
Der Bieter, der den Zuschlag für das Los 2 erhalten soll, kann für ein weiteres Los der Lose 1, 3, 4 oder 5 den Zuschlag erhalten. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in Summe der Lose 1 bis 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 6 (Glasreinigung)
erteilt werden. Sollten weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD1YENV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor
Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.