Promotion-Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: PW-2023-4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Neustadt an der Weinstraße
NUTS-Code: DEB36 Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67433
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Promotion-Dienstleistungen
Promotion im LEH, im Weinfachhandel, der Gastronomie sowie im Online-Weinhandel
Details können den bereitgestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere der "Leistungsbeschreibung", entnommen werden
Pfalzwein e.V. Martin-Luther-Straße 69 67433 Neustadt an der Weinstraße Rechtlicher Haupterfüllungsort für die ausgeschriebenen Leistungen ist der Sitz der Vergabestelle.
Die tatsächliche Erbringung der Leistungen (konzeptionelle Tätigkeiten etc.) erfolgen am Sitz des künftigen Auftragnehmenden Unternehmens bzw. ggf. am Ort der jeweiligen Promotion-Leistung.
Siehe im Detail die eingestellten Vergabeunterlagen, hier insbesondere die "Leistungsbeschreibung"
Die ausgeschriebenen Leistungen werden aus zuwendungsrechtlichen Gründen zunächst für das laufende Geschäftsjahr 2023 beauftragt (Rumpfjahr ab Zuschlag bis zum 31. Dezember 2023).
Es ist eine Verlängerung auf insgesamt maximal 5 Jahre in den Folgejahren ab 2024 beabsichtigt, mithin bis zum Jahre 2027 inklusive.
Details hierzu sind ebenfalls in der bereitgestellten "Leistungsbeschreibung" dargelegt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs-, Handels- oder Unternehmensregister des Staates, in dem der Bieter
niedergelassen ist
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. der §§ 123, 124 GWB und/oder zur Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB
Hierfür sowie für die sonstigen nachgefragten Eignungskriterien kann das seitens der Vergabestelle bereitgestellte
Formblatt 124 LD genutzt werden.
Im Weiteren wird auf die entsprechenden Vorgaben der Vergabeunterlagen, hier insbesondere auf das Dokument
"Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", verwiesen.
(1) Abgabe einer Tariftreue- und Mindestlohnerklärung gem. §§ 3, 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen (Landestaiftreuegesetz - LTTG)
(2) Abgabe einer Erklärung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen
(3) Abgabe einer Einwilligungserklärung zur elektronischen Datenverarbeitung
Details hierzu können den Vergabeunterlagen, hier insbesondere dem Dokument "Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen", sowie den bereitgestellten Formblättern für die betreffenden Erklärungen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYRAYBWS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."