Ausschreibung der Unterhaltsreinigung Pfalzklinikum
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Klingenmünster
NUTS-Code: DEB3H Südliche Weinstraße
Postleitzahl: 76889
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung der Unterhaltsreinigung Pfalzklinikum
Unterhaltsreinigung in Objekten für seelische Gesundheit des Pfalzklinikums
Los 1 Unterhaltsreinigung in 16 Objekten der Südpfalz;
Los 2 Unterhaltsreinigung in 9 Objekten der Nordwestpfalz;
Unterhaltsreinigung
Landau; Speyer; Wörth; Maikammer; Bad Bergzabern; Annweiler, Bellheim; Neustadt
Unterhaltsreinigung in 16 Objekten der Südpfalz (Einrichtungen für psychosomatische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, gerontopsychiatrische, neurologische, sozialtherapeutische und gemeindepsychiatrische Angebote)
Grundfläche gesamt ca. 9.760 m² und ca. 1,684 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Unterhaltsreinigung
Kusel; Dahn; Rodalben; Pirmasens
Unterhaltsreinigung in 9 Objekten der Nordwestpfalz (Einrichtungen für psychosomatische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, gerontopsychiatrische, neurologische, sozialtherapeutische und gemeindepsychiatrische Angebote)
Grundfläche gesamt ca. 5.770 m² und ca. 0,782 Mio. m² Jahresreinigungsfläche
maximal 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung der Unterhaltsreinigung Pfalzklinikum4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67661
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Schwellenwert ist überschritten. Eine Veröffentlichung der Kostenschätzung erfolgt nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.