Neubau Grundschule Osburg, Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: O-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldrach
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ruwer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Osburg, Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, für den Neubau der Grundschule Osburg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Objektplanung Freianlagen gem. Teil 3 Abschnitt 2 HOAI, für den Neubau der Grundschule Osburg.Es ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 1-9 vorgesehen. Die Grundschule Osberg liegt nordöstlich des Ortszentrums der Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg. Träger der Grundschule ist die Verbandsgemeinde Ruwer. Die 2-zügige Grundschule mit derzeit ca. 150 Schülerinnen und Schülern wird seit 2016 als Ganztagsschule betrieben.Der Schulstandort war ursprünglich für den Betrieb als Grund- und Hauptschule ausgelegt. Allerdings wurden die weiterführenden Schulen zwischenzeitlich an einem zentralen Standort zusammenführt. Der Gebäudebestand in Osburg ist darum heute weit größer als der Bedarf. Zudem sind die bestehenden Schulgebäude in schlechtem Bauzustand, nach Vorstudien nicht wirtschaftlich sanierungsfähig und somit abgängig.Da die Grundschulen in den Ortsgemeinden langfristig erhalten bleiben sollen, soll ein Neubau errichtet werden. Dafür wurde 2021 ein Planungswettbewerb ausgelobt. Ziel ist ein städtebaulich, architektonisch und funktional hochwertiger Neubau, der zudem auch technisch, wirtschaftlich und ökologisch hohe Qualitäten aufweist. Projektziele: A. Projektziele Objektplanung Freianlagen: Für die Außenanlage der Schule soll ein Konzept erarbeitet werden, das vielfältige Aktivitäten auf der zur Verfügung stehenden Fläche zulässt. Bei der Neugestaltung sollen die vorhandenen Qualitäten der Außenanlagen erhalten und in die Neukonzeption eingebunden werden. Das gesamte Außengelände soll barrierefrei angelegt werden. Die notwendige Zahl von Stellplätzen und eine ausreichende Anzahl an Abstellmöglichkeiten, Fahrräder sowie Skooter etc. sollen berücksichtigt werden. Ein Konzept für die Abfallentsorgung soll entwickelt werden. B. Projektziele Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhalt: Es wird ein nachhaltiges Konzept angestrebt. Beachtet werden sollen in diesemSinne insbesondere folgende Punkte:- wirtschaftliche Lösungsvorschläge bezogen auf die Erstellung der Maßnahme sowie für die spätere Unterhaltung (Betrieb und Pflege)- möglichst geringe Versiegelung- barrierefreie Erschließung- Auswahl der Materialien nach dem Prinzip cradle to cradle- Auswahl der Materialien nach CO2-sparenden Kriterien- Auswahl von Pflanzen mit geringem Pflegeaufwand- wartungsfreundliche Oberflächen.Der Projektstart soll unmittelbar nach Auftragsvergabe erfolgen.Abschluss Vorentwurf: 11/2022; Abgabe Bauantrag: 2. Quartal 2023Baubeginn: 1./2.Quartal 2024;Fertigstellung: 2. Quartal 2025..Baukosten nach derzeitigem Kenntnisstand (brutto):KG 500: ca. 700.000 EUR .Weitere Angaben s. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.