Erneuerung der Mischwasserbehandlung auf der Kläranlage Karbachtal Referenznummer der Bekanntmachung: 23-03-24-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vordereifel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Mischwasserbehandlung auf der Kläranlage Karbachtal
In der Studie "Zukünftige Abwasserbeseitigung im Elztal" wurde die Zentralisierung der Abwasserreinigung der Abwassergruppen Karbachtal, Mimbachtal, Masburg-Urmersbach-Hauroth und Oberes Elztal auf Basis von technisch-wirtschaftlichen sowie wasserwirtschaftlichen Gründen an eine neue technische Kläranlage am Standort Karbachtal identifiziert. Während ein Anschluss der Abwassergruppe Masburg-Urmersbach-Hauroth an eine neue Kläranlage Karbachtal kurzfristig möglich erscheint, bestehen bei den Kläranlagen Oberes Elztal und Mimbachtal Restnutzungsdauern von ca. 15 Jahren.
Bis die neue technische Kläranlage Karbachtal errichtet wird, soll die Teichkläranlage von der Mischwasserbehandlung im Aufstaubetrieb entlastet werden. das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Vordereifel hat bereits die Genehmigungsplanung für die vorgeschaltete Mischwasserbehandlung erstellen lassen, derzeit läuft die Genehmigungsphase.
Da bei diesem Projekt der Schwellenwert gemäß § 106 GWB hinsichtlich der hierfür erforderlichen freiberuflichen Leistungen überschritten wird, werden die sich der Leistungsphase 4 anschließenden Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im offenen Verfahren ausgeschrieben.
Kläranlage Karbachtal 56727 Mayen
Gegenstand der Ausschreibung sind
- Objektplanungsleistungen (Lph 5-9) für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) einschl. der örtlichen Bauüberwachung
- Fachplanungsleistungen (Lph 5-9) für die Technische Ausrüstung, AG 4 und AG 7 (§ 55 HOAI)
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 15 Monaten nach Auftragserteilung sind die Leistungen so zu erbringen, dass die Anlage in Betrieb genommen werden kann. Die Leistungen der Leistungsphasen 5 und 6 sind innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
3.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
4.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
6.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder, Handwerksrolle)
.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 124_LD, Formblatt 217A).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen:
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben..
Der Bewerber/Bieter muss über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 3.000.000 EUR,
für Sach- und Vermögenschäden mindestens 2.000.000 EUR und
für Umweltschäden mindestens 2.000.000 EUR beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen für die Personen-, Sach- und Vermögensschäden mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen. Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
1) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen, namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV);
2) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV);
3) Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind zwingend mit dem Angebot zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Objektplaner Ingenieurbau und dessen Stellvertretung:
Der Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesen Planungsbereichen (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mind. 8-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Gesamtprojektleiters und des Objektplaners muss der Bieter über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen.
.
Bauüberwachung Ingenieurbau und dessen Stellvertretung:
Der Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Arbeitsbereich (Bauüberwachung Ingenieurbauwerke) eine mind. 8-jährige Berufserfahrung nachweisen. Neben der Person des Bauüberwachers muss der Bieter über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der Techniker-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
.
Fachplaner und Bauüberwachung Technische Ausrüstung und deren Stellvertretung:
Der Bieter muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners und des Bauüberwachers für die Technische Ausrüstung über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens (Planungsbereich Fachplanung Technische Ausrüstung) verfügen. Neben dieser Person muss der Bieter über mind. 1 Vertreter für die Planung und Bauüberwachung mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung nach Abschluss der. Techniker-Ausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt.
.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure/Techniker benennen.
.
Die geforderte Eignung hat zum Einreichungstermin für die Angebote vorzuliegen und ist zwingend mit dem Angebot durch Ausbildungsnachweise und nachprüfbare Referenzen/Arbeitsnachweise zum Nachweis der geforderten Berufserfahrung nachzuweisen.
.
II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers/Bieters:
Der Bieter hat seine besondere Erfahrung mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung vergleichbarer Projekte durch geeignete Referenzen nachzuweisen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
.
Es sind mind. 3 Referenzen für den Neubau von vergleichbaren Bauwerken zu benennen:
- bei mind. 2 Referenzen muss die Planung eines RÜB oder vglb. Bauwerks beinhaltet sein,
- bei mind. 2 Referenzen muss die Vergabe der Bauleistungen nach den Regelungen der VOB/A ausgeschrieben worden sein,
- bei allen Referenzen müssen mindestens die Leistungsphasen 5-6 und 8 erbracht worden sein.
.
Dabei muss für alle Referenzen der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 1.1.2018 erfolgt sein, max. eine Referenz darf noch in der baulichen Umsetzung sein,
Für alle Referenzen - soweit es sich um abgeschlossene Projekte handelt (bis Lph 8) - hat der Bieter Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphase 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
.
Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bieter den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden.
Die Referenzangaben sind mit dem Angebote einzureichen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen von Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Angebote gestellt werden.
3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch verschlüsselt, in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
7.) Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6FQ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB elektronisch in Textform über die Vergabeplattform zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.