Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-007-EU-NOVA
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multifunktionsgeräte
Ziel dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers, welcher ab 30.05.2023 bis zum 31.05.2026 (optional erweiterbar bis zum 31.05.2027 insgesamt) bis zu 175 moderne und leistungsfähige Multifunktionsdrucksysteme an den BGHM Standorten zur Verfügung stellt (davon garantierte Abnahmemenge von 145 Geräten), die entweder toner- oder tintenbasiert arbeiten. Bestandteile des Vertrags sind neben der monatlichen Miete auch ein Full-Service sowie die Abrechnung des Verbrauchsmaterials nach tatsächlich ausgedruckten Seiten.
Die Lieferorte für die Multifunktionsdrucksysteme sind die verschiedenen Dienststellen und Bildungsstätten der Auftraggeberin (siehe Dokument 03_Leistungsverzeichnis Kapitel 1.2)
Ziel dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers, welcher ab 30.05.2023 bis zum 31.05.2026 (optional erweiterbar bis zum 31.05.2027 insgesamt) bis zu 175 moderne und leistungsfähige Multifunktionsdrucksysteme an den BGHM Standorten zur Verfügung stellt (davon garantierte Abnahmemenge von 145 Geräten), die entweder toner- oder tintenbasiert arbeiten. Bestandteile des Vertrags sind neben der monatlichen Miete auch ein Full-Service sowie die Abrechnung des Verbrauchsmaterials nach tatsächlich ausgedruckten Seiten.
Die Systeme werden von ca. 3900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt und bieten folgende Funktionen:
- Drucken auf Abruf (Follow-Me-Printing)
- Scannen zu Outlook
- Scannen ins Home-Laufwerk
- Faxen
- Kopieren
- Heften
Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung über die 145 Geräte hinaus.
Es soll ein Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Pro Gerät ist ein fester Preis für Miete und Full-Service zu benennen, der alle vertraglichen Leistungen umfasst, sowie den Seitenpreis sowohl in schwarz-weiß als auch in Farbe. Aufgrund des Druck- und Kopieraufkommens der letzten Jahre geht die Auftraggeberin von einem monatlichen Volumen von ca. 600.000 Seiten schwarz-weiß und ca. 180.000 Seiten in Farbe aus.
optional durch die Auftraggeberin monatlich verlängerbar bis maximal zum 31.05.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- HRA-/HRB-Nummer bzw. Unternehmen, die weder im Berufs- noch
Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie
der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig
sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen
Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt (Umsatzsteuer- ID)
(Dok. 05 Angebotsformblatt).
- Formblatt Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB 124, Dokument 06
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind anzugeben im Formblatt
"Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen
- Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB, Formblatt "Eigenerklärung", Dokument 06
Für Unterauftragnehmer gelten die gestellten Anforderungen zu den Eignungskriterien im Falle der Eignungsleihe und/oder sofern die
Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit nach §§ 45,46 VgV mittels Unterauftragnehmer erbracht werden entsprechend. Die Auftraggeberin behält
sich vor, diese im Rahmen der Angebotswertung anzufordern.
Bietergemeinschaften werden als Einzelbieter behandelt.
Aussagekräftige technische Datenblätter des angebotenen Multifunktionsgerät
Der Anbieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl im Bewertungsverfahren (siehe Dokument „03a_Bewertung und Zuschlag“) stellt vor Zuschlagserteilung ein Testgerät inkl. Einrichtung am Standort Düsseldorf für bis zu 2 Wochen kostenfrei für die Auftraggeberin zur Verfügung (Lieferung und Abholung).
Erstanlieferung der 145 garantierten Geräte, Inbetriebnahme und Abnahme (Funktionskontrolle) durch die Auftraggeberin erfolgt an allen Standorten nach Absprache zwischen dem 02.05.2023 und dem 30.05.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der
Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der
Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag
ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der
öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine
Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gemäß § 134 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage
nach Absendung der Information nach § 134 I GWB geschlossen werden. Die
Frist wird durch die Absendung auf elektronischem Wege auf zehn Kalendertage
verkürzt.
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der
Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die
Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38
Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35
Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um 5 Tage
verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt
der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich
seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des
Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines
Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie
den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.