Sickingen-Gymnasium Landstuhl - Geamtsanierung - Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO Referenznummer der Bekanntmachung: 21715
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kaiserslautern-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sickingen-Gymnasium Landstuhl - Geamtsanierung - Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO
Der Auftrag umfasst die Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHO
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Leistungen Projektsteuerung entsprechend AHOfür die Gesamtsanierung des Sickingen-Gymnasiums Landstuhl Projektziele der Projektsteuerung: (A.) - Einhalten der Terminvorgaben;(B.) - Einhalten der Kostenvorgaben;(C.) - Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes und des Landes Rheinland-PfalzVollständige Abnahme 1. Bauabschnitt bis 3. Quartal 2023, 2. Bauabschnitt 3. Quartal 2025 vollständige Abrechnung, 1. Bauabschnitt bis 2. Quartal 2024, 2. Bauabschnitt bis Ende 2. Quartal 2026(D.) - Überwachung der Einhaltung der Planungs-Projektziele der beauftragten Planer.(E.) Die groben Planungs-Projektziele lauten:- Generalsanierung Sickingen-Gymnasiums Landstuhl ,▪ Brandschutzertüchtigung▪ Schadstoffsanierung (nur in geringem Umfang erforderlich)▪ Umsetzung des Raumprogrammes für ein vierzügiges Gymnasium▪ Herstellung, bzw. Verbesserung der Barrierefreiheit▪ Erneuerung der Haustechnischen Anlagen▪ Energetische Sanierung in Bezug auf zu erneuernde Bauteile und haustechnische Anlagen▪ Behebung baulicher Mängel▪ Behebung von Mängeln im Unfallschutz- Ausführung in zwei Bauabschnitten unter Beibehaltung des laufenden Schulbetriebes;- Anwendung der anerkannten Regeln der Technik;- Anpassung an den heutigen Stand der Technik;- Reduzierung der künftigen Betriebskosten.Das Sickingen-Gymnasium befindet sich auf einer Anhöhe im Zentrum der Stadt Landstuhl. Es besteht aus sechs zwischen 1954 und 2011 errichteten Bauteilen, die in zwei Bauabschnitten von 2021 bis 2025 saniert und umgebaut werden. Die Geschossigkeit der in Hanglage errichteten Bauteile variiert zwischen 2 und 5 Vollgeschossen. In zwei Bauabschnitten soll der Schulkomplex des Sickingen-Gymnasiums im Rahmen einer Generalsanierung in Bezug auf Brandschutz, Unfallschutz und unter energetischen Gesichtspunkten saniert werden. Elektro- und EDV-Installationen werden komplett erneuert, aktuelle Vorschriften der Trinkwasserverordnung und Hygiene umgesetzt. Der erste Bauabschnitt umfasst die Bauteile D (Hauptgebäude, Erdgeschoss), A (Aula) und C (Naturwissenschaften), der zweite Bauabschnitt die Bauteile D (Obergeschosse), B (Stelzenbau), S (Schwimmbad) und T (Turnhalle) sowie die Außenanlagen. Der Gebäudekomplex besteht aus folgenden Bauteilen: Hauptgebäude NUF ca.1300 qmNordgebäude NUF ca.400 qmSüdgebäude NUF ca.540 qmAnbau NUF ca.600 qmNebengebäude NUF ca.400 qmSporthalle (nicht betrachtet) 1100 qmGesamtfläche inkl. Sporthalle 4300 qm BGF Bestand: 15.070 qmBRI Bestand gesamt: 44.635 cbm Die Sanierung umfasst das Schulgebäude inkl. der o.g. Nebengebäude. Ausgenommen hiervon ist der überwiegende Teil der Sporthalle, da diese bereits im Bereich des baulichen Brandschutzes saniert wurde..Zunächst wurde von der Objektplanung eine umfangreiche Bestandsaufnahme des Gebäudes inkl. der Anlagentechnik durchgeführt, um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu bestimmen. Nach Abschluss der Entwurfsplanung wird die Objektplanung eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung "Sanierung versus Neubau"in Anlehnung an den Leitfaden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen (WU) bei der Vorbereitung von Hochbaumaßnahmen des Bundes erstellen. Hauptbestandteil der Sanierung bildet die Ertüchtigung des Gesamtgebäudes auf Grundlage der Feststellungen im Brandschutzkonzept sowie der Erkenntnisse aus der Bestandsaufnahme. .Es handelt sich um ein gefördertes Projekt, das auf mindestens drei verschiedene Förderverfahren aufgeteilt wird. Das Bauende ist an die gesetzlichen Förderbestimmungengebunden, die Kosten sind auf drei bis fünf unterschiedlichen Förderbereiche aufzuteilen. Die Kostenobergrenze wird durch die Kostenberechnung der Leistungsphase 3 bestimmt. Die Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes sowie landesspezifische Förderrichtlinien ist bei der Planung zu beachten, da es sich um ein gefördertes Projekt aus Bundes- und Landesmitteln handelt. weitere Angaben siehe s. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67655
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.