Softwarepflege- und Anpassungsleistungen im Rahmen des Betriebs des elektronischen Monitoringsystems "Jems" Referenznummer der Bekanntmachung: DVZ - M-V 11/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dvz-mv.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softwarepflege- und Anpassungsleistungen im Rahmen des Betriebs des elektronischen Monitoringsystems "Jems"

Referenznummer der Bekanntmachung: DVZ - M-V 11/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Verwaltungsbehörden für die Kooperationsprogramme Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027, vertreten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027, vertreten durch das Land Brandenburg, führen im Zuge der Programmverwaltung ein Fachverfahren namens "Jems" (Joint Electronic Monitoring System) ein. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Datenaustauschsystem, das den Verwaltungsbehörden als Basissoftware zur Verfügung gestellt wird und jeweils programmspezifisch angepasst und erweitert werden soll.

In diesem Zusammenhang benötigen die Verwaltungsbehörden Unterstützungsleistungen für programmspezifische Softwareanpassungen und Erweiterungen der Basissoftware sowie Unterstützungsleistungen für die sich anschließende Pflege und Wartung der Software.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72243000 Programmierung
72212000 Programmierung von Anwendersoftware
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH Lübecker Straße 283 19059 Schwerin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Verwaltungsbehörden für die Kooperationsprogramme Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027, vertreten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie Interreg VI A Brandenburg - Polen 2021-2027, vertreten durch das Land Brandenburg, führen im Zuge der Programmverwaltung ein Fachverfahren namens "Jems" (Joint Electronic Monitoring System) ein. Dies wird von Interact in Zusammenarbeit mit dem Hersteller Cloudflight GmbH entwickelt. Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Datenaustauschsystem, das den Verwaltungsbehörden als Basissoftware zur Verfügung gestellt wird und jeweils programmspezifisch angepasst und erweitert werden soll.

In diesem Zusammenhang benötigen die Verwaltungsbehörden Unterstützungsleistungen für programmspezifische Softwareanpassungen und Erweiterungen der Basissoftware sowie Unterstützungsleistungen für die sich anschließende Pflege und Wartung der Software.

Im Zuge der Programmverwaltung müssen beide Programme gem. Art. 69 Abs. VIII der Verordnung (EU) 2021/1060 sicherstellen, dass der gesamte Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden über ein elektronisches Datenaustauschsystem erfolgen kann. In diesem Zusammenhang muss gem. Art. 72 Abs. 1 lit. e der Verordnung (EU) 2021/1060 ebenfalls sichergestellt sein, dass Daten zu jedem Vorhaben elektronisch aufgezeichnet und gespeichert werden, die für die Begleitung, die Evaluierung, das Finanzmanagement, die Überprüfungen und die Prüfungen gemäß Anhang XII notwendig sind, sowie die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten und der Authentifizierung der Nutzer gewährleistet ist.

Die beiden Programme haben die Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH beauftragt, das System technisch zu hosten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 219-628800
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: DVZ - M-V 11/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Softwarepflege- und Anpassungsleistungen im Rahmen des Betriebs des elektronischen Monitoringsystems "Jems"

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
25/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6FXM

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.

Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/02/2023