VG Wallmerod - MLF (2x)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wallmerod
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56414
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kommunalagentur.nrw
Abschnitt II: Gegenstand
VG Wallmerod - MLF (2x)
Lieferung von 2 MLF für die Feuerwehren der Verbandsgemeinde Wallmerod, bestehend aus
Los 1: Fahrgestell/Aufbau MLF (2x)
Los 2: Beladung MLF (2x)
Los 3: Beladung MLF Lüfter
Fahrgestell/Aufbau MLF (2x)
Verbandsgemeinde Wallmerod
Lieferung von Fahrgestell/Aufbau für 2 MLF
siehe Vergabeunterlagen
Beladung MLF (2x)
Verbandsgemeinde Wallmerod
Lieferung von Beladung für 2 MLF
Beladung MLF Lüfter
Verbandsgemeinde Wallmerod
Lieferung Beladung MLF - Akkulüfter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Fahrgestell / Aufbau
Ort: Mühlau
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung MLF
Ort: giengen
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
in Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland