Scharfschützenwaffe kurze Reichweite
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]www.evergabe-online.de
Nationale Identifikationsnummer:
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Gemäß Vergabeunterlagen
NUTS-Code DE127 Neckar-Odenwald-Kreis
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 71. Die Waffe muss im Kaliber .308 Winchester ausgeführt sein.
2. Die Waffe muss als selbstladender Halbautomat ausgeführt sein.
3. Die Waffe muss auf der Oberseite des Handschutzes (12-Uhr-Position) eine durchgängige (d.h. in einer Höhe und fluchtend) STANAG-4694-Montageschiene besitzen.
35321200 Gewehre
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
4 SE Basiswaffe nebst Zubehör
(Signaturdämpfer, Magazine 10 u. 20 Schuss, Munitionsboxen, Trageriemen, Hülsenfangsack, Zweibein, Ladelehren) sowie 3.000 Schuss Präzisionsmunition zur Vergleichserprobung (unverbindliche Prognose).
B) Nach Vertragsschluss:
Bis zu 500 SE Basiswaffen nebst Zubehör (unverbindliche Prognose).
Zur Durchführung der Integrierten Nachweisführung sind 10 SE Basiswaffe nebst Zubehör sowie 50.000 Schuss Präzisionsmunition zu liefern (unverbindliche Prognose).
Des Weiteren sind Sonderwerkzeugsätze, Ersatzteilpakete, Dienstleistungen und Schulungsmaterial zu liefern (Mengenangaben in den Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe Vordrucke Eigenerklärung Persönliche Lage und Nachweise zum Teilnahmewettbewerb)1) Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens;2) Abwicklung der Verträge und Kommunikation;3) Änderung Lieferkette, Organisation, Unternehmensstrategie;4) Bedarfsabhängige Sicherheitsüberprüfung;5) Elektronische Kommunikation;6) Versorgungssicherheit;7) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters;8) Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047);9) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034);10) Eigenerklärung zu Artikel 5k) (Formular Russland Erklärung).Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist IV.3.4) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens;2) Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters;3) Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034);4) Eigenerklärung zu Artikel 5k) (Formular Russland Erklärung).Weitere Nachweise nach III.2.1), soweit sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Hinweis: Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist IV.3.4) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.Für die Unterauftragnehmer können die zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (Siehe Vordrucke Eigenerklärung Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und Nachweise zum Teilnahmewettbewerb)1) Gesamtumsatz;
2) Bankerklärung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: -keine-
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.Für die Unterauftragnehmer können die zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: -keine-
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:(Siehe Vordrucke Eigenerklärung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und Nachweise zum Teilnahmewettbewerb)
1) AQAP 2110;
2) Möglichkeit der amtlichen Güteprüfung;
3) Wesentliche erbrachte Lieferungen;
4) Zulieferer für die Auftragsausführung;
5) Zertifizierung nach ISO 9001;
6) Datenblätter, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
-keine-
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Hinweis: Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist IV.3.4) vorzulegen.
Für die Unterauftragnehmer können die zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag zu unterzeichnen ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.2) Bei Nutzung des AI Vergabemanagers/der e-Vergabe-Plattform:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http://root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich.
Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.3) Bei dieser Veröffentlichung werden keine Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Erst nach fristgemäßem Eingang des Teilnahmeantrags mit den geforderten Dokumenten und Nachweisen (nach III.2.1 - III.2.3) und erfolgreicher Prüfung derselben durch die ausschreibende Stelle werden die Vergabeunterlagen bereitgestellt (durch Freischaltung auf der e-Vergabe-Plattform).
4) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform [http://www.evergabe-online.de/] zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 13.03.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
5) Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen.6) Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
7) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlung bleiben vorbehalten.
8) Bieter/Bewerber aus Staaten gemäß § 7 Abs. 2 BwBBG oder mit Unterauftragnehmern gemäß § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG werden von der Vergabe ausgeschlossen.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit