Schlosserarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: A 2801
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freinsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-freinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosserarbeiten
Die Stadt Freinsheim Sanierungsträger GmbH plant die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus 4 Baukörpern mit je 10 Wohneinheiten an der Erpolzheimer Straße in Freinsheim. Die beiden südlichen Häuser B&D werden mit einer Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen unterkellert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten.
Freinsheim Erplozheimer Straße 67251 Freinsheim
Die Stadt Freinsheim Sanierungsträger GmbH plant die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus 4 Baukörpern mit je 10 Wohneinheiten an der Erpolzheimer Straße in Freinsheim. Die beiden südlichen Häuser B&D werden mit einer Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen unterkellert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Schlosserarbeiten wie folgt:
- 9m Staketengeländer im Bereich der Rampe H= 920mm, Stababstand lichte 115mm, Aus Flachstahl 6 und 10mm verschweißt, über Untergurt Verschraubt.
- 215m Balkongeländer aus Quadrathohlprofilen 40x40x5mm und Flachstählen, H=1020mm, Pfostenabstand max 700mm, mit Verschraubung über Stirnseite Stb.- Fertigteilbalkon, als Unterkonstruktion mit Bohrungen für Holzverkleidung (bauseits)
- 1xLichtschachtabdeckung, als Gitterrrost L=1300mm B=1000mm Gitterstäbe d=2mm, h=30mm, Maschenweite 30/10mm, begehbar Belastbar bis 5 kN/m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formular 124) - darüber, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formular 124) - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e EU VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
oder anstelle der Nachweise zu 1. und 2.:
- Nachweis der Präqualifikation durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage einer einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) betreffend der in der Teil III und Teil IV A der EEE abgefragten Angaben.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Nachweise zu 1. und 2. bzw. der Präqualifikationsnachweis/ Einheitliche Europäische Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
siehe Formblatt VHB 214
Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer eine Vorauszahlung bei Materialbestellung (entsprechende Nachweise sind vorzulegen) nach Auftragserteilung bis zu einer Höhe von maximal netto EUR 57.000,00 an. Die Vorauszahlung wird fällig 10 Kalendertage nach Vorlage einer Vorauszahlungsrechnung und Überlassung einer selbstschuldnerischen, unbedingten und unbefristeten Vorauszahlungsbürgschaft gemäß § 17 Abs. 4 VOB/B in Höhe des Vorauszahlungsbetrages. Die Vorauszahlung ist vom Auftragnehmer nicht zu verzinsen. Zudem übernimmt der Auftraggeber auf Nachweis die dem Auftragnehmer für die Dauer der Bürgschaftsstellung anfallenden Avalkosten bis zu einer Höhe von max. 2% der Bürgschaftssumme pro Jahr. Die Anrechnung der Vorauszahlung auf die nächstfälligen Zahlungen richtet sich nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Bahnhofstraße 12 67251 Freinsheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie ggf. aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Anbgotsfrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa Post, Telefax oder E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung gem. § 16 EU Nr. 2 VOB/A zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform gem. Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform einzukalkulieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD4YM3J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.