Vergabe eines Auftrags für Architektenleistungen zur Generalsanierung der Sporthalle des Kant-Gymnasiums Boppard Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-007

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Simmern
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-sim.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YW29TRW3M/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXS0YR3YW29TRW3M
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kreisverwaltung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe eines Auftrags für Architektenleistungen zur Generalsanierung der Sporthalle des Kant-Gymnasiums Boppard

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-007
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Grundlage bildet die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) in der aktuellen Fassung von 2021.

Gegenstand dieses Vertrages sind Architekten- bzw. Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, zur Generalsanierung der Sporthalle des Kant-Gymnasiums Boppard, Flur 18, Flurstücksnummer 157/26. Die zu erbringenden Honorarleistungen umfassen die Leistungsphasen 1 -9 in einem stufenweisen Abruf, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude, welche gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI, zuzuordnen sind.

Das im Jahr 1965 in aufgeständerter Stahlbetonskelettbauweise mit Bimssteinausmauerung am Rheinufer der Stadt Boppard errichtete Sporthalle mit den Außenabmessungen 45m x 29m x 10m soll saniert werden. Das gesamte Sporthallengebäude soll im Außen- sowie im Innenbereich einer Generalsanierung, unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik, der aktuell gültigen Brandschutzvorschriften, sowie sonstiger den Schul- und Vereinssportbetrieb tangierenden Vorschriften und Richtlinien, unterzogen werden. Die Umsetzung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Gebäudeenergiebilanz des Sporthallengebäudes ist bereits während der ersten Planungsphasen besonderes zu berücksichtigen. Die Außenhülle des Gebäudes soll bautechnisch und energetisch ertüchtigt werden. Weiterhin besteht das Ziel, die zu sanierende Außenhülle gestalterisch in die Umgebung einzubinden. Hier ist besonders die "Weltkulturerbe oberes Mittelrheintal - Verträglichkeit" zu berücksichtigen.

Auf die Anlage "Leistungsbeschreibung", sowie die unterschiedlichen Anlagen der im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ausgearbeiteten "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" wird verwiesen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71356400 Technische Planungsleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Kant-Gymnasium Boppard Mainzerstraße 24 56154 Boppard

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Grundlage bildet die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) in der aktuellen Fassung von 2021.

Gegenstand dieses Vertrages sind Architekten- bzw. Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI, zur Generalsanierung der Sporthalle des Kant-Gymnasiums Boppard, Flur 18, Flurstücksnummer 157/26. Die zu erbringenden Honorarleistungen umfassen die Leistungsphasen 1 -9 in einem stufenweisen Abruf, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude, welche gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI, zuzuordnen sind.

Das im Jahr 1965 in aufgeständerter Stahlbetonskelettbauweise mit Bimssteinausmauerung am Rheinufer der Stadt Boppard errichtete Sporthalle mit den Außenabmessungen 45m x 29m x 10m soll saniert werden. Das gesamte Sporthallengebäude soll im Außen- sowie im Innenbereich einer Generalsanierung, unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik, der aktuell gültigen Brandschutzvorschriften, sowie sonstiger den Schul- und Vereinssportbetrieb tangierenden Vorschriften und Richtlinien, unterzogen werden. Die Umsetzung einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Gebäudeenergiebilanz des Sporthallengebäudes ist bereits während der ersten Planungsphasen besonderes zu berücksichtigen. Die Außenhülle des Gebäudes soll bautechnisch und energetisch ertüchtigt werden. Weiterhin besteht das Ziel, die zu sanierende Außenhülle gestalterisch in die Umgebung einzubinden. Hier ist besonders die "Weltkulturerbe oberes Mittelrheintal - Verträglichkeit" zu berücksichtigen.

Auf die Anlage "Leistungsbeschreibung", sowie die unterschiedlichen Anlagen der im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ausgearbeiteten "Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" wird verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 30/06/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/04/2023
Ortszeit: 11:00
Ort:

KV Rhein-Hunsrück-Kreis, Ludwigstraße 3-5 in 55469 Simmern

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Frau Brand-Le Maire und Frau Keane

in Vertretung Frau Doris Becker, Frau Kathrin Kölzer und Herr Mario Piroth

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Grundhonorar ohne Umbauzuschlag und ohne Nebenkosten, Rabatte und Zuschläge. Der Bieter darf die zusätzlichen Parameter selbst festlegen, siehe Preisblatt. Es gilt die HOAI 2021.

Vertragsstrafe LTTG:

Um die Einhaltung der Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 6 LTTG zu sichern, wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Auftragswertes vereinbart; bei mehreren Verstößen darf die Summe der Vertragsstrafen 10 % des Auftragswertes nicht überschreiten. Das beauftragte Unternehmen ist zur Zahlung der Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, wenn der Verstoß durch ein Nachunternehmen begangen wird und das beauftragte Unternehmen den Verstoß kannte oder kennen muss.

Ist die Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Dieser kann beim Dreifachen des Betrages liegen, den der Auftragnehmer durch den Verstoß gegen die Tariftreuepflicht eingespart hat.

Es wird vereinbart, dass bei mindestens grob fahrlässiger und oder erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen der öffentliche Auftraggeber zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist.

Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, dass beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen bei mindestens grob fahrlässig oder mehrfachen Verstößen gegen Verpflichtungen des LTTG für die Dauer von drei Jahren von seinen öffentlichen Auftragsvergaben ausschließen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0YR3YW29TRW3M

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/02/2023

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