Helmut-Kohl-Allee _ Vorbereitende Maßnahmen an den DB spezifischen Gewerken - Bereich Westbrücke, Oberleitungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 043
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Helmut-Kohl-Allee _ Vorbereitende Maßnahmen an den DB spezifischen Gewerken - Bereich Westbrücke, Oberleitungsanlage
Für den Bauabschnitt "Westbrücke", welcher den Verkehr der B44 über den Hauptbahnhof Ludwigshafen führen soll, sind im Vorfeld Anpassungen von unterschiedlichen DB spezifischen Gewerken erforderlich.
Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG), ein Dienstleistungsunternehmen der Stadt Ludwigshafen, ist für die Planung und die Bauabwicklung des Großprojektes "Ersatzneubau der Hochstraße Nord B 44" zuständig. Für den Bauabschnitt "Westbrücke", welcher den Verkehr der B44 über den Hauptbahnhof Ludwigshafen führen soll, sind im Vorfeld Anpassungen von unterschiedlichen DB spezifischen Gewerken erforderlich.
Der Bauabschnitt "Westbrücke" erstreckt sich vom westlichen Widerlager (Achse 10) im Bereich Ziegeleiweg bis zum östlichen Widerlager (Achse 110) mit den anschließenden Stützwänden im Kreuzungsbereich Lorientallee/Pasadenaallee. Dazwischen wird die Westbrücke von 9 Pfeilerachsen getragen die sich Hauptsächlich auf dem DB Gelände befinden. Siehe hierzu "Anlage 01_Westbrücke_Übersicht"
Für den Verlauf der Westbrücke und für die Herstellung der Pfeilerachsen 20, 50, 60 und 80 sind im Vorfeld Anpassungen an den DB spezifischen Gewerken erforderlich. Hierfür müssen im Vorfeld neue Kabelkanäle auf dem DB Gelände verlegt werden, um im Nachgang die Leit- und Sicherungstechnik (LST) und die 50 Hz Energiekabel darin zu verlegen. Außerdem müssen an verschiedenen Stellen neue Oberleitungsmasten hergestellt werden, da die bestehenden Oberleistungsmasten für die Herstellung der neuen Pfeilerachsen der Westbrücke rückgebaut werden müssen.
Kurze allgemeine Darstellung der erforderlichen Anpassungen auf dem DB Gelände je Pfeilerachse
1) Anpassungen aufgrund des Verlaufs der Westbrücke zwischen Achse 40 und Achse 50
Um den Verlauf der Westbrücke zwischen Pfeilerachse 40 und Pfeilerachse 50 zu ermöglichen muss im Vorfeld ein Oberleitungsmast rückgebaut werden. Der Rückbau des Oberleitungsmasten 0-59 am Gleis 18 ist aufgrund des notwendigen Lichtraumprofils der Westbrücke in diesem Bereich erforderlich. Um die Funktion der Oberleitung von Gleis 18 aufrechtzuerhalten müssen im Vorfeld drei neu Oberleitungsmasten (N0-59, N0-59a und N0-59b) hergestellt werden.
2) Anpassungen Pfeilerachse 50
Um den Bau der zukünftigen Pfeilerachse 50 zu ermöglichen müssen im Vorfeld zwei Oberleitungsmasten rückgebaut werden. Der Rückbau der Oberleitungsmasten 0-27 und 0-29 am Gleis 8, 9, 10, 14 ist aufgrund der Herstellung der Pfeilerachse in diesem Bereich erforderlich. Um die Funktion der Oberleitung von Gleis 8, 9, 10, 14 aufrechtzuerhalten, müssen im Vorfeld vier neu Oberleitungsmasten (N0-27, N0-29a, N0-29b und N0-29c) hergestellt werden.
3) Anpassungen Pfeilerachse 60
Um den Bau der zukünftigen Pfeilerachse 60 zu ermöglichen, müssen im Vorfeld vier Oberleitungsmasten rückgebaut werden. Der Rückbau der Oberleitungsmasten 67-3, 67-4, 67-5 und 67-6 am Gleis 1, 2, 11, 12 ist aufgrund der Herstellung der Pfeilerachse in diesem Bereich erforderlich. Um die Funktion der Oberleitung von Gleis 1, 2, 11, 12 aufrechtzuerhalten, müssen im Vorfeld sechs neu Oberleitungsmasten (N67-3, N67-4, N67-5, N67-5a, N67-6 und N67-6a) hergestellt werden. In diesem Zusammenhang muss auch die Bahnsteighinterkante vom Bahnsteig am Gleis 2 rückgebaut und wieder hergestellt werden. Gleichzeitig müssen in diesem Bereich die vorhandenen LST Kabel und ein Signal umgelegt werden, um während der Bauzeit der Pfeilerachse 60 die Sicht zum Signal zu gewährleisten.
Maßnahmen die mit der Oberleitungsarbeiten in Verbindung zu sehen sind:
1) Grünrückschnitt und Vergrämungsmaßnahmen
Aus naturschutzrechtlichen Gründen wurden die Flächen für die zukünftigen Kabelkanäle und die Flächen für die Herstellung der Fundamente am Gleis 1 2 unattraktiv für Mauereidechsen gestaltet. Hierzu wurde eine Schotterschicht in den erforderlichen Bereichen aufgetragen und Verdichtet.
2) Kampfmittelsondierungen
Im Dezember 2022 wurden die erforderlichen Kampfmittelsondierungen für die Rammgründungen der Oberleitungsmasten ausgeführt. Für die Fundamente am Gleis 1 2 sind Kampfmittelsondierungen nicht vorgesehen, da der Dammbereich nach dem Krieg ausgeschüttet wurde.
3) LST
Die Maßnahmen der LST werden höchstwahrscheinlich im Juni 2023 beginnen. In den wichtigen Sperrzeiten "September/Oktober 2023" am Gleis 1, 2, 11, 12 müssen die LST Leitungen gemeinsam mit den Oberleitungsarbeiten umgesetzt werden. Hier ist eine enge Abstimmung notwendig.
4) Kabeltiefbau
Die Maßnahmen zum Kabeltiefbautiefbau erfolgen zeitgleich mit den Maßnahmen an den Oberleitungsanlagen. Hier ist Abstimmungsbedarf vorhanden. Hierzu zählen die Herstellung der Kabelkanäle am Gleis 1, am Gleisbereich 8,9,10,14 und am Gleis 18. Zusätzlich die hintere Bahnsteigkante am Gleis 2 und die Fundamentherstellung für das neue Signal am Gleis 1.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I. 2.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.1.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes in dem vom Auftrag abgedeckten Bereich (Maßnahmen an DB spezifischen Gewerken - Oberleitungsanlagen) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. (s.a. Formblatt Eigenerklärung Eignung)
Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A mittels Einreichung des Formblattes 107 Eigenerklärung Eignung (Teil I.3.) oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice (Versicherungsschein). Hat der Bieter Kopie der Versicherungspolice im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmer für Bauleistungen (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die Versicherung auch bei Betätigung des Bieters als Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft eintritt.
Unternehmensreferenz (s.a. Formblatt Eigenerklärung Eignung)
Für die Ausführung der Leistungen in den nachstehenden Kategorien (oder analogen Leistungsbereichen aus vorangegangenen Präqualifikationsverfahren) einschließlich ggf. geforderter Klassifizierung muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein:
Kategorien:
1) Allgemeiner Erd- und Tiefbau: Erdbauwerke-Bauen unter Eisenbahnbetrieb
2) Bauleistunge für Kabel: Kabelführungssysteme inkl. Tiefbau, Kabelverlegung, Bauleistungen für Kabel-Bauen unter Eisenbahnbetrieb
3) Oberleitungsanlagen Errichtung: 15kV
4) Bahnstromleitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Der RA argumentiert wie folgt auf die Frage nach der Möglichkeit einer
freihändigen Vergabe unter Begründung äußerster Dringlichkeit:
Da Sie die Sachlage so schildern, dass die von der DB zur Verfügung gestellten Sperrzeiten im September oder Oktober 2023 liegen und die Vergabe bis spätestens März 2023 erfolgen müsse, um die vorbereitenden Tätigkeiten auszuführen, können wir - ungeachtet der Darstellung der äußersten Dringlichkeit - wohl auch nicht begründen, dass die Fristen für ein offenes Verfahren nicht eingehalten werden können, ohne das Projekt zu gefährden. Mein Vorschlag ist, dass wir ein offenes Verfahren einleiten und uns hinsichtlich der Angebotsfrist auf § 10a Abs. 3 VOB/A EU berufen. Die Angebotsfrist kann in dringlichen Fällen von 30 Tagen (§ 10a Abs. 1 und Abs. 4) auf nur 15 Tage abgekürzt werden." § 10a VOB/A EU Fristen im offenen Verfahren (3) Für den Fall, dass eine vom öffentlichen Auftraggeber hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Frist 15 Kalend
Stadt Ludwigshafen, Bereich Bauverwaltung SubmissionsstelleJaegerstr. 167059 Ludwigshafen
Bieter sind am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Rechnungen sind unter Angabe der BPG-Auftragsnummer ausschließlich als Scankopien an [gelöscht] zu stellen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, mit einer Vorlauffrist von drei Monaten auf E-Rechnungen umzusteigen.
b) Zur Vorlage von Plänen und Bauunterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
c) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das Angebot die Übermittlung desselben zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Vorinformation/Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der
Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]