Q/K2BE/PA001/PE001 - oLE Munitionsbevorratung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: bundeweit
NUTS-Code DE Deutschland
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber kann den erfolgreichen Bieter dazu verpflichten, alle oder bestimmte Unteraufträge gemäß dem Verfahren in Titel III der Richtlinie 2009/81/EG zu vergeben
Optional sind ab dem Jahr 2026 5.859 cbm und ab dem Jahr 2027 nochmals 4.914 cbm Nettolagerkapazität bereitzustellen.
Beschreibung der Optionen: Optional sind ab dem Jahr 2026 5.859 cbm und ab dem Jahr 2027 nochmals 4.914 cbm Nettolagerkapazität bereitzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1.1 Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firmenname und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.2.1.2 Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.2.1.3 Der Bewerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 11.000.000 EUR dem Teilnahmeantrag beifügen.2.1.4 Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen.Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.2.1.5 Sofern eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird, muss diese die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw-B-V 047), ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben vorlegen.2.1.6 Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Beschäftigt der Bewerber zur Erfüllung solcher Verpflichtungen Arbeitnehmer, die im Ausland dem Geltungsbereich eines dem MiLoG vergleichbaren Gesetzes unterfallen, muss sich die formlose Eigenerklärung auf die Einhaltung dieses Gesetzes beziehen.2.1.7 Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift mit mindestens Sprachniveau B2 beherrscht.2.1.8 Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Eigentum oder in Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, befinden.2.1.9 Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden.2.1.10 Der Bewerber hat das Formular BAAINBw-B-V 031 "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter" mit Abgabe des Teilnahmeantrages vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.Formulare können unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe bezogen werden.Ergänzende Hinweise:Die Formulare sind der Bekanntmachung beigefügt. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.Nachweise und Unterlagen die für die Unterauftragnehmer vorgelegt werden müssen, beziehen sich auf die Unterauftragnehmer die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.1.11 Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer (UAN) mit Firmennamen und Anschrift zu nennen.2.1.12 Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug der UAN aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung, einzureichen.2.1.13 Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des UAN zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorzulegen.Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.2.1.14 Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des UAN ein, dass der UAN die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen. Beschäftigt der Bewerber zur Erfüllung solcher Verpflichtungen Arbeitnehmer, die im Ausland dem Geltungsbereich eines dem MiLoG vergleichbaren Gesetzes unterfallen, muss sich die formlose Eigenerklärung auf die Einhaltung dieses Gesetzes beziehen. 2.1.15 Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des (der) zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages bekannten UAN vorzulegen, dass sich der UAN nicht im Eigentum oder im Mehrheitseigentum von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, befinden.2.1.16 Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des (der) zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages bekannten UAN(en) vorzulegen, dass keine Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus Ländern, gemäß Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand/der Auftragsdurchführung betraut werden. Vor Vertragsschluss ist dem Auftraggeber eine Liste der vom Auftragnehmer eingesetzten UAN für das Projekt/Auftragsdurchführung eingesetzte Personal mit innehabender Staatsbürgerschaft bzw. innehabenden Staatsbürgerschaften vorzulegen.2.1.17 Der Bewerber hat das Formular BAAINBw-B-V 032 "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer" für alle zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages bekannten UAN vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.Formulare können unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe bezogen werden.Ergänzende Hinweise:Die Formulare sind der Bekanntmachung beigefügt. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.Nachweise und Unterlagen die für die Unterauftragnehmer vorgelegt werden müssen, beziehen sich auf die Unterauftragnehmer die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 2.2.1 Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 2.000.000 EUR) vorlegen.2.2.2 Der Bewerber muss einen aktuellen Nachweis (nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) mit dem Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 300 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
2.2.3 Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Ergänzende Hinweise:
Die Formulare/Unterlagen/Eigenerklärungen sind der Bekanntmachung beigefügt.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.
Nachweise und Unterlagen die für die Unterauftragnehmer vorgelegt werden müssen, beziehen sich auf die Unterauftragnehmer die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:2.3.1 Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur Projekt-/Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung verfügt.
Dazu ist in einem Organigramm die Organisationsstruktur darzustellen. Diese muss mindestens enthalten: die Betriebs-/Geschäfts-/Unternehmens- oder Projektleitung, der Wareneingang, das Lager, der Warenausgang mit Versand, der kaufmännische Bereich/die Verwaltung, die Arbeitssicherheit, der Umweltschutz, die Qualitätssicherung. Zu jeder Organisationseinheit sind die Personalumfänge und deren gesetzlich geforderten Qualifikation darzustellen.
2.3.2 Der Bewerber hat durch formlose Eigenerklärung nachzuweisen, dass er über die Erlaubnis zum Umgang und Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör (gem. § 1 SprengG) nach § 7 SprengG oder einer gleichwertigen Erlaubnis im Sinne des § 7 SprengG verfügt.
2.3.3 Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung nachweisen, dass er über eine geeignete Infrastruktur zur Lagerung von Munition mit einer Nettokapazität von 18.144 m³ verfügt. Diese Infrastruktur muss folgende Kapazitäten für Lagerklassen (LK) und Nettoexplosivstoffmassen (NEM) aufweisen:
- Mindestens 1.134 cbm (6,25%) der Nettolagekapazität ist für die LK1.1 vorzuhalten. Dies muss eine Lagerung von mindestens 16.000 kg LK1.1 gewährleisten.
- Mindestens 10.206 cbm (56,25%) der Nettolagerkapazität ist für die LK1.2 vorzuhalten. Dies muss eine Lagerung von mindestens 800.000 kg LK1.2 gewährleisten.
- Mindestens 1.134 cbm (6,25%) der Nettolagerkapazität ist für die LK1.3 vorzuhalten. Dies muss eine Lagerung von mindestens 24.000 kg LK1.3 gewährleisten.
- Restliche 5.670 cbm (31,25%) Nettokapazität ist im Rahmen der Verträglichkeit der Munition der LK1.2, LK1.3 und LK1.4 zu nutzen.
2.3.4 Der Bewerber hat durch formlose Eigenerklärung nachzuweisen, dass die im Sinne des § 20 SprengG vorgesehenen verantwortlichen Personen für die Durchführung des Projektes über den notwendigen Befähigungsschein nach § 20 SprengG oder einer gleichwertigen Erlaubnis im Sinne des § 20 SprengG verfügen.
2.3.5 Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung nachweisen, dass das vorgesehene Personal für die Tätigkeiten "Verladen", "Be- und Entlader" und "Empfänger" über die entsprechenden Fähigkeiten und Berechtigungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten gem. der "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR Basisschein und ADR Klasse 1 (Explosivstoffe) oder gleichwertigen Erlaubnis) verfügt.
2.3.6 Der Bewerber muss über Erfahrungen in der Ausübung von Tätigkeiten im Umgang mit Artikeln und Stoffen verfügen, die unter das Sprengstoffgesetz (SprengG), Waffengesetz (WaffG) und/oder das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) fallen.
Typische Tätigkeiten sind u. a. Transport innerhalb einer Liegenschaft, Brechen/Öffnen von Munitionsverpackungen, Entnahme der Munition aus den Verpackungen, Untersuchungen von Munition hinsichtlich äußerer Mängel und Durchführung einer Sichtprobe durch Inaugenscheinnahme, Messen und Wiegen, ADR-konforme Verpackungen herstellen, Umpacken von Munitionsartikeln, Arbeiten an Verpackungen wie Lackieren, Beschriften, Kennzeichnen gemäß gültigen Kennzeichnungszeichnungen u. ä.
Zum Nachweis der Erfahrungen und von vergleichbaren Leistungen sind mindestens drei (3) Referenzprojekte, höchstens jedoch sechs (6), aus den letzten 10 Jahren aufzuführen, in welchem der Bewerber Dienstleistungen in Verbindung mit Munitionsbewirtschaftung erbrachte.
Folgende Angaben pro Referenz sind zu machen:
a. kurze Darstellung der Referenztätigkeit mit
- Arten und Mengen der Munition und Explosivstoffe
- Auftraggeber (öffentlich oder privat)
- Leistungsort und Leistungszeitraum
- Auftragswert und Auftragsmenge (ca. Angaben für Auftragswert und Auftrags-Mengen ausreichend)
b. Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber (Name, Adresse, Telefonnummer)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:2.3.7 Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung des UAN vorzulegen, dass der UAN über die Erlaubnis zum Umgang und Verkehr von explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör (gem. § 1 SprengG) nach § 7 SprengG oder einer gleichwertigen Erlaubnis im Sinne des § 7 SprengG verfügt.
2.3.8 Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung des UAN einzureichen, dass die verantwortlichen Personen des UAN für die Durchführung des Projektes über den Befähigungsschein nach § 20 SprengG oder einer gleichwertigen Erlaubnis im Sinne des § 20 SprengG verfügen.
2.3.9 Der Bewerber hat eine formlose Eigenerklärung des UAN einzureichen, dass das für das Projekt vorgesehene Personal des UAN über die Befähigung und die Erlaubnis zur Durchführung der Tätigkeiten "Verladen", "Be- und Entladen" und "Empfänger" im Zusammenhang mit Tätigkeiten gem. der "Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße" (ADR Klasse 1, oder gleichwertigen Erlaubnis) verfügt.
Ergänzende Hinweise:
Die Formulare/Unterlagen/Eigenerklärungen sind der Bekanntmachung beigefügt.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.
Nachweise und Unterlagen die für die Unterauftragnehmer vorgelegt werden müssen, beziehen sich auf die Unterauftragnehmer die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages bekannt sind.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit