Neubau Grundschule Osburg, Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: O-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ruwer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Osburg, Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, für den Neubau der Grundschule Osburg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Tragwerksplanung entsprechend § 51 HOAI, für den Neubau der Grundschule Osburg.Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-6 Tragwerksplanung vorgesehen. Zusätzlich soll als Besondere Leistung der LPH 8 - Objektüberwachung, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen - beauftragt werden. Die Grundschule Osberg liegt nordöstlich des Ortszentrums der Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde Ruwer. Die 2-zügige Grundschule mit derzeit ca. 150 Schülerinnen und Schülern wird seit 2016 als Ganztagsschule betrieben.Der Schulstandort war ursprünglich für den Betrieb als Grund- und Hauptschule ausgelegt. Allerdings wurden die weiterführenden Schulen zwischenzeitlich an einem zentralen Standort zusammenführt. Der Gebäudebestand in Osburg ist darum heute weit größer als der Bedarf. Zudem sind die bestehenden Schulgebäude in schlechtem Bauzustand, nach Vorstudien nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und somit abgängig.Da die Grundschulen in den Ortsgemeinden langfristig erhalten bleiben sollen, soll ein Neubau errichtet werden. Dafür wurde 2021 ein Planungswettbewerb ausgelobt. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch und funktional hochwertiger Neubau, der zudem auch technisch, wirtschaftlich und ökologisch hohe Qualitäten aufweist. Projektziele: A. Projektziele Tragwerksplanung:- Umsetzung des vorliegenden Entwurfs Objektplanung / Wettbewerbsentwurfs - Anpassungsfähigkeit an zukünftigen Bedarf.B. Projektziel Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten:Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist neben den gestalterischen und funktionalen Anforderungen von besonderer Bedeutung. Ziel der Gebäudeplanung muss es sein, die vorgegebenen Investitionskosten einzuhalten und die Lebenszykluskosten zu minimieren. Dies beinhaltet für die Planungs- und Bauphase die Schaffung optimierter Flächenwerte sowie eine hochqualitative Konstruktions- und Materialwahl. Die Verwendung von als nachhaltig bewerteten Materialien wird gewünscht. Mit geeigneten Baustoffen soll ein angenehmes Raumklima erreicht werden. Die gewählten Konstruktionen sollen im Hinblick auf Sanierung und Modernisierung optimiert werden..Rahmentermine: Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.Abschluss Vorentwurf: 11/2022; Abgabe Bauantrag: 2. Quartal 2023Baubeginn: 1./2.Quartal 2024;Fertigstellung: 2. Quartal 2025..Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand (Stand Ermittlung 28.10.2020, jeweils brutto):KG 300: ca. 3.734.558,00 EUR KG 400: ca. 1.172.687,00 EUR.Weitere Angaben s. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Homburg
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.