Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- Referenznummer der Bekanntmachung: ZVGERM-2023-0004-GER
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Germersheim
NUTS-Code: DEB3E Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.germersheim.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein-
Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028
Stadtverwaltung Germersheim
i.V. für die Lokale Arbeitsgruppe "Vom Rhein zum Wein"
Kolpingplatz 3
76726 Germersheim
Dienstleistung des Regionalmanagements für die LEADER-Region -Vom Rhein zum Wein- für die Förderperiode 2023-2028 mit Option der Verlängerung bis zum 31.12.2029
Die LEADER- Region "Vom Rhein zum Wein", bestehend aus der Stadt Germersheim und den Verbandsgemeinden Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Maikammer sowie Edenkoben, hat sich als LEADER Förderregion beworben und ist mit Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz vom 8. November 2022 als rheinland-pfälzische LEADER-Förderregion anerkannt worden.
Vor diesem Hintergrund schreibt hier die Vergabestelle die Dienstleistung des Regionalmanagements für die Förderperiode 2023 bis 2028 aus. Details zu den ausgeschriebenen Leistungen können Sie den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Leistungsbeschreibung" entnehmen. Details zum Prozedere der Ausschreibung sind insbesondere in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen" dargelegt.
Eine Verlängerung des Auftrages zur Durchführung des Regionalmanagements bis in das Jahr 2029 wird in Aussicht gestellt und hängt von der Entwicklung der LEADER-Förderregion "Vom Rhein zum Wein" über die EU-Förderperiode 2023 - 2028 hinaus ab. Es ist beabsichtigt, das Regionalmanagement auch über die Zeitdauer der bis in das Jahr 2028 verlängerten EU-Förderperiode zu beschäftigen, also bis 31.12.2029.
Lokale Aktionsgruppe "Vom Rhein zum Wein"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung (124_LD) oder Präqualifizierungs-Eintrag
- Tariftreueerklärung
- Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Angaben und Nachweise zur Fachkompetenz sowie zur personellen Leistungsfähigkeit gemäß Punkt 3 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
- Referenzliste gemäß Punkt 3 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
Zusätzliche Nachweise auf Verlangen gemäß:
- Eigenerklärung zur Eignung
Zusätzliche Nachweise auf Verlangen gemäß:
- Eigenerklärung zur Eignung
- Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes gemäß Punkt 3 des Dokuments "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen"
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen zur qualitativen Bewertung der Angebote sind fakultativ einzureichen - die betreffenden Unterlagen dürfen seitens der Vergabestelle nicht nachgefordert werden; bei Nichteinreichung führt dies insofern zu einer Bewertung von Null Punkten hinsichtlich des entsprechenden Zuschlagskriteriums!
Siehe auch die entsprechenden Ausführungen in dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen.
Schlusstermin für Bieterfragen: 01.03.2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobligenheiten und die Präklusionsreglegungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.