Vergabe Planungsleistungen Gerätewache Referenznummer der Bekanntmachung: ZVBB0123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.konversion-bitburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Planungsleistungen Gerätewache
Gegenstand dieses Verfahrens sind Planungsleistungen der Objektplanung (Los 1) und der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Los 2) zur Errichtung einer zentralen Geräte-meisterei mit Feuerwehreinsatzzentrale und Atemschutzübungsstrecke auf dem Gelände des Auftraggebers "Alte französische Kaserne", dem Katastrophenschutzzentrum des Eifelkreises Bitburg-Prüm. Auftraggeber ist der Zweckverband Flugplatz Bitburg, der Eigentümer des Maßnahmegeländes ist.
Die Gerätewache soll hergerichtet werden durch einen teilweisen Rückbau der vorhandenen Hallenstruktur (Süd-Ost-Ecke) und einem ergänzenden 2-stöckigen Neubau an dieser Stelle. Die Verbandsgemeinde Bitburger Land hat für die Maßnahme bereits eine Objektplanung bis zum Stand Vorentwurfsplanung - HOAI-Leistungsphase 2 erstellen lassen. Die vor-gesehene Aufteilung der Räumlichkeiten kann den als Anlage beigefügten Planunterlagen entnommen werden.
Der Neubau soll im Erdgeschoss die Räumlichkeiten für die Aufbereitung, Pflege und Wartung der Atemschutzeinrichtungen bieten. Das Obergeschoss ist vorgesehen für die erforderlichen Büroräume samt Besprechungsraum, die notwendige Kleiderkammer, die Nebenräume und die Räumlichkeiten für die Feuerwehreinsatzzentrale. Der Neubau hat einen Platzbedarf von etwa 800qm Bruttogrundfläche.
Die vorhandene und unmittelbar angeschlossene Halle bietet auf ca. 1.000qm Bruttogrundfläche Platz für die Errichtung einer Atemschutzübungsstrecke des Eifelkreises Bitburg-Prüm, einer Schlauchreinigungseinrichtung und 4 Fahrzeugstellplätzen. Weiterhin befinden sich im Hallenbereich die Hausanschlüsse und Bereiche für die notwendige Lüftungstechnik der Atemschutzübungsstrecke.
Die Wärmeversorgung des Gebäudes erfolgt über ein im Quartier vorhandenes Fernwärmenetz. Die Übergabestation ist bereits im Gebäude vorhanden. Die räumliche Situation der versorgungstechnischen Räume folgt diesen bestehenden Strukturen.
Der Auftraggeber plant derzeit mit folgendem zeitlichen Ablauf:
Abgestimmte Planfortschreibung / Genehmigungsplanung bis Ende Q 2/2023
Bauantragsstellung bis Ende Q 2/2023
Abschluss der Detailplanung bis Ende Q 3/2023
Baugenehmigung bis Ende Q 3/2023
Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen bis Mitte Q 4/2023
Vergabe der Bauleistungen bis Ende Q 4/2023
Baubeginn bis Ende Q 1/2024
Fertigstellung bis Ende Q 3/ 2025
Übergabe der Räumlichkeiten bis Ende Q 3/2025
Schlussrechnung und Projektabschluss bis Ende Q 4 / 2025
Objektplanung
Zweckverband Flugplatz Bitburg Maria-Kundenreich-Str. 7 54634 Bitburg
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die nunmehr erforderlichen Planungs- und Ingenieursleistungen für die Errichtung des vorstehend skizzierten Bauvorhabens.
Der Leistungsumfang wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Stand 2021 definiert. Für den Inhalt der Grundleistungen gelten die entsprechenden Tafeln der HOAI Stand 2021. Abweichungen des Auftragsgegenstands von den Grundleistungen oder besondere Leistungen werden in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert somit auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Basierend auf der Kostenschätzung des Auftraggebers ergeben sich für den Bereich Objekt-planung folgende anrechenbare Baukosten:
1.408.619,57 Euro netto für den Bereich Neubau
836.475,69 Euro netto für den Bereich Umbau und Sanierung Halle 2024
2.245.095,26 Euro netto Gesamt
sowie
15.000 Euro netto Mitzuverarbeitende Bausubstanz Umbau und Sanierung Halle 2024.
Zusätzlich sind nach Bedarf weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
Einarbeitung und Übernahme der Planung aus den Leistungsphasen 1-2
Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO
Ergänzend zu den bereits benannten und vorgesehenen Bauleistungen beabsichtigt der Zweckverband Flugplatz Bitburg die vorhandenen Dachflächen der Hallenkonstruktion hin-sichtlich der Realisierung einer Photovoltaik-Anlage mit bis zu 1.250qm Grundfläche (60% DFL) zu überprüfen.
Weiterhin bietet das Flachdach des Neubaus die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage mit bis zu 250qm (60% DFL) aufzunehmen. Die potenzielle Gesamtfläche beträgt somit ca. 1.500qm.
Die Errichtung entsprechender Photovoltaikanlagen soll mindestens die Anforderungen des Landessolargesetzes (LSolarG) erreichen. Eine Überprüfung der Machbarkeit, vor allem im Bereich des Bestandsbauwerkes ist erforderlich. Hierfür ist im Rahmen des Los 1 als besondere Leistung eine umfassende Bestandsermittlung zu erstellen, in die eine bauseitige statische Bewertung - der Auftraggeber verfügt intern über einen Tragwerksplaner - integriert wird.
Der Auftragnehmer hat zudem etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Ver-tragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 2-4 beauftragt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Sofern sich Optionen ergeben werden diese für alle Bieter gleichermaßen spätestens mit Abgabe des finalen Angebots festgelegt.
Der Vertragswert des Auftrages wird basierend auf dem Nennwert des eingereichten Angebotes als Pauschalfestpreis festgesetzt. Das bedeutet dass nachträgliche Änderungen der Baukostenberechnung nicht zu einer Erhöhung oder Verminderung des geschuldeten Honorars führen.
Für die Auszahlung des Honorars werden folgende Zahlungsziele Vertragsgegenstand:
-1. Abschlag 15% des Auftragswertes Nach Abschluss Entwurfsplanung
-2. Abschlag 5% des Auftragswertes Nach Erhalt der Baugenehmigung
-3. Abschlag 15% des Auftragswertes Nach Abschluss der Ausführungs-
planung
-4. Abschlag 10% des Auftragswertes Nach Abschluss der Vergabevor-
bereitung
-5. Abschlag 10 % des Auftragswertes Nach Baubeginn
-6. Abschlag 10% des Auftragswertes Nach Abschluss der Gebäudehülle
(Rohbau, Dach, Fenster)
-7. Abschlag 15% des Auftragswertes Nach Abschluss der Bauarbeiten
-Schlusszahlung Nach erfolgreicher Abnahme aller
Gewerke
Technische Gebäudeausrüstung
Zweckverband Flugplatz Bitburg Maria-Kundenreich-Str. 7 54634 Bitburg
Der Leistungsumfang wird in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieu-re (HOAI) Stand 2021 definiert. Für den Inhalt der Grundleistungen gelten die entsprechenden Tafeln der HOAI Stand 2021. Abweichungen des Auftragsgegenstands von den Grundleistungen oder besondere Leistungen werden in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert somit auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 2-8 Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Basierend auf der Kostenschätzung des Auftraggebers ergeben sich für den Bereich Objektplanung folgende anrechenbare Baukosten:
Für den Neubau
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, oder Gasanlagen
48.885,82 Euro netto
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
65.181,10 Euro netto
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
48.885,82 Euro netto
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
65.181,10 Euro netto
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder Informationstechn. Anlagen
65.181,10 Euro netto
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
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Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen
32.590,55 Euro netto
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
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Für den Bereich Umbau und Sanierung Halle 2024
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser-, oder Gasanlagen
37.137,59 Euro netto
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
46.421,99 Euro netto
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
60.405,26 Euro netto
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
37.137,59 Euro netto
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder Informationstechn. Anlagen
27.853,19 Euro netto
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
----
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische Anlagen
37.137,59 Euro netto
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
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Summe 571.998,71 Euro netto
Zusätzlich sind nach Bedarf weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen:
-Prüfen und Werten von Nebenangeboten
Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben.
Bei den besonderen Leistungen hat die Angabe des Honorars teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale zu erfolgen, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).
Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 2-3 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt.
Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist.
Der Auftraggeber macht von der Regelung des § 51 VgV keinen Gebrauch.
Sofern sich Optionen ergeben werden diese für alle Bieter gleichermaßen spätestens mit Abgabe des finalen Angebots festgelegt.
Der Vertragswert des Auftrages wird basierend auf dem Nennwert des eingereichten Angebotes als Pauschalfestpreis festgesetzt. Das bedeutet dass nachträgliche Änderungen der Baukostenberechnung nicht zu einer Erhöhung oder Verminderung des geschuldeten Honorars führen.
Für die Auszahlung des Honorars werden folgende Zahlungsziele Vertragsgegenstand:
-1. Abschlag 15% des Auftragswertes Nach Abschluss Entwurfsplanung
-2. Abschlag 5% des Auftragswertes Nach Erhalt der Baugenehmigung
-3. Abschlag 15% des Auftragswertes Nach Abschluss der Ausführungs-
planung
-4. Abschlag 10% des Auftragswertes Nach Abschluss der Vergabevorbereitung
-5. Abschlag 10 % des Auftragswertes Nach Baubeginn
-6. Abschlag 10% des Auftragswertes Nach Abschluss der Gebäudehülle
(Rohbau, Dach, Fenster)
-7. Abschlag 15% des Auftragswertes Nach Abschluss der Bauarbeiten
-Schlusszahlung Nach erfolgreicher Abnahme aller
Gewerke
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen.
Los 1: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleich-wertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleich-wertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
1) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 5.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden (2-fach maximiert). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein.
Der Nachweis kann zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Der Auftraggeber wird mit dem Angebot die Vorlage des Versicherungsscheins verlangen. Hilfsweise genügt dann auch die verbindliche und unbedingte Erklärung des Versicherers, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Bei Bietergemeinschaft je Mitglied abzugeben!
2) Angaben zum auftragsspezifischen Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV mit einem geforderten Mindestgesamtumsatz von 400.000,- Euro (Los 1), 250.000 ,- Euro (Los 2), jeweils bezogen auf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen. Nachweis durch Eigenerklärung.
-Angabe der durchschnittlichen jährlichen An-zahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV (Eigenerklärung)
Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen: Mindestens ein Referenzprojekt für die Leistungen Entwurfsplanung, Genehmi-gungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leis-tungsphasen (LPH) 1-8 HOAI 2021, Teil 3) mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, vergleichbar mit der Honorarzone III HOAI, für einen Neubau mit vergleichbaren Planungsanforderungen. Die Referenz muss mindestens zwei der folgenden Bedingungen erfüllen:
1) Öffentlicher Auftraggeber
2) Bauvolumen mindestens 1 Mio. Euro brutto
3) Verwaltungs- bzw. Bürogebäude
4) Gebäude für die Feuerwehr
Nachweis durch Eigenerklärung; der Auftraggeber akzeptiert Referenzen in dem Zeitraum ab 01.01.2017, bezogen auf den Abschluss der Leistungsphase 8. Sollte sich das Referenzprojekt noch im Bau befinden, muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung die Leistungsphase 8 weitgehend abgeschlossen sein.
Los 1: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV
-Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV) (Eigenerklärung)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
- Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
- Eigenerklärung Russlandsanktionen
- Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister - falls vorliegend -
- Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
- Eigenerklärung LTTG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6L0C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablaut der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]