Q/K2BJ/PA012/OA164 RöKpfmBes
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
Die Fähigkeit zur "Digitalen Aufnahme und Auswertung in der Durchstrahltechnik Kampfmittelbeseitigung" (RöKpfmBes) dient der detaillierten Aufklärung, Identifizierung, Bewertung und Dokumentation von aufgefundenen Kampfmitteln oder verdächtigen Gegenständen, die Explosivstoffe, explosive Teile oder andere gefährliche Stoffe (einschließlich ABC-Kampfmittel) enthalten.
Mit dem System RöKpfmBes kann eine verzugslose Informationsgewinnung mit detaillierter Auswertung dargestellt werden, welche die Gefahr für die eingesetzten Kampfmittelabwehrkräfte bei der Kampfmittelaufklärung erheblich reduziert.
Die Kernfähigkeit - nämlich das Durchstrahlungssystem - soll durch die Beschaffung von zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe marktverfügbaren Produkten bereitgestellt werden.
Das Durchstrahlungssystem muss den kabellosen und kabelgebundenen Datenaustausch zwischen Strahlungsquelle, digitalem Abbildungssystem, Bedieneinheit und Auswerteeinheit sicherstellen.
Die Leistungsbeschreibung enthält sowohl konstruktive als auch funktionale Anforderungen und wird hinsichtlich ihrer Einzelheiten durch das Technische Angebot des Auftragnehmers (AN) konkretisiert.
Im Wesentlichen sollen insgesamt 89 Sätze Durchstrahlungssystem mit je 89 Adaptersätzen für ManFz EOD klein und ManFz IED groß sowie 5 Ersatzteilerstpakete beschafft werden. Des Weiteren sind entsprechende Schulungen für Erprobungspersonal, Bediener und Nutzerbetreuer zu vereinbaren.
33111000 Röntgengeräte
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
zusätzlich optional: 84 EA Sys RöKpfmBes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Der Bewerber muss erklären, dass eine Auftragsbearbeitung einschließlich Auslieferung von Leistungs- und Liefergegenständen federführend über eine in Deutschland ansässige Vertretung erfolgt. Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.2.Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.3.Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.4.Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen.5.Der Bewerber hat das Formular BAAINBw-B-V 031 "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter" mit Abgabe des Teilnahmeantrages vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.Formulare können unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe bezogen werden.6.Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift mit mindestens Sprachniveau B2 beherrscht.7.Sofern eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird, muss diese die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw-B-V 047), ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben vorlegen.8.Der Bewerber hat eine Eigenerklärung abzugeben, dass er sich nicht in Besitz oder in Mehrheitsbesitz von Eignern/Anteilseignern mit einer Staatsbürgerschaft in Ländern gem. Staatenliste mit besonderen Sicherheitsrisiken im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, befindenAbschließende Hinweise:1.Die Formulare/Unterlagen/Eigenerklärungen sind der Bekanntmachung beigefügt.2.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.3.Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.4.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.5.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes6.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.7.Sollte der Bewerber zu einem der zuvor genannten Punkte keinen Nachweis vorlegen, so ist dieses ein Ausschlusskriterium.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Der Bewerber hat den UAN mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.2.Der Bewerber hat über den UAN Angaben zur Eigentümerstruktur zu machen.3.Der Bewerber hat über den UAN einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.4.Der Bewerber hat über den UAN eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorzulegen.5.Der Bewerber hat über den UAN das Formular BAAINBw-B-V 032 "Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter" mit Abgabe des Teilnahmeantrages vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen.Formulare können unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe bezogen werden.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1.Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre vorlegen.2.Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Abschließende Hinweise:
1.Die Formulare/Unterlagen/Eigenerklärungen sind der Bekanntmachung beigefügt.
2.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
3.Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.
4.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
5.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
6.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
7.Sollte der Bewerber zu einem der zuvor genannten Punkte keinen Nachweis vorlegen, so ist dieses ein Ausschlusskriterium.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1.Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur Projekt-/Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte und über die notwendige Befähigung verfügt.
Dazu ist in einem Organigramm die Organisationsstruktur darzustellen. Diese muss mindestens enthalten: die Betriebs-/Geschäfts-/Unternehmens- oder Projektleitung, der Wareneingang, das Lager, der Warenausgang mit Versand, der kaufmännische Bereich/die Verwaltung, die Arbeitssicherheit, der Umweltschutz, die Qualitätssicherung. Zu jeder Organisationseinheit sind die Personalumfänge und deren Qualifikation darzustellen.
2.Durch den Bewerber ist der Nachweis zu erbringen, dass er bereits Beschaffungsleistungen in Form von Geräten/Systemen für Kampfmittelabwehranwendungen für die Bundeswehr oder für Militär/Polizei anderer NATO-Staaten oder für Militär/Polizei anderer EU-Staaten oder der Schweiz erbracht hat. Dazu sind mindestens drei Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren aufzuführen. Die Referenzaufträge müssen noch nicht abgeschlossen sein. Es ist eine kurze Darstellung der Referenztätigkeit unter Angabe von
a)Kunde, Branche, Auftragsvolumen (Circa-Angabe), Auftragsgegenstand
und Besonderheiten vorzunehmen.
b) Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber (Name,
Adresse, Telefonnummer)
3.Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung bestätigen, dass künftige Instandsetzungsarbeiten des zu beschaffenden Bundeswehrgerätes innerhalb Deutschlands erfolgen werden.
4.Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
5.Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
Abschließende Hinweise:
1.Die Formulare/Unterlagen/Eigenerklärungen sind der Bekanntmachung beigefügt.
2.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
3.Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.
4.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
5.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
6.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
7.Sollte der Bewerber zu einem der zuvor genannten Punkte keinen Nachweis vorlegen, so ist dieses ein Ausschlusskriterium.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Abschließende Hinweise:
1.Die Formulare/Unterlagen/Eigenerklärungen sind der Bekanntmachung beigefügt.
2.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.
3.Alle geforderten Nachweise und Unterlagen sind mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen.
4.Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft.
5.Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes
6.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in der Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen.
7.Sollte der Bewerber zu einem der zuvor genannten Punkte keinen Nachweis vorlegen, so ist dieses ein Ausschlusskriterium.
Abschnitt IV: Verfahren
Beschleunigtes Verfahren aufgrund besonderer Dringlichkeit (§16 Abs. 3 bzw. 6 VGV, §17 Abs. 3,7,8 VGV, § 20 Abs.1 VSVgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: "NICHT ÖFFNEN - EU TEILNAHMEWETTBEWERB Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer:
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit