Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12
Beschaffung einer Drehleiter DLA (K) 23/12 - Vorführfahrzeug
Lieferleistung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb mit nur einem Teilnehmer
Die Bauleistung / Lieferung / Dienstleistung kann aus folgenden Gründen nur von einem Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VGV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Firma Rosenbauer hat auf der Messe Interschutz (20. bis 25.05.2022) eine, zu den beiden in Ludwigshafen noch im Einsatz befindlichen Drehleitern, baugleiche Drehleiter vorgestellt. Die Anfrage, ob diese ggfs. als Mietfahrzeug zur Verfügung stehen würde, wurde telefonisch verneint, allerdings wurde signalisiert, dass diese als Vorführfahrzeug demnächst (Anfang 2023) zum Verkauf stehen soll.
Da die für die Messe Interschutz gebaute DLA (K) baugleich zu unseren bereits vorhandenen Fahrzeugen ist, wären keine Personalschulungen notwendig und auch würden sich wirtschaftliche Vorteilte ergeben, durch
• Ersatzteilvorhaltung und
• Beladung der DLA mit vorhandene Einsatzgeräten, welche ohne weitere Anpassungs-maßnahmen / Umbauten möglich wäre.
Zudem haben baugliche Fahrzeuge im Einsatz den Vorteil, dass die Einsatzbeamten/-innen unter Stress nicht zwischen einzelnen Fahrzeugen umdenken müssen und die Bewegungsabläufe auf allen Fahrzeugen gleich sind. Dadurch minimiert sich nicht nur das Unfallrisiko unseres Einsatzpersonal, sondern da bei der Menschenrettung oftmals die Zeit eine ausschlaggebende Rolle spielt, führen standardisierte Abläufe dazu, dass der zu rettenden Person schneller und effektiver geholfen werden kann.
Im Rahmen des Leistungsbestimmungsrechtes ist der erhöhte Personal- und Schulungsaufwand durch technische Abweichungen / Umstellungen aus Sicht der Berufsfeuerwehr Ludwigshafen unverhältnismäßig. Dies hat auch das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss / Leitsatz vom 31.05.2017 (VII – Verg. 36/16) bestätigt, da eine „sachliche Rechtfertigung bereits aus der wesentlichen Verringerung von Risikopotentialen wie Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherer Umstellungsaufwand aufgrund technischer Besonderheiten“ gegeben ist.
Bedenkt man zudem auch, dass die Bauzeit einer DLA (K) derzeit bei ca. 2 Jahren liegt und das Vorführfahrzeug zeitnah zur Verfügung stehen würde, würden auch durch nicht zu zahlende Mietkosten erhebliche Kosten gespart werden. Außerdem muss eine Einsatzbereitschaft der Feuerwehr innerhalb der Stadtverwaltung Ludwigshafen als Pflichtaufgabe nach dem LBKG (Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz) jederzeit sichergestellt werden.
Da die Firma Rosenbauer als einzige auf dem Markt, welcher bei Drehleitern wie oben beschrieben sowieso kaum vorhanden ist, ein baugleiches Vorführfahrzeug, welches demnächst in den Verkauf geht, zur Verfügung hat, ist kein Markt vorhanden, da es sich zum bei dem Fahrzeug auch um ein „Gebrauchtfahrzeug“ handelt, welches auf dem Markt aufgrund seiner Eigenschaften (Laufleistung, Bauart, Baujahr, Betriebsstunden etc.) um ein „Einzelstück“ eine Leistungsbeschreibung würde sich beim Kauf eine gebrauchtes daher immer so Individuell gestalten, dass kein andere Anbieter mehr ein Angebot abgeben könnte. Dies wurde auch vom OLG Düsseldorf als sog. „Ein-Hersteller-Strategie“ im Urteil vom 13.04.2016 bestätigt, da der AG ausnahmsweise bestimmt zu verwendende Produkte und bestimmte Hersteller vorgeben darf, wenn der Auftragsgegenstand dies erfordert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Mainz
Land: Deutschland