RsB Satellitendatenauswertung für das GAP Flächenmonitoringsystem ab 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 045-0012#2023/0001-0801 8106
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mwvlw.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
RsB Satellitendatenauswertung für das GAP Flächenmonitoringsystem ab 2023
Gegenstand des Auftrags ist die regelmäßige und systematische Beobachtung mit automatisierter Auswertung von Satellitendaten, sCAPI und pVOK-SFB für das GAP Flächenmonitoringsystem in Rheinland-Pfalz ab 2023.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - DLR Mosel - Görresstraße 10 54470 Bernkastel-Kues
Gegenstand des Auftrags ist die regelmäßige und systematische Beobachtung mit automatisierter Auswertung von Satellitendaten, sCAPI und pVOK-SFB für das GAP Flächenmonitoringsystem in Rheinland-Pfalz ab 2023.
Die Einzelheiten zum Leistungsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Vertrag gilt für die Dauer der Förderperiode (01.01.2023, jedoch frühestens ab Zuschlagserteilung, bis 31.12.2027), zuzüglich möglicher Verlängerungen für ein bis zu zwei Jahren, die durch die EU-KOM festgelegt werden können.
Monitor M05,
Monitor M06,
gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen sind
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen,
Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder
mittelbar von einer dieser Organisationen gehalten werden und
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung
einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Dies gilt auch für Unterauftragnehmer und Unterauftragnehmerinnen, Lieferanten und Unternehmen, deren
Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
A. Unternehmensbezogene Referenzen (mindestens 1 je Kriterium): Zum Nachweis seiner Eignung, insbesondere der fachlichen Leistungsfähigkeit, hat der Bieter entsprechende Referenzen vorzulegen (maximal 3 Referenzen je Eignungskriterium). Aus den vorgelegten Referenzen müssen die bisherigen Erfahrungen des Unternehmens innerhalb der vergangenen drei Jahre bzgl. folgender Kriterien hervorgehen:
1. Bisherige Erfahrungen mit dem aktuellen Kontrollsystem der FEK / VOK
2. Bisherige Erfahrungen mit dem neuen Kontrollsystem des FMS, konkret des Betriebs der RsB (Algorithmen, sCAPI, pVOK-sFB). Es werden gleichermaßen Referenzen für Pilotprojekte, wie für den Produktivbetrieb berücksichtigt.
B. Der Bieter/die Bieterin muss über das für die fach- und fristgerechte Ausführung des Auftrags erforderliche Personal verfügen und in der Lage sein, seine/ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen.
C. Der Bieter/die Bieterin muss über die für die Ausführung des Auftrags erforderliche technische Ausrüstung verfügen.
D. Über das Unternehmen des Bieters/der Bieterin darf kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet worden sein. Die Eröffnung eines solchen darf nicht beantragt oder mangels Masse abgelehnt worden sein. Das Unternehmen darf nicht faktisch zahlungsunfähig sein.
E. Zu gewährleisten ist weiter, dass ausschließlich deutschsprachige Ansprechpartner für die Abwicklung des Gesamtprojektes während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen sowie das gesamte Projektteam über verhandlungssichere Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
F. Soweit nicht bereits vorhanden, verpflichtet sich der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle, die zu den üblichen Büro- und Geschäftszeiten geöffnet, qualifiziert mit einem deutsch sprechenden Ansprechpartner- / Kommunikations-partner besetzt und erreichbar ist, an einen deutschen Standort einzurichten.
G. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
H. Qualifikationen / Technische und berufliche Eignung der Projektleitung und -assistenz:
Nachweise des fachspezifischen Personals für die Bearbeitung des Ausschreibungsgegenstandes (mindestens 4 Personen (4 VZÄ = Vollzeitäquivalent)) mit mindestens drei Jahren praktischer Berufserfahrung, davon:
o Mindestens 3 VZÄ für die Projektassistenz und
o Mindestens 1 VZÄ für die Projektleitung
Zur Darstellung der Kenntnisse des Bieters im Themenbereich des Ausschreibungsgegenstandes machen Sie bitte für die Projektassistenz und die Projektleitung folgende Angaben:
- Nachweise der beruflichen Qualifikation der Projektassistenz (mindestens 2 VZÄ) einschließlich Profile/Lebensläufe/Zeugnisse mit Beschreibung der Zuständigkeiten aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Informationstechnologie, im Bereich der Geoinformatik oder im Bereich der Fernerkundung) erkennbar sind.
Sollten keine 3 VZÄ mit den zuvor genannten Qualifikationen verfügbar sein, können auch Nachweise der beruflichen Qualifikation der Projektassistenz (von maximal 1 VZÄ) einschließlich Profile/Lebensläufe/Zeugnisse mit Beschreibung der Zuständigkeiten, aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Agrarwissenschaften, Geographie, Geowissenschaften, Biologie oder Vergleichbares) erkennbar sind, vorgelegt werden.
- Nachweise der beruflichen Qualifikation der Projektleitung einschließlich Profile/Lebensläufe/Zeugnisse mit Beschreibung der Zuständigkeiten aus denen die einschlägigen Erfahrungen (Dauer der Erfahrung sowie Ausbildung, Studium oder vergleichbare Qualifikation im Bereich der Informationstechnologie, im Bereich der Geoinformatik, im Bereich der Fernerkundung, im Bereich Projektmanagement, im Bereich der Agrarwissenschaften, Geographie, Geowissenschaften, Biologie oder Vergleichbares) erkennbar sind.
- Die Anzahl der Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalente (VZÄ) umgerechnet), welche mit der Aufgabe betraut werden sollen, sind in dem Dokument Eigenerklärung zur Eignung anzugeben. Es ist sicher zu stellen, dass diese während der aktiven Zeit des Flächenmonitorings als Ansprechpersonen verfügbar sind.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die "Tariftreue-/Mindestentgelt-Erklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYAYECU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de