MMHE-2023-08-001, motormanuelle Holzerntedienstleistungen und Rückedienstleistungen im Bereich des Forstamtes Birkenfeld (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: MMHE-2023-08-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Birkenfeld
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55765
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
MMHE-2023-08-001, motormanuelle Holzerntedienstleistungen und Rückedienstleistungen im Bereich des Forstamtes Birkenfeld (Rahmenvereinbarung)
Holzeinschlag und Rücken im Forstamt Birkenfeld
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen. Die Einzel-Abrufe der Leistung erfolgen bedarfsweise während der Vertragslaufzeit.
Forstamt Birkenfeld Schloßallee 7 55765 Birkenfeld Die auszuführenden Arbeiten erstrecken sich auf die Reviere, Birkenfeld-Leisel, Baumholder-Westrich, Idar-Oberstein und Begen.
motormanuelle Holzernte- und Rückedienstleistungen
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern. Der Vertrag läuft sodann stillschweigend weiter. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes (Vertragsjahr) den Vertrag schriftlich zu kündigen.
Der Vertrag endet nach einer maximalen Gesamtlaufzeit von 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung in Form der Bietererklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer zur Durchführung der angebotenen Arbeiten ordnungsgemäß angemeldet ist ( in Deutschland nachgewiesen durch Gewerbeanmeldung und/oder Eintrag im Handelsregister)
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Mitgliedschaft nachweisen zu lassen (Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. Weiterhin bestätigt die Bieterin oder der Bieter in der Bietererklärung, dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des zuständigen Amtsgerichts).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. der Erfüllung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung des Finanzamtes).
Erklärung in der vom Auftraggeber vorgegebenen Bietererklärung bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht sich die Erklärung nachweisen zu lassen (Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft).
Erklärungen in Form der Bietererklärung und Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Die letztgenannte Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
Ggf. ist die Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu tätigen -Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten -nur wenn notwendig- einreichen.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe -im Angebotsformblatt- nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards -Anlage 1 ff der AGB-F- eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Zu Beachten sind die AGB-F RLP in der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Forstamt Birkenfeld
Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6YECE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland