Grundlagenermittlung zur Brunnensanierung im Wasserwerk Hof Schönau - 30018080 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2023-0018
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-stadtwerke.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Grundlagenermittlung zur Brunnensanierung im Wasserwerk Hof Schönau - 30018080
Rahmenvertrag über Messung, Begutachtung und Grundlagenermittlung zur Brunnensanierung im Wasserwerk Hof Schönau
Gegenstand der Ausschreibung ist die messtechnische Dauerüberwachung einschließlich Analyse und Bewertung der Qualitätsentwicklung sowie die Grundlagenermittlung, Baubegleitung und Erfolgskontrolle der Brunnensanierungsmaßnahmen im Wasserwerk Hof Schönau.
In beiderseitigem Einvernehmen kann der Vertrag zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag legt der Bewerber, die Bietergemeinschaft, eignungsleihende Unternehmen nachfolgende Unterlagen zur persönlichen Lage zwingend vor:
• Unterschriebene Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und Eigenerklärung der persönlichen Lage und Befähigung zur Berufsausübung (TW06, TW07, TW08).
• Eigenerklärung zur Unternehmensdarstellung des Bewerbers (TW09).
• Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen (TW14).
gesamtschuldnerisch haftend
Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung (TW02) abzugeben und einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Dieser ist zugleich Ansprechpartner für die Vergabestelle.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).