Wäschereidienstleistungen für Bildungsstätten Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-041-EU-ABIBS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wäschereidienstleistungen für Bildungsstätten
Mit dieser Ausschreibung werden Dienstleister für die Abholung, Reinigung und Lieferung unserer eigenen Wäsche für folgende Standorte gesucht:
Los 1 Bildungsstätte Bad Bevensen (PLZ 29549) mit 135 Teilnehmerzimmern
Los 2 Bildungsstätte Bad Wilsnack (PLZ 19336) mit 121 Teilnehmerzimmern
Los 3 Bildungsstätte Triefenstein-Lengfurt (PLZ 97855) mit 125 Teilnehmerzimmern
Los 4 Bildungsstätte Nümbrecht (PLZ 51588) mit 155 Teilnehmerzimmern
Los 5 Bildungsstätte Adelsheim-Sennfeld (PLZ 74740) mit 69 Teilnehmerzimmern
Los 6 Bildungsstätte Schierke (PLZ 38879) mit 122 Teilnehmerzimmern
Bildungsstätte Bad Bevensen (PLZ 29549)
Bad Bevensen
Die ausgeschriebene Dienstleistung muss nur während der tatsächlichen Belegung der Bildungsstätten - im Regelfall zweimal wöchentlich- erbracht werden.
Ausnahmen bestehen an drei Wochen in den Sommerferien und i.d.R. zwei Wochen zum Jahreswechsel, in denen in den Häusern keine Schulungen stattfinden (je nach Bundesland/Los) sowie an gesetzlichen Feiertagen und darauffolgenden Brückentagen. Diese werden am Jahresanfang für das jeweilige Los benannt.
Bei den zu säubernden Wäscheartikeln handelt es sich um Frottee-Wäsche wie z.B. Duschtücher, Badvorleger oder Handtücher, um Bettwäsche, wie z.B. Bett- und Kissenbezüge, Tischwäsche, wie z.B. Tischdecken oder Servietten, Sonderwäsche, wie z.B. Stehtischhussen oder Kopfkissen Inlett, und bei Losen 1,2,4 und 6 Dienstkleidung wie z.B. Kochjacken und Hosen.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Bildungsstätte Bad Wilsnack (PLZ 19336)
Bad Wilsnack
Die ausgeschriebene Dienstleistung muss nur während der tatsächlichen Belegung der Bildungsstätten - im Regelfall zweimal wöchentlich- erbracht werden.
Ausnahmen bestehen an drei Wochen in den Sommerferien und i.d.R. zwei Wochen zum Jahreswechsel, in denen in den Häusern keine Schulungen stattfinden (je nach Bundesland/Los) sowie an gesetzlichen Feiertagen und darauffolgenden Brückentagen. Diese werden am Jahresanfang für das jeweilige Los benannt.
Bei den zu säubernden Wäscheartikeln handelt es sich um Frottee-Wäsche wie z.B. Duschtücher, Badvorleger oder Handtücher, um Bettwäsche, wie z.B. Bett- und Kissenbezüge, Tischwäsche, wie z.B. Tischdecken oder Servietten, Sonderwäsche, wie z.B. Stehtischhussen oder Kopfkissen Inlett, und bei Losen 1,2,4 und 6 Dienstkleidung wie z.B. Kochjacken und Hosen.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Bildungsstätte Triefenstein-Lengfurt (PLZ 97855)
Triefenstein-Lengfurt
Die ausgeschriebene Dienstleistung muss nur während der tatsächlichen Belegung der Bildungsstätten - im Regelfall zweimal wöchentlich- erbracht werden.
Ausnahmen bestehen an drei Wochen in den Sommerferien und i.d.R. zwei Wochen zum Jahreswechsel, in denen in den Häusern keine Schulungen stattfinden (je nach Bundesland/Los) sowie an gesetzlichen Feiertagen und darauffolgenden Brückentagen. Diese werden am Jahresanfang für das jeweilige Los benannt.
Bei den zu säubernden Wäscheartikeln handelt es sich um Frottee-Wäsche wie z.B. Duschtücher, Badvorleger oder Handtücher, um Bettwäsche, wie z.B. Bett- und Kissenbezüge, Tischwäsche, wie z.B. Tischdecken oder Servietten, Sonderwäsche, wie z.B. Stehtischhussen oder Kopfkissen Inlett.
Ob bzw. ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang auch Dienstkleidung zu säubern ist, kann seitens der Auftraggeberin zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Aus diesem Grund werden die Preise im Preisblatt nur optional abgefragt und fließen in die Wertung nicht mit ein. Ein Anspruch aus der Abfrage erwächst hieraus nicht.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Bildungsstätte Nümbrecht (PLZ 51588)
Nümbrecht
Die ausgeschriebene Dienstleistung muss nur während der tatsächlichen Belegung der Bildungsstätten - im Regelfall zweimal wöchentlich- erbracht werden.
Ausnahmen bestehen an drei Wochen in den Sommerferien und i.d.R. zwei Wochen zum Jahreswechsel, in denen in den Häusern keine Schulungen stattfinden (je nach Bundesland/Los) sowie an gesetzlichen Feiertagen und darauffolgenden Brückentagen. Diese werden am Jahresanfang für das jeweilige Los benannt.
Bei den zu säubernden Wäscheartikeln handelt es sich um Frottee-Wäsche wie z.B. Duschtücher, Badvorleger oder Handtücher, um Bettwäsche, wie z.B. Bett- und Kissenbezüge, Tischwäsche, wie z.B. Tischdecken oder Servietten, Sonderwäsche, wie z.B. Stehtischhussen oder Kopfkissen Inlett, und bei Losen 1,2,4 und 6 Dienstkleidung wie z.B. Kochjacken und Hosen.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Bildungsstätte Adelsheim-Sennfeld (PLZ 74740)
Adelsheim-Sennfeld
Die ausgeschriebene Dienstleistung muss nur während der tatsächlichen Belegung der Bildungsstätten - im Regelfall zweimal wöchentlich- erbracht werden.
Ausnahmen bestehen an drei Wochen in den Sommerferien und i.d.R. zwei Wochen zum Jahreswechsel, in denen in den Häusern keine Schulungen stattfinden (je nach Bundesland/Los) sowie an gesetzlichen Feiertagen und darauffolgenden Brückentagen. Diese werden am Jahresanfang für das jeweilige Los benannt.
Bei den zu säubernden Wäscheartikeln handelt es sich um Frottee-Wäsche wie z.B. Duschtücher, Badvorleger oder Handtücher, um Bettwäsche, wie z.B. Bett- und Kissenbezüge, Tischwäsche, wie z.B. Tischdecken oder Servietten, Sonderwäsche, wie z.B. Stehtischhussen oder Kopfkissen Inlett.
Ob bzw. ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang auch Dienstkleidung zu säubern ist, kann seitens der Auftraggeberin zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Bildungsstätte Schierke (PLZ 38879)
Schierke
Die ausgeschriebene Dienstleistung muss nur während der tatsächlichen Belegung der Bildungsstätten - im Regelfall zweimal wöchentlich- erbracht werden.
Ausnahmen bestehen an drei Wochen in den Sommerferien und i.d.R. zwei Wochen zum Jahreswechsel, in denen in den Häusern keine Schulungen stattfinden (je nach Bundesland/Los) sowie an gesetzlichen Feiertagen und darauffolgenden Brückentagen. Diese werden am Jahresanfang für das jeweilige Los benannt.
Bei den zu säubernden Wäscheartikeln handelt es sich um Frottee-Wäsche wie z.B. Duschtücher, Badvorleger oder Handtücher, um Bettwäsche, wie z.B. Bett- und Kissenbezüge, Tischwäsche, wie z.B. Tischdecken oder Servietten, Sonderwäsche, wie z.B. Stehtischhussen oder Kopfkissen Inlett, und bei Losen 1,2,4 und 6 Dienstkleidung wie z.B. Kochjacken und Hosen.
Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eignungserklärung (Formblatt 06) zum Ausschluss der §§ 123 oder 124 GWB
- Eignung (Formblatt 07) mit
- HRA- / HRB-Nummer, inkl. Registergericht hilfweise UST-ID-Nummer. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.
Folgende Hygienezertifikate müssen vorhanden sein:
- RAL 992/1 Objektwäsche und Haushaltswäsche oder vergleichbar
- RAL 992/2 Krankenhauswäsche (muss auch für sog. Gemeinschaftseinrichtungen vorliegen) oder vergleichbar
- RAL-992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben oder vergleichbar
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Eignung (Formblatt 07) mit
- Eigenerklärung zum Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.