Durchführung von Buslinienverkehr mit Linienbussen (Schienenersatzverkehr) als Subunternehmer im Liniennetz des Auftraggebers - 30018289 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2023-0023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Buslinienverkehr mit Linienbussen (Schienenersatzverkehr) als Subunternehmer im Liniennetz des Auftraggebers - 30018289
Durchführung von Buslinienverkehr mit Linienbussen (Schienenersatzverkehr) als Subunternehmer im Liniennetz des Auftraggebers für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Gegenstand der Vergabe ist die Durchführung von Linienverkehr mit Linienbussen (Schienenersatzverkehr) als Subunternehmer im Liniennetz des Auftraggebers. Die Leistung wird Montag bis Sonntag erbracht.
Zur Ausschreibung kommen
• Montag bis Freitag an Schultagen ca. 1.125 Nutzwagenkilometer/Tag mit Gelenkbussen NF
• Montag bis Freitag an Ferientagen ca. 855 Nutzwagenkilometer/Tag mit Gelenkbussen NF
• Samstag ca. 760 Nutzwagenkilometer/Tag mit Gelenkbussen NF
• Sonn- und Feiertag ca. 600 Nutzwagenkilometer/Tag mit Gelenkbussen NF
Der Einsatz erfolgt auf dem Schienenersatzverkehr (SEV) zwischen Mainz-Gonsenheim / Elbestraße und Mainz-Finthen Poststraße bzw. Römerquelle. Einzelne Fahrten werden über Elbestraße hinaus von / bis zum Hauptbahnhof Mainz verlängert. Eine Fahrwegskizze sowie die Fahrpläne zum SEV sind der Ausschreibung in Anlage beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor:
• Unterschriebene Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (T4, T9, T10).
• Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung des Bewerbers (T5).
Mit dem Angebot legt der Bieter, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit und seiner Fachkunde zwingend vor:
• Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten aus den letzten drei Geschäftsjahren deren Leistungen und Umfang vergleichbar sind, die die im Dokument T7.2 genannten Anforderungen (Mindestanforderungen) i.V.m. Dokument T7.3 erfüllen. Zur Benennung der zwei Referenzen ist zwingend das Formular T7.3 zu verwenden und vollständig auszufüllen.
• Mit den Kontaktdaten der Referenzgeber, einer Referenzbestätigung und einschl. der technischen und wirtschaftlichen Darlegung zu den Projekten.
gesamtschuldnerisch haftend
Gem. Spezifikation der Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensfristen:
Für das vorliegende Vergabeverfahren werden nachfolgende Fristen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern festgesetzt/vereinbart:
a. Absendung der Bekanntmachung 10.02 2023
e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung 13.03.2023
f. Abgabefrist Angebote 20.03.2023; 12:00 Uhr
h. Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 13 2023
i. Zuschlags- u. Bindefrist 24.04.2023
Ausschlusskriterien:
Das Fehlen der nachfolgend genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. o. g. Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Teilnahmeanträge bzw. Angebote, in der Regel zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen, wird nicht berücksichtigt:
(1) Das nicht fristgerechte Vorliegen der Teilnahmeanträge bzw. Angebotsunterlagen sowie der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen in der vorgeschriebenen Form.
(2) Das Fehlen der Unterschriften der Teilnehmeranträge bzw. Angebotsunterlagen (jeweils inkl. der Bewerbungsbedingungen), Vertragsbedingungen bzw. der geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen; jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen.
(3) Das Fehlen geforderter Daten und Angaben in den Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung/ Spezifikation/ Preisblätter).
(4) Das eigenmächtige Erweitern, Abändern oder Ersetzen der Angebotsunterlagen und/ oder Vertragsbedingungen.
(5) Ausschlussgründe gem. § 123f GWB.
Wertung und Zuschlagskriterien:
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
• Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
• Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bieters
• Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
• Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Eignungskriterien geprüft und gemäß der Zuschlagskriterien bewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich von Erklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotsauswertung ausgewählten Bietern werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Der Zuschlag erfolgt aufgrund der festgelegten Wertungskriterien an den Bieter, der unter Würdigung aller Umstände das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot unterbreitet haben.
Wertungskriterien - Eignung:
Die Bieter haben als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mit dem Angebot die im Folgenden aufgeführten Unterlagen bzw. unter Anhang 1 aufgelistete Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Hierzu sind, soweit vorhanden, die benannten Vorlagen zu verwenden.
Sofern Eigenerklärungen vorgesehen sind, sind ausschließlich die Eigenerklärungen abzugeben. Auf weitere Ausführungen und die Einreichung nicht verlangter Dokumente/Unterlagen ist einstweilen zu verzichten.
Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zu-ständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese von beiden zu unterzeichnen bzw. getrennt vorzulegen und die Zugehörigkeit der Angaben eindeutig kenntlich zu machen.
Die Wertung erfolgt auf der Grundlage der in Anhang 1 aufgeführten Unterlagen und Kriterien. Die Prüfung erfolgt auf Vollständigkeit und Inhalt (in der Regel Ja/ Nein-Entscheidungen).
Zuschlagskriterien in der Angebotsphase:
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung Berücksichtigung:
Kriterium Preis 100 %
Das einzige Kriterium ist der Preis. Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Weitere Informationen sind in den Bewerbungsbedingungen zu finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b) Nachprüfverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen....
Die weiteren Angaben siehe Punkt 10 Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland