Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-andernach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Spundbohlenmaterial für den Neubau der Uferbefestigung, 1.BA
Die Stadtwerke Andernach planen den Neubau der Uferbefestigung im „Stromhafen Andernach“ in drei
Bauabschnitten (1. bis 3. BA). Das Gesamtprojekt erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Jahren (2023 bis
2025). Bei den hier ausgeschriebenen Leistungen handelt es sich um die Lieferung von Spundbohlen für den 1.
BA (hier: von Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090). Die mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte
Ingenieurgemeinschaft Hartwig/grbv hat hierzu die entsprechende Ausführungsplanung erstell
Uferstraße (gegenüber Uferstraße 17) 56626 Andernach Deutschland hier: Betroffene Uferbefestigung von
Rhein-km 612,255 bis Rhein-km 612,090
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Lieferung von Spundbohlenmaterial für die Baumaßnahme „Neubau der
Uferbefestigung im Stromhafen Andernach“. Insgesamt ca. 350 to Stahlspundwand.
Die Lieferleistung umfasst die Stahlspundbohlen einschließlich erforderlicher Verbindungselemente und
arbeitstechnischer Lochungen nach Zeichnung.
Hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten wird darauf hingewiesen, dass - unabhängig Zahlungsziel –eine
Rechnungsgestellung erst nach Lieferung möglich ist.
Die Spundbohlen sind direkt frei Baustelle nach Andernach zu liefern:
Liefern frei Verwendungsstelle (Hafenanlagen Andernach) und vor Ort auf einer vom AG zugewiesenen Fläche
abladen und lagern. Es gilt die unter Ziff. I. angegebene Adresse, sowie der Lieferzeitraum.
Lagerfläche: Im Hafen der Stadtwerke Andernach entsprechend beigefügtem Lageplan Der Bieter hat
sich eigenverantwortlich über Randbedingungen für die Anlieferung (Straße, Schiene, Wasserstraße) und
die Entladung (Hubwege und Hublasten ggf. vorhandener, nach Abstimmung mit dem Hafen zu nutzende
Krankapazitäten, Anlegestellen bei Schiffstransport usw.) zu informieren und dies bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Lagerung in Stapeln zu max. 10 DB.
Lagerung getrennt nach DB, EB, K-DB, Dalbenprofile, Schlossprofile Material entsprechend Spundwandtabelle
Rammplan R01. Alternative, gleichwertige Profile sind möglich.
Sollte der Bieter alternative Profile vorsehen, hat er eine entsprechend angepasste Spundwandtabelle mit
seinem Angebot einzureichen. Gesamtgewicht = ca. 350 ton.
Die Stahlspundbohlen sind zu liefern bis spätestens 1.6.2023.
Sämtliche Bestandteile der Vergabeunterlagen werden in der letzten Fassung zum Zeitpunkt des Zuschlags Vertragsbestandteil. Eigene Vertragsbedingungen (insbesondere AGB) des Bieters werden von der Auftraggeberin nicht anerkannt und im Zuschlagsfall nicht Bestandteil des Vertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (nicht
älter als drei Monate) mit dem Angebot (siehe Angebotsvordruck nachweisen. Sofern der Bieter nach den
Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in den genannten Registern
verpflichtet ist, hat er dies im Angebotsvordruck anzukreuzen.
Der Bieter muss wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt,
um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu
erfüllen. Hierfür sind folgende Nachweise zu erbringen:
***Der Bieter muss zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Auftrag spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die über die gesamte
Vertragslaufzeit aufrecht erhalten bleiben muss und die folgende Anforderungen erfüllt: Die Deckungssumme
der Versicherung beträgt je Schadensfall mindestens 2 Mio. Euro für Personenschäden, sowie 1 Mio. Euro für
Sach- und Vermögensschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr beträgt mindestens
das Zweifache der genannten Deckungssumme. ***Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen
verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag
Erklärungen zu Referenzen einzureichen. Einzureichen sind geeignete Unternehmensreferenzen, aus
denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Lage ist, die ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang
und Komplexität ordnungsgemäß auszuführen. Gewertet werden Referenzen, bei denen die Leistungen in
den letzten 5 Jahren erbracht wurden. Die Referenzen sind als Eigenerklärung mit dem Angebotsvordruck
einzureichen.
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe
nach den folgenden Vorschriften nicht vorliegen: §§ 123, 24 GWB; §§ 19 Abs. 1, 15 Abs. 5 MiLoG; § 21 Abs.
1 AentG; § 21 SchwarzArbG; § 98c AufenthG. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft
oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das
zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des
Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
Die Verpflichtungserklärung gemäß LTTG Rheinland-Pfalz ist abzugeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich
darin zur Einhaltung des Mindestentgelts gemäß § 3 LTTG Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt