Übernahme und Entsorgung von Restabfällen der Mitglieder des Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirmasens
NUTS-Code: DEB37 Pirmasens, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 66953
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zas-ps.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.subreport-elvis.de/E24796438
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen der Mitglieder des Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz
LOS 1: Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Germersheim
LOS 2: Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
LOS 3: Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Südwestpfalz
LOS 4: Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Landau in der Pfalz
LOS 5: Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Pirmasens
LOS 6: Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Zweibrücken
Die Restabfall-Fraktion enthält auch Rest-Sperrabfall (siehe Vergabeunterlagen).
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Germersheim
Landkreis Germersheim
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Germersheim in einem Umfang von ca. 19.000 Mg pro Jahr.
Der AN hat in seinem Angebot zu Los 1 eine eigens zu wählende Übernahmestelle bzw. Umladestation im Preisblatt (Anlage 1) verbindlich zu benennen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle bzw. Umladestation muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 40 km von der nächst gelegenen Kreisgrenze aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet. Des Weiteren muss sich die Übernahmestelle bzw. Umladestation in Rheinland-Pfalz befinden, eine Rheinquerung ist nicht zulässig.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße
Landkreis Südliche Weinstraße
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße in einem Umfang von ca. 17.500 Mg pro Jahr.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Südwestpfalz
Landkreis Südwestpfalz
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus dem Landkreis Südwestpfalz in einem Umfang von ca. 10.000 Mg pro Jahr.
Der AN hat in seinem Angebot zu Los 3 ebenfalls eine eigens zu wählende Übernahmestelle bzw. Umladestation im Preisblatt (Anlage 1) verbindlich zu benennen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle bzw. Umladestation muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Kreisgebietes oder in einer maximalen Entfernung von 10 km von der nächst gelegenen Kreisgrenze aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Landau in der Pfalz
Stadt Landau in der Pfalz
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Landau in der Pfalz in einem Umfang von ca. 6.890 Mg pro Jahr.
Der AN hat in seinem Angebot zu Los 4 eine eigens zu wählende Übernahmestelle bzw. Umladestation im Preisblatt (Anlage 1) verbindlich zu benennen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle bzw. Umladestation muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Landau in der Pfalz oder in einer maximalen Entfernung von 30 km vom Rathausplatz der Stadt Landau in der Pfalz aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Pirmasens
Stadt Pirmasens
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Pirmasens in einem Umfang von ca. 8.200 Mg pro Jahr.
Der AN hat in seinem Angebot zu Los 5 eine eigens zu wählende Übernahmestelle bzw. Umladestation im Preisblatt (Anlage 1) verbindlich zu benennen. Für die durch den AN bereitzustellende Übernahmestelle bzw. Umladestation muss ein Standort gewählt bzw. zur Verfügung gestellt werden, der sich innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Pirmasens oder in einer maximalen Entfernung von 5 km von der nächstgelegenen Stadtgrenze aus, gemessen auf der kürzesten, für schwere LKW zugelassenen Wegstrecke, befindet.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Zweibrücken
Stadt Zweibrücken
Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus der Stadt Zweibrücken in einem Umfang von ca. 3.600 Mg pro Jahr.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Der AG hat das Recht, die Beauftragung zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 – 2021).
Spezifischer Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019 – 2021), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Gründung des Wirtschaftsteilnehmers bzw. Umsatz junger Unternehmen:
- Beachten Sie hierzu bitte die Angaben in der EEE.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
- Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
- Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Für alle Lose:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nach-folgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben: Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen losbezogen jeweils mindestens folgende Mindestbedingungen erfüllen. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage je Los ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage der jeweils ausgeschriebenen Mengen) aufweisen,
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- EEE und Ergänzungsformular
- Erklärung nach LTTG
- Angaben zu den Beschäftigten
- Angaben zum Realisierungskonzept
- Erklärung über die Anlagenverfügbarkeit oder die Kapazitätsverfügbarkeit
- Erklärung Russlandbezug
- Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Für die Lose 1 und 3 bis 5 sind Übernahmestellen bzw. Umladestationen zu stellen und im Angebot verbindlich zu benennen, die sich in den vertraglich definierten Einzugsgebieten des losspezifischen AG befinden müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zweckverband Abfallverwertung Südwestpfalz (ZAS), Delaware Avenue 14 a, 66953 Pirmasens schreibt im Auftrag seiner Mitglieder gem. § 4 VgV nach Maßgabe der in den gesamten Vergabeunterlagen ausgeführten Bedingungen die Übernahme und Entsorgung von Restabfällen aus.
Vertragspartner (im Folgenden als AG bezeichnet) wird also losspezifisch das jeweilige Mitglied des ZAS. Der ZAS handelt insoweit im Auftrag seiner Mitglieder gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 VgV. Er ist insoweit von seinen Mitgliedern ermächtigt und beauftragt, das gesamte Vergabeverfahren einschließlich der Erteilung des Zuschlags durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe-schränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.