Verkehrsleistungen im SPNV auf den Strecken der Verkehrsverträge des "West- und Südpfalznetzes" sowie "RE 6 Neustadt – Landau – Karlsruhe Hbf./ RB 55 Landau – Pirmasens Hbf.“.
Bekanntmachung über vergebene öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67605
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zoepnv-sued.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im SPNV auf den Strecken der Verkehrsverträge des "West- und Südpfalznetzes" sowie "RE 6 Neustadt – Landau – Karlsruhe Hbf./ RB 55 Landau – Pirmasens Hbf.“.
Schienenstrecken in der West- und Südpfalz
Die Verkehrsverträge für die unter II.2.3) genannten Schienenstrecken laufen zum 10.12.2023 aus. Die SPNV-
Aufgabenträger haben die in den vorgenannten Verkehrsverträgen enthaltenen Verkehre im Rahmen eines
europaweiten Ausschreibungsverfahrens „Pfalznetz“ neu vergeben (Siehe EU-Amtsblatt: 28012-2022). Im
Los 1 ist hierbei der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb (BEMU) vorgegeben. Aufgrund der
Umstellung von der heutigen Diesel- auf die BEMU-Technologie ist es bei der Vorbereitung der Ausschreibung
zu Verzögerungen gekommen, so dass die Ausschreibung der Verkehrsleistungen mit Betriebsaufnahme zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2023 mit Neufahrzeugen nicht möglich ist. Darüber hinaus erfordert der Aufbau
einer elektrischen Ladeinfrastruktur einen gestaffelten zeitlichen Vorlauf bis Dezember 2026.
Um im Zeitraum von Dezember 2023 bis Dezember 2026 den Betrieb aufrecht erhalten zu können, ist
beabsichtigt, die o. g. Verkehrsleistungen gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Rahmen eines Interimsvertrages
an die DB Regio AG zu vergeben, da nach dem Kenntnisstand der Aufgabenträger nur die DB Regio über
eine ausreichende Anzahl hierfür geeigneter Fahrzeuge verfügt. Zudem sind für diese kurzen Laufzeiten keine
wirtschaftlichen Konditionen bei Leasinggebern zu erhalten. Im Rahmen des Interimsvertrages ist die folgende
gestaffelte Betriebsdauer vorgesehen:
.
12/2023 – 12/2024
RB 53 Neustadt – Winden – Wissembourg
RB 52 (Karlsruhe Hbf.) Wörth – Lauterbourg
.
12/2023 – 12/2025
RE 6 | RB 51 (Kaiserslautern-) Neustadt – Landau – Karlsruhe
RB 55 | RE 55 Landau – Annweiler am Trifels [Einzelzüge]
RB 54 Winden – Karlsruhe [Einzelzüge]
RB 68 Saarbrücken – Zweibrücken - Pirmasens
.
12/2023 – 12/2026
RB 54 Bad Bergzabern – Winden (- Karlsruhe)
RB 55 | RE 55 Landau – Annweiler am Trifels – Pirmasens
RB 64 | RE 64 Kaiserslautern – Steinalben – Pirmasens
RB 66 Kaiserslautern – Olsbrücken – Lauterecken-Grumbach
RB 67 Kaiserslautern – Landstuhl – Glan-Münchweiler – Kusel
.
Für den Fall, dass sich Verzögerungen bei der Betriebsaufnahme ergeben, enthält der Interimsvertrag eine
Option zur Vertragsverlängerung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Finanzierung des Verkehrsangebotes erfolgt auf Basis eines Verkehrsvertrages nach dem Brutto-Prinzip. Die Bieter hatten in ihren Angeboten im Rahmen der Kalkulation folgende Preisfaktoren separat zu kalkulieren: - Fahrzeugkosten - Personalkosten - Energiekosten - Marketingkosten - Vertriebskosten - Sonstige Kosten (keiner anderen Position zurechenbar)
Es gelten die Vorgaben des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetzes (LTTG).
Das EVU hat die ihm zustehenden gesetzlichen Ausgleichsleistungen z.B. nach § 228 SGB IX frist- und formgerecht zu beantragen.
Das EVU setzt in allen Zügen dieses Netzes tagsüber 50% und ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss 100% Zugbegleiter ein. Die Zugbegleiter müssen folgende Aufgaben erfüllen: - Erteilung von Fahrplan- und Tarifauskünften, von Informationen zu den zu bedienenden Stationen, zu den Anschlussverbindungen bzw. zu Alternativen bei Verspätungen und sonstigen Störungen im Betriebsablauf auf den vom EVU zu bedienenden Strecken, - Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste, - Fahrscheinnotverkauf bei Automatenstörungen oder ähnlichen Einschränkungen im Regelvertrieb, - Durchführung von Fahrscheinkontrollen zur Einnahmensicherung, - Aufforderung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts (EBE), sofern Kunden ohne gültigen Fahrschein angetroffen werden, - Erste-Hilfe-Leistungen in Notfällen und Unterstützung von Fahrgästen in Konfliktsituationen, - Verteilung von Informationsmaterial nach Maßgabe der AT, - Entgegennahme und Weiterleitung von Fahrgastbeschwerden, - Entgegennahme von Fundsachen, - Taxiruf und - Umgehende Beseitigung von herumliegenden Gegenständen (Abfälle). Es gilt das vom EVU im Rahmen der Angebotsabgabe vorgelegte Konzept zur umfassenden Fahrgastinformation. Das EVU verpflichtet sich, beim Erbringen der vergabegegenständlichen Verkehrsdienstleistungen alle relevanten Tarife inklusive der entsprechenden Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen anzuwenden und zu vertreiben.
Dem EVU obliegt eine Meldepflicht. Es hat monatlich Pünktlichkeitsdaten (Ankunftsdaten) für bestimmte Messstellen in einer mit den AT abzustimmenden Form tages- und zugscharf und unter Angabe der Verspätung in Minuten im Rahmen des Liefernachweises an die AT zu übermitteln. Auf Anforderung der AT sind Pünktlichkeitsdaten für einzelne Tage oder Züge auch kurzfristig (innerhalb von maximal drei Werktagen) zu liefern. Züge mit einer Verspätung bis 4:59 Minuten gelten (bezogen auf die Ankunftszeit am Messpunkt) als pünktlich. Der Mindestpünktlichkeitsgrad (= Anzahl der pünktlichen Fahrten im Verhältnis zur Gesamtzahl aller in einem Monat an den jeweiligen Messstellen erfassten Fahrten) beträgt 93%.
Zur Sicherung der vertragsgemäßen Durchführung des Betriebes hat das EVU neben der Einrichtung einer Betriebsleitstelle insbesondere ein Notfall- und Störungsmanagement vorzuhalten. Das EVU hat die AT unverzüglich schriftlich per E-Mail oder SMS über Zugausfälle zu informieren. Bei nicht vorhersehbaren Abweichungen vom Regelbetrieb (Betriebsstörungen), wie u.a. bei (Teil-)Ausfall von Fahrten ist durch das EVU ein Notverkehr einzurichten. Der Notverkehr kann mit Bussen oder Taxen erfolgen.
Die Fahrzeuge und insbesondere alle kundenbezogenen Bestandteile des Fahrzeugs haben sich stets in einem sauberen, gepflegten Zustand zu befinden. Es ist ein Reinigungsplan aufzustellen, welcher die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Reinigungsintervalle gewährleistet. Die Einhaltung der Mindestanforderungen wird durch die AT stichprobenartig kontrolliert. Die Regelung der Sauberkeit der Bahnhofseinrichtungen ist nicht Bestandteil des Verkehrsvertrags.
Zur Erfassung der Kundenzufriedenheit werden im Auftrag der AT durch geeignete Institute zweimal jährlich Kundenbefragungen durchgeführt. Folgende Zufriedenheitsgrade der Leistungen des EVU werden durch die Kundenbefragung erfasst: - Funktion und Sauberkeit der Toiletten - Schadensfreiheit der Fahrzeuge innen und außen - Sauberkeit der Fahrzeuge innen und außen - Fahrgastinformation im Fahrzeug (auch im Störungsfall) - Fahrgastinformation am Bahnsteig (auch im Störungsfall) - Subjektive Sicherheit - Subjektive Pünktlichkeit - Freundlichkeit des Personals - Funktion der Heizung/Lüftung/Klimatisierung - Qualität und Verfügbarkeit des kostenfreien WLAN im Zug
Das EVU gewährleistet ein kundenorientiertes Beschwerdemanagement. Die Beantwortung von Anfragen und Beschwerden durch das EVU hat sachgerecht, kundenfreundlich und unter Wahrung der Interessen der AT zu erfolgen. Das EVU hat telefonisch, postalisch und per E-Mail für Beschwerden und Anfragen erreichbar zu sein. 80% der per Brief oder Fax eingehenden Beschwerden müssen innerhalb von zehn Werktagen beantwortet werden. Bei längerer Bearbeitungsdauer, zum Beispiel aufgrund einer Recherche-Notwendigkeit, ist innerhalb von sechs Werktagen mit einem Zwischenbescheid zu reagieren. Berechtigten Beanstandungen ist unverzüglich abzuhelfen.
Zur verbesserten Information der in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen hat das EVU auf seiner Homepage alle Informationen, die für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste von Relevanz sind, darzustellen: - Aktuelle Übersicht der barrierefrei erreichbaren Bahnsteiganlagen, an denen ohne fremde Hilfe mittels der automatischen Spaltüberbrückung ein- und ausgestiegen werden kann - Darstellung der eingesetzten Fahrzeuge und deren Ausstattungsgegenstände für mobilitätseingeschränkte Personen
Im Fall von Nicht- und/oder Schlechtleistungen haben die AT Anspruch auf die in den Vergabeunterlagen definierten Minderungen und Vertragsstrafen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Land: Deutschland
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Land: Deutschland
Land: Deutschland
Name und Anschrift der Partei oder Parteien, die rechtliche Kontrolle über den gewählten Betreiber ausüben
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter der Ziffer V.2.4 genannten Wert handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert. Dieser
wird nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den
Wettbewerb beeinträchtigen würde.