Flugpsychologische Eignungsfeststellung Fliegerischer Dienst / Flugführungsdienst_Simulationsausstattung Fliegerischer Dienst Phase 3 Flächenflugzeug
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Köln
NUTS-Code DEA2 Köln
In der ersten Phase wird die allgemeinen soldatischen Eignung festgestellt. Die zweite (Phase II) und dritte Phase (Phase III) der Eignungsfeststellung werden in einem apparativen und simulatorbasierten Verfahren durchgeführt.
Hierbei ist zu beachten, dass der Flugführungsdienst nur die Phase II mit dem System SA FFD bestreitet. Mit Bestehen der Phase wird die Feststellung der Eignung für den jeweiligen Verwendungsbereich angenommen.
Der Fliegerische Dienst bestreitet eine Phase II mit dem System ICA 90 II und nach erfolgreichem durchlaufen die Phase III mit den Systemen FPS F & FPS H.
In der Phase II, für den Fliegerischen Dienst, werden die vorgegebenen Eignungsmerkmale durch die verschiedenen Testverfahren erfasst und bewertet. Die erhobenen Daten werden in Form eines Eignungsindexes zusammengefasst. Dieser Index bildet die Grundlage für eine effektive Bewerbereinplanung in der Phase III. Die Aufgaben, welche hier bewältig werden müssen, spiegeln die grundlegenden Eignungsdimensionen wieder, welche für eine fliegerische Tätigkeit benötigt werden. Diese Testverfahren werden durch den Instrument Coordina-tion Analyzer 90 II (ICA 90 II) unterstützt.
In der Phase III der Eignungsfeststellung, welche sich in Flächenflugzeug und Hubschrauber unterteilt, werden die Bewerber im Rahmen einer fliegerpsychologischen Lern- und Arbeitsprobe eine Reihe verschiedenartiger Flugaufträge am Simulator absolvieren. Die Unterteilung findet aufgrund der technisch und physikalisch bedingten Verschiedenartigkeit der Anforderungen statt.
Die Struktur der Aufgaben spiegelt zum einen Flugaufgaben wieder, wie sie in einer fliegerischen Ausbildung typisch sind, zum anderen werden verwendungstypische und einsatzbezogene Aufgabenstellungen abgefordert. Neben der Feststellung der generellen Eignung muss auch die verwendungsspezifische Eignung festgestellt werden.
Mit diesem Verfahren soll der Anteil Fliegerpsychologisches System Flächenflugzeug (FPS F) beschafft werden.
Dieses System besteht aus:
- 4 x Cockpit (Testkonsole)
- 4 x Steuerkonsolen (2x Doppelkonsole)
- 1 x Auswertekonsole
- 1 x Missionseditorkonsole
- 1 x Briefing-Anlage
- 2 x Debriefing- Anlage
- 9 x Mobiler Arbeitsplatz Testperson
- 1 x Mobiler Arbeitsplatz Briefing
Zusätzlich wird noch die erforderliche Software, die Installation und Integration sowie die Inbetriebnahme der Anlage im Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe am Standort des Deutschen Zentrums für Luft und Raumfahrt in Köln benötigt.
Darüber hinaus ist die dazugehörige Dokumentation zu erstellen und zu liefern, sowie das Personal am Standort in die Systemtechnik, die Bedienung, die Wartung und die Instandhaltung einzuweisen.
34740000 Ausrüstung für Luft- oder Raumfahrzeuge, Bodengeräte für die Flugausbildung, Simulatoren und zugehörige Teile
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
-4 x Cockpit (Testkonsole)
-4 x Steuerkonsolen (2x Doppelkonsole)
-1 x Auswertekonsole
-1 x Missionseditorkonsole
-1 x Briefing-Anlage
-2 x Debriefing- Anlage
-9 x Mobiler Arbeitsplatz Testperson
-1 x Mobiler Arbeitsplatz Briefing
- Software
- Installation und Intergration + Inbetreibnahme
- Dokumentation
- Einweisung des Personals
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: • Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug in Form eines aktueller Auszugs oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 1 Jahr ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes/Unternehmenssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und vollständige Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen. • Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer.• Angaben zur Eigentümerstruktur.• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw- B-V 034).• Ggf. Erklärung über die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular B-V 047).• Rechtsform der Bewerber/Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: (falls zutreffend) gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtlich vertreten wird. Der Nachweis hierrüber ist in Form einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Vollmacht vorzulegen.• Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung-RUS-Sanktionen.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit Unterauftragnehmer bereits bekannt sind, ist eine unterzeichnete Eigenerklärung-RUS-Sanktionen je Unterauftragnehmer vorzulegen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Welche Nachweise das mindestens sind, ist in die Spalte daneben für die Unterauftragnehmer anzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung.
2. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Wettbewerbsregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
3. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es in den letzten drei Jahren einen Mindestumsatz von 4 Mio Euro pro Jahr nachweist.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
2. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
I. Der Bewerber muss darlegen, dass er bereits Erfahrungen mit dem Bau von IT-gestützten Simulationssystemen hat, die militärisch genutzt werden. Diese Darlegung erfolgt durch Eigenerklärung mit Benennung mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, mit Angabe der Ansprechpartner (Name der Auskunftsperson(en)), Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Lieferleistung bereits sachmangelfrei und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Leistungen aus den Referenzaufträge müssen noch nicht vollständig erbracht worden sein, aber sich bereits in der Umsetzungs- / Auslieferungsphase befinden.
II.Der Bewerber muss Kenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen der Bundeswehr darlegen. Diese Darlegung erfolgt durch Eigenerklärung mit Benennung mindestens einer Referenz aus den letzten 5 Jahren, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, über Projekte in der Bundeswehr mit Angabe der Ansprechpartner (Name der Auskunftsperson(en)), Wert der Leistung und Zeit der Leistungserbringung.
III.Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber über ein Qualitätssicherungssystem gemäß NATO Standard (AQAP) oder EN ISO 9001 verfügt oder ein solches bis zur Angebotsabgabe etablieren wird.
IV. Eine Eigenerklärung zum Nachweis der Produktionskapazität, dass die Leistung innerhalb eines Zeitraumes von 12-15 Monaten realisiert werden kann.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit