Gewässerentwicklung am Glan, Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 5.4/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerentwicklung am Glan, Objektplanung
Der Auftrag umfasst die Leistungen Objektplanung Freianlagen §§ 39 ff HOAI „Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, Anlage 11, Nr. 11.2 HOAI „Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung“ – Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen für die Gewässerentwicklung am Glan (Gewässer II. Ordnung), Teilabschnitt „Am Großen Brunnen“, zwischen L356 (Schanzerhof) und L358 (Elschbach), Gemarkungen Elschbach/Hütschenhausen im Landkreis Kaiserslautern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Leistungen Objektplanung Freianlagen §§ 39 ff HOAI „Leistungsbild Objektplanung Freianlagen, Anlage 11, Nr. 11.2 HOAI „Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltung“ – Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen für die Gewässerentwicklung am Glan (Gewässer II. Ordnung), Teilabschnitt „Am Großen Brunnen“, zwischen L356 (Schanzerhof) und L358 (Elschbach), Gemarkungen Elschbach/Hütschenhausen im Landkreis Kaiserslautern.Der vorgesehene Entwicklungskorridor des Glan (Gewässer II. Ordnung) im Teilabschnitt „Am Großen Brunnen“, zwischen L356 (Schanzerhof) und L358 (Elschbach), Gemarkungen Elschbach/Hütschenhausen im Landkreis Kaiserslautern, gehört zum Fließgewässer „Oberer Glan“, das ökologische Potenzial hat dort derzeit den Status „unbefriedigend“.Der betreffende Gewässerabschnitt wurde in das Maßnahmenprogramm der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz, zur Umsetzung der Umweltziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), aufgenommen und weist eine Strecke von ca. 2,5 km auf.Natürliche und naturnahe Gewässer sind selten geworden. In der Vergangenheit wurde massiv in die Struktur und in das Ökosystem von Flüssen und Bächen eingegriffen. Dadurch ist der Bestand vieler Arten von Fischen, wirbellosen Tieren, aber auch Wasserpflanzen in diesem Bereich stark zurückgegangen.Diese Unterhaltungs- und Ausbaupflicht obliegt im betreffenden Gewässerabschnitt des Glans, als Gewässer II. Ordnung, der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Kaiserslautern. Da der Landkreis nicht selbst über geeignetes Personal verfügt, das eine solche Planung erbringen kann, wird für diese Aufgabe der Fachplanung und Bauabwicklung ein versiertes Büro gesucht.Der Auftrag umfasst eine stufenweise Vergabe von Leistungen der Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen, siehe Leistungsbeschreibung. Für die durch Dritte durchzuführende FFH-Untersuchung, Bodenanalyse, Kampfmittelsondierung sollen Ausschreibung und Vergabe durchgeführt werden und die Erstellung steuernd begleitet werden. Beauftragungen an Dritte erfolgen jeweils in enger Abstimmung mit der Kreisverwaltung. Projektziele: A. Da die Umweltziele der WRRL und auch die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes erreicht werden sollen, müssen die Unterhaltungs- und Ausbaupflichtigen die Gewässer möglichst in einen naturnahen Zustand zurückversetzen. Hierzu sind insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Ufer- und Sohlstrukturen durchführen. Weiterhin ist dafür zu sorgen, die Gewässer in ihrem natürlichen Verlauf wiederherzustellen und ihre Eigendynamik zu fördern oder zu erhalten. Ziel ist die Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Gewässer.Derzeit steht lediglich die Gewässerparzelle für die Renaturierung zur Verfügung. Die angrenzenden Parzellen teils sehr kleinräumig und sind überwiegend in Privateigentum. Sofern sich Grundstücke besonders eignen, um die Gesamtmaßnahme umzusetzen, sind Verhandlungen mit den jeweiligen Eigentümern über den Erwerb zu führen.Das Berücksichtigen der Belange der Anlieger während der gesamten Maßnahme ist ein wichtiges Ziel. Die dazu nötige Kommunikation und Durchführung soll durch den Auftragnehmer übernommen werden. B.Wirtschaftlichkeit, Einhalten der Kostenvorgaben, Nachhaltigkeit C. Einhalten der Bestimmungen der Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz D.Einhalten der TerminvorgabenDurchführungszeitraum:Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Vergabe im 2. Quartal 2022 beginnen. Beginn baubegleitender Maßnahmen: Herbst 2022Bauende: Frühjahr 2024 Umfang:Partielle Maßnahmen innerhalb einer Gewässerlänge von ca. 2.500 m Die Baukosten (netto) werden durch den Auslober nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 800.000 € geschätzt. Weitere Angaben s. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hügelsheim
NUTS-Code: DE124 Rastatt
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.