Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut GW-G Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 1/2023/001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vulkaneifel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut GW-G
Der Landkreis Vulkaneifel schreibt einen Gerätewagen Gefahrgut (GW-G) aus. Das Leistungsverzeichnis beinhaltet den Leistungsbereich Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut (GW-G). Die Auftragsvergabe erfolgt als Gesamtauftrag einen Bieter.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Gerätewagen Gefahrgut GW-G nach DIN 14555-12 sowie den Anforderungen des Leistungsverzeichnises.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder die erlaubte Berufsausübung in anderer Weise nachzuweisen.
- Angaben über die gewerberechtlichen Voraussetzungen.
- Angaben zur Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beirträge zu gesetzlichen Sozialversicherungen.
- Angaben über die Berufshaftpflichtversicherung.
- Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Angaben zu Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen gem. ISO 9001.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzliste).
- Erklärung zu den personellen und technischen Mitteln zur Ausführung der Leistung.
- Angaben zu Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nach § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.