Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: BKK_Pfalz-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE286466643
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bkkpfalz.de
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die regelmäßige Unterhaltsreinigung inkl. Stellung der entsprechenden
Reinigungsgeräte und -artikel an drei Standorten der BKK Pfalz in Ludwigshafen. Die Reinigungsdienstleistungen sollen ab dem 01.08.2023 durchgeführt werden.
Ludwigshafen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung der regelmäßigen Unterhaltsreinigung an folgenden drei Standorten der BKK Pfalz Krankenkasse:
• Standort 1: Kaiser-Wilhelm-Str. 8, (2. OG und 3. OG), ca. 870 m²
• Standort 2: Zollhofstr. 1, Zwischengeschoss (Besprechungsräume), ca. 350 m²
• Standort 3: Lichtenbergerstraße 16, (EG - 5. OG), ca. 2.480 m²
Die Kaiser-Wilhelm-Straße 8 und die Lichtenbergerstraße 16 liegen ca. 100 Meter voneinander entfernt und sind über den Außenbereich zu erreichen. Die Immobilien der Kaiser-Wilhelm-Straße 8 und der Zollhofstraße 1 haben zwar zwei eigenständige Hausadressen, sind aber über den Zugang der Kaiser-Wilhelm-Straße 8 zu erreichen.
Dem Leistungsverzeichnis_inkl_Preisabfrage sowie den Dokumenten Reinigungsplan und Standorte sind die genauen Intervalle, Mengen und Reinigungstätigkeiten für die Unterhaltsreinigung in den jeweiligen Räumlichkeiten an den drei Standorten zu entnehmen.
Eine Objektbesichtigung kann durch die Interessenten in der Zeit vom 16.03.2023 bis 28.03.2023 nach vorheriger Anmeldung durchgeführt werden und wird von der Auftraggeberin ausdrücklich empfohlen.
Der Vertrag tritt am 01.08.2023 in Kraft und wird für die Laufzeit von zwei Jahren geschlossen. Er verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit oder des Verlängerungszeitraums durch die BKK Pfalz gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 31.07.2027 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels des bereitgestellten Formblatts "Erklärung Eignung" abzugeben.
3.) Der Bieter hat eine Erklärung zu Verbindungen mit Russland gemäß der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands,
die die Lage in der Ukraine destabilisieren" mittels des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "Eigenerklärung Eignung" Angaben zu machen
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist
• zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen - als Dateiimport - einzureichen.
1.) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes "Erklärung Referenzen" mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) über die Unterhaltsreinigung die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen.
2.) Der Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden
Formblattes "Erklärung Eignung" eine Eigenerklärung über die
Qualitätssicherung und das Umweltmanagement abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).