Bewachung Oberst-Hauschild-Kaserne Mayen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mayen
Postleitzahl: 56727
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]453
Fax: [gelöscht]496
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DEB17 Mayen-Koblenz
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 479713000 Bewachungsdienste
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: + Nachweis über die Freigabe im Bewacherregister+ Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter alsdrei Monate zum Ende der Teilnahmefrist) Bewerber mit Sitzaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben einegleichwertige Bescheinigung oder Urkunde einer zuständigenGerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandesbeizubringen.+ Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens vonAusschlussgründen gemäß §§ 23 u. 24 VSVgV i.V.m §§ 123,124, 147 GWB (vgl. BAAINBw-B- V 034/04.16)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Versicherungsnachweis Berufshaftpflicht (VSVgV § 26) bzw.Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherung im
Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird. Bei nicht
ausreichender Deckungssumme ist die Deckungszusage des
Versicherers erforderlich.
Deckungssummen:
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung
betreffend Gründung einer Bewerbergemeinschaft
(BAINBw-B-V 047);
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindeststandards sind die genannten Deckungssummen.
a) für Personenschäden 1.500.000,00 €,
b) für Sachschäden 350.000,00 €,
c) für das Abhandenkommen bewachter Sachen 20.000,00 €,
d) für Vermögensschäden 15.000,00 €
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:+ Formlose Eigenerklärung, dass § 28 Waffengesetz beachtet
wird
+ Eigenverpflichtungserklärung über die Behandlung von
Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR
FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) und Merkblatt
BAAINBw-B 096a/04.2015 , letzte Seite ausfüllen.
+ Eigenerklärung, dass die Anforderungen gem. Ziffer 2.2 des
Geheimschutzhandbuches des BMWi akzeptiert und
eingehalten werden
+ Eigenerklärung, dass
- ausschließlich Personal eingesetzt wird,
• das körperlich, geistig und sprachlich zur Erfüllung der
vertraglichen Bewachungsleistungen geeignet ist, wobei
sprachlich geeignet bedeutet, dass das Personal sich in Wort
und Schrift in deutscher Sprache verständigen kann,
• für das ein Führungszeugnis vorliegt,
• das eine Unterrichtung nach § 34a GewO durch die
Industrie-und Handelskammer erhalten hat,
• das eine entsprechende Erste-Hilfe-Ausbildung erhalten hat
und
• das über eine fundierte Waffen- und Schießausbildung
entsprechend den vertraglichen Vorgaben verfügt.
- der Teilnehmer im Auftragsfall
• auf Verlangen des Auftraggebers die vorstehenden
Einzelnachweise vor Leistungsbeginn bzw. vor dem ersten
Einsatz des betreffenden Mitarbeiters vorlegen wird und
• als Aufsichtführende Wachperson nur solche Mitarbeiter
einsetzen wird, die im Hinblick auf die dabei erforderlichen
besonderen Aufgaben hinreichend ausgebildet und geschult
sind.
+ Referenzen der wesentlichen in den letzten fünf Jahren
erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen gem. Vordruck
"Referenzbescheinigung (Anhang 9)"
Insgesamt sind genau drei erfolgreiche Referenzen des
Dienstleistungsempfängers vorzulegen. Sind mehrere
Liegenschaften in einem Vertrag zusammengefasst, gilt dies als
eine Referenz.
Bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber ist eine von der
zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung vorzulegen.
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste
Bei Leistungen an private Auftraggeber ist eine von diesen
ausgestellte Bescheinigung oder, falls eine solche
Bescheinigung nicht erhältlich ist, eine einfache Erklärung
vorzulegen.
Bei der Einreichung von mehr oder weniger als drei Referenzen
wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau drei
Referenzbescheinigungen einzureichen sind. Bei Einreichung
von mehr oder weniger als drei Referenzen wird der
Teilnahmeantrag ausgeschlossen!
Bei Leistungen in militärischen Liegenschaften ist die
zuständige Stelle mindestens der Kasernenkommandant/
Standortälteste, in anderen Fällen ist die Funktion der
Auskunftsperson anzugeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Es wird eine zweigliedrige Prüfung und Bewertung der
Teilnahmeanträge vorgenommen. Die Prüfung erfolgt wie
nachstehend beschrieben: Im Rahmen des
Teilnahmewettbewerbs wird anhand der einzureichenden
Erklärungen und Nachweise zunächst die Eignung der
Bewerber geprüft. Kann ein Unternehmen die geforderte
Eignung nicht nachweisen, wird es nicht zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Werden mehr als 7 geeignete Bewerber ermittelt,
wird eine Reihung der Bewerbungen gemäß nachfolgender
Bewertungsmatrix vorgenommen:
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und mehr als 10 Wachpersonen durchschnittlich = 5
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und 6 bis 10 Wachpersonen durchschnittlich = 4
Punkte;
+ militärische Liegenschaft oder kritische Infrastruktur jeweils
mit Waffe und bis zu 5 Wachpersonen durchschnittlich = 3
Punkte;
+ Sicherheitsdienstleistung mit Waffe = 2 Punkte;
+ militärische Liegenschaft und kritische Infrastruktur jeweils
ohne Waffe = 1 Punkt.
Zu berücksichtigen ist die durchschnittliche Anzahl der je
Schicht eingesetzten Wachpersonen (Durchschnitt pro Woche -
ohne Berücksichtigung von Feiertagen).
Beispielrechnung: Mo-Fr: 3 WP Tagschicht /5 WP Nachtschicht
und Sa/So: 5 WP Tag- und Nachtschicht [5 (Schichten Mo-Fr) x
3 (WP)] + [9 (Schichten Mo-So) x 5 (WP)] = 15 + 45 = 60
60 /14 (Schichten pro Woche) = 4,29 Wachaufgaben (somit 5
WP als durchschnittliche Anzahl)
Infrastrukturen gelten dann als kritisch, wenn sie für die
Funktionsfähigkeit moderner Gesellschaften von wichtiger
Bedeutung sind und ihr Ausfall oder ihre Beeinträchtigung
nachhaltige Störungen im Gesamtsystem zur Folge hat.
(Auszug Nationale Strategie zum Schutz Kritischer
Infrastrukturen (KRITIS-Strategie)
Die sieben Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Soweit eine Begrenzung auf 7
Bieter wegen Punktegleichheit an der 7. Stelle nicht möglich ist,
wird der Bieterkreis um die Anzahl der punktgleichen Bieter
erweitert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen bekannt gegeben (geplant
Kalenderwoche 13 - 18/2023 . Die Termine sind bei dem
Kasernenkommandanten bzw. dessen Beauftragten zu
erfragen. Zum Ortstermin sind max. 3 Personen als Vertreter
des Bieters zugelassen.
Der Bieter hat in der/den Liegenschaft(en) einen Ortstermin
wahrzunehmen.
Details sind bei weiterer Teilnahme am Vergabeverfahren den
dann zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu
entnehmen.
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot, ermittelt
aus der Summe der einzelnen Liegenschaftsauswertungen
unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung von Qualität
und Preis.
(Liegenschaft) Wachkategorie A - nur personelle Wachleistung
(A4) Gewichtung = 30% Preis und 70% Qualität, (Liegenschaft)
Wachkategorie B - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen
(B2) Gewichtung = 40 % Preis und 60% Qualität
Maximale Punktzahl (pro Liegenschaft) 1000 Punkte, (maximale
Punktzahl im Vergabeverfahren 2000 Punkte (Addition der
Punkte je Liegenschaft)).
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden
elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform
und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten
Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung
gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client)
für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
Die technischen Parameter zur Einreichung von
Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen
verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-
Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-
Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungsund
Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-
Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://
www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit