Luftlanderettungszentrum, leicht ( LLRZ le)

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Lieferauftrag

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.baainbw.de/portal/a/baain

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
Luftlanderettungszentrum, leicht ( LLRZ le)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Sanitätsmateriallager Krugau
Spreewald-Kaserne
Krugauer Dorfstraße
15913 Märkische Heide

NUTS-Code DE406 Dahme-Spreewald

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Das LLRZ, le besteht als Gesamtsystem aus einem Verbund von luftgestützten Zelten (sechs großen Arbeitszelten und drei kleineren Verbindungszelten). Die Arbeitszelte sind so auszu-statten, dass ein OP mit Radiologie und Sonographie, eine Intensivpflegestation, eine (ambulante) Pflegestation, eine Notfallaufnahme inklusive Schockraum, eine Registratur, ein kli-nisch chemisches Labor und ein Sanitätsmateriallager zur Verfügung stehen. Zur Versorgung des Systems mit Strom und Heizung/Kühlung sind neben Zelten und Sanitätsgerät/-material mind. sechs Klimageräte und mind. drei Stromerzeuger erforderlich.
Das LLRZ, le dient als eine medizinische Versorgungseinrichtung in der die erste notfallchirur-gische, dringende chirurgische und eine erste internistische Versorgung erfolgt.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

33100000 Medizinische Geräte

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Auftragsbekanntmachung
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Q/U2EB/LB004/KA607
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Auftragsbekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl: 2021/S 149-398368 vom 30.7.2021

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: Q/U2EB/LB004/KA607 Bezeichnung: Luftlanderettungszentrum leicht LLZle
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
8.2.2023
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Merzenich-Gibelsrath
Postleitzahl: 52399
Land: Deutschland

V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15.2.2023

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