Wiederaufbau Wasserwerk Walporzheimer Straße BNA Referenznummer der Bekanntmachung: 23-03-06-1200
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-neuenahr-ahrweiler.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederaufbau Wasserwerk Walporzheimer Straße BNA
Der Eigenbetrieb Wasserwerk (EB) der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler versorgt die rund 28.000 EinwohnerInnen und Gäste (Kurbetrieb, Heil- und Pflegeeinrichtungen sowie Tourismus) sowie die Betriebe in den 13 Stadtteilen der Kommune Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das Trinkwasser wird etwa je zur Hälfte fremdbezogen und in eigenen Wasserwerken gefördert. Der Absatz betrug 2020 rd. 2 Mio. m³. Das Wasserwerk (WW) Walporzheimer Straße, das aus zwei Tiefbrunnen echtes Grundwasser fördert und aufbereitet und dann überwiegend die westlichen Stadtteile mit Trinkwasser beliefert, wurde in der Flutnacht 14./15. Juli 2021 überflutet und schwer beschädigt. Da zugleich durch die Flut zahlreiche wichtige Transport- und Versorgungsleitungen zerstört wurden, war die leitungsgebundene Wasserversorgung kurzzeitig unterbrochen, konnte aber recht zügig wiederhergestellt werden. Das hohe Maß an Versorgungssicherheit innerhalb des technischen Systems machten es möglich, Ausfälle kurzfristig - wenn auch zunächst provisorisch - zu kompensieren.
Mit einer mobilen Aufbereitungs- und Förderanlage (Hersteller: Fa. Enwat) wird der Betrieb des WW Walporzheimer Straße provisorisch aufrechterhalten. Die dort eingebauten Anlagen zur Aufbereitung des Rohwassers haben sich bewährt. Das Aufbereitungsverfahren soll mit neuwertigen Bauteilen und Aggregaten übernommen werden.
Mit der Wiedererrichtung des beschädigten Wasserwerks sollen die eigenen Wasserrechte wieder vollständig ausgeschöpft werden und das redundant ausgelegte Versorgungssystem zur vollständigen Leistungsfähigkeit zurückgeführt werden.
Die Zusage zur Förderung der Maßnahmen zur Wiedererrichtung durch das Land Rheinland-Pfalz liegt vor (Maßnahmenplan Wiederaufbau), alle Arbeiten sind in Übereinstimmung mit Verwaltungsvorschrift (VV) Wiederaufbau zu erbringen. Dabei gilt die Forderung, dass das wiedererrichtete Wasserwerk einen wirksamen Schutz gegen erneute Überflutung bietet.
Das WW liegt außerhalb HQ 100, aber innerhalb des überfluteten Bereiches vom 14./15.Juli 2021 (der HQ 100 deutlich überstieg).
Die Wiederherstellung erfolgt nach dem Stand der Technik. Ein statisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Gebäudesubstanz des Aufbereitungs- und Pumpwerksgebäudes flutgeschädigt und oberhalb des Kellergeschosses abzureißen und neu zu errichten ist. Das auf den Grundmauern neu zu errichtende Gebäude soll dieselbe Kontur behalten. Bauweise und bautechnische Details sollen vom AN vorgeschlagen werden. Der Wiederaufbau aller baulichen und technischen Anlagen des Wasserwerks Walporzheimer Straße - einschließlich Teilabriss des Bestandsgebäudes und Rückbau der technischen Anlagen - soll unter uneingeschränktem Fortbetrieb der mobilen Aufbereitungsanlage erfolgen.
Wasserwerk Walporzheimer Straße 50 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erweiterung des Wasserwerks notwendigen Planungsleistungen
- die Planungsleistung für Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI sowie
- die Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß, § 55 HOAI.
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Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 (Option) beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus, der Sanierung bzw. der Erweiterung von Trinkwasseraufbereitungsanlagen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (80 %)
2. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (20 %).
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Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus) kann eine bessere Bewertung erzielt werden.
Bei der Bewertung der Teilnahmeanträge werden ausschließlich Referenzen herangezogen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen.
Dies gilt auch für die Berücksichtigung von zusätzlichen Referenzen.
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Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der bekanntgemachten Mindestzahl von 3 Bewerbern liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren nach § 45 Abs. 3 SektVO fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Alternativ kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren wegen Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Bewerbern aber auch aufheben und gegebenenfalls ein neues Vergabeverfahren durchführen.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die für die Erweiterung des Wasserwerks notwendigen Planungsleistungen
- die Planungsleistung für Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gemäß § 43 HOAI sowie
- die Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 gemäß, § 55 HOAI.
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Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 (Option) beabsichtigt die vergebende Stelle für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 9 Monaten sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass in der Person des Bewerbers/Bieters oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber/Bieter zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 142 GWB und nach §§ 19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
4.) Nachweis des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder)
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bewerber zum Beleg seiner Eigenerklärungen entsprechende Eignungsnachweise vorzulegen wie Bescheinigung des Finanzamtes, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen/der Berufsgenossenschaft. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bieters und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber/Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber/Bieter hat eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Deckungssumme
- für Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR
- für Sach- und Vermögensschäden mindestens 3.000.000 EUR und
- für Umweltschäden mindestens 3.000.000 EUR
beträgt.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Es ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Angaben, die mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind:
1.) Angabe der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich genannt und unter Nennung der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung
2.) Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht
3.) Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber/Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
4.) Nachweis der Planvorlageberechtigung Wasserwirtschaft nach § 103 Abs. 1 des Landeswassergestzes FB1.
5.) Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach § 64 Abs. 2 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bewerbergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bewerber/Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auch vom Dritten abzugeben.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Gesamtprojektleiter zugleich Objektplaner Ingenieurbau:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Gesamtprojektleiters bzw. des Objektplaners Ingenieurbau über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens mit dem Abschluss Dipl. Ing. bzw. Dipl.Ing (FH) oder M.Sc. verfügen und in diesen Planungsbereichen (Objektplanung Ingenieurbauwerke) eine mind. 10-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Gesamtprojektleiters bzw. des Objektplaners muss der Bewerber über mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung der Vertreter von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums nachzuweisen ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Örtliche Bauüberwachung Ingenieurbau:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des örtlichen Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Arbeitsbereich (Bauüberwachung Ingenieurbauwerke) eine mind. 10-jährige Berufserfahrung nachweisen. Neben der Person des Bauüberwachers muss der Bewerber über jeweils mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung der Vertreter von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums nachzuweisen ist. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation zum Techniker oder Meister mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach dem Abschluss der Techniker- oder Meisterausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Fachplaner Technische Ausrüstung:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Fachplaners für die Technische Ausrüstung über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens mit dem Abschluss Dipl. Ing. bzw. Dipl.Ing (FH) oder M.Sc. verfügen und in diesen Planungsbereichen (Fachplanung Technische Ausrüstung) eine mind. 10-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachweisen. Neben der Person des Fachplaners muss der Bewerber über mind. 2 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung der Vertreter von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums in diesen Planungsbereichen nachzuweisen ist. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Bauüberwachung Technische Ausrüstung:
Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Bauüberwachers über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Ingenieurwesens verfügen und in diesem Arbeitsbereich (Bauüberwachung Technische Ausrüstung) eine mind. 10-jährige Berufserfahrung nachweisen. Neben der Person des Bauüberwachers muss der Bewerber über jeweils mind. 1 Vertreter mit mind. gleicher beruflicher Qualifikation verfügen, wobei eine Berufserfahrung der Vertreter von mind. 5 Jahren nach Abschluss des Studiums nachzuweisen ist. Für den Vertreter wird gleichwertig zum abgeschlossenen Studium die Qualifikation zum Techniker oder Meister mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung nach dem Abschluss der Techniker- oder Meisterausbildung in dem ausgeschriebenen Planungsbereich anerkannt. Die geforderte Eignung muss zum Einreichungstermin für den Teilnahmeantrag vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von Neubau-, Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen von Trinkwasseraufbereitungsanlagen durch geeignete Referenzen nachzuweisen,
die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens 3 Referenzobjekte zum Planungsbereich Ingenieurbau und mindestens 3 Referenzobjekte zum Planungsbereich Technische Ausrüstung anzugeben. Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung bzw. die Erweiterung von Wasseraufbereitungsanlagen zum Inhalt haben, hier mind. Leistungsphasen 2-6 und 8, Kosten der KG 300 mind. 1.000.000 EUR netto und Kosten der KG 400 mind. 1.000.000 EUR netto.
- Dabei muss für alle Referenzen (jeweils für die Objektplanung und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung) der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2017 erfolgt sein.
- Mind. 1 Referenz (jeweils für die Objektplanung und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung) muss nach den Regeln der VOB/A bzw. SektVO ausgeschrieben worden sein.
- Mind. 2 Referenz müssen die verfahrenstechnische Planung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit dem Schwerpunkt der Ultrafiltration (Anlagendurchsatz >= 80m³/h) beinhalten.
- Mind. 2 Referenz (für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung) müssen die EMSR-Planung und Anlagenautomatisierung für mehrstufige Trinkwasseraufbereitungsanlagen beinhalten.
- Mind. 1 Referenz muss die Betonsanierung von Trinkwasserbehälter mit PCB-Sanierung / Entfernung / Entsorgung beinhalten.
- Mind. 1 Referenz muss eine BIM-Planung für vergleichbare Projekte beinhalten.
Für alle Referenzen hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich der Ergebnisse zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsphasen 3, 7 und der Projektergebnisse nach Abschluss der Leistungsphase 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu begründen.
Hinsichtlich aller Referenzen für den Bereich Ingenieurbau und Technische Ausrüstung ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Die vorgenannten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
siehe Ziffer III.1.2
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Informationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2.) Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen/Eignungsanforderungen stehen Formularvordrucke zur Verfügung, die die Bewerber verwenden sollen. Maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung. Die Verwendung von bereitgestellten Vordrucken wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages und des Angebotes empfohlen.
3.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge/Angebote gestellt werden.
4.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
5.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6.) Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7.) Ausländische Bewerber/Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV60TW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.