Möblierung der pädagogischen Kernbereiche und des Verwaltungsbereichs des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6561150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Möblierung der pädagogischen Kernbereiche und des Verwaltungsbereichs des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Der Eifelkreis errichtet eine Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm.
Gegenstand der zu vergebende Leistung ist die Lieferung der Möbel für die Ausstattung der pädagogischen Kernbereiche und des Verwaltungsbereiches.
Auszustatten ist ein vierzügiges Gymnasium mit ca. 800 Schülern.
Die zu möblierende Nutzfläche beträgt 4.750m². Dazu zählen Klassenräume (47. St.), Verwaltungsräume und ein Lehrerbereich mit Lehrerzimmer mit zwei Lehrer Arbeitsräumen.
Die Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachklassen ist nicht enthalten.
Möblierung des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
54595 Prüm
Schulmöbel bspw. Tische, Sitzmöbel, Schrankwände, Arbeitstische, Arbeitstresen
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
54595 Prüm
Verwaltungsmöbel bspw. Tische, Sitzmöbel, Schrankwände, lose Elemente, Bücherregale, Schrankkombination
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
54595 Prüm
Ergänzendes Mobiliar, bspw. Tische. Sitzmöbel, Polstermöbel, Lastenregale, Schienen- und Tafelsystem, Pinflächen und Akustikelemente, Teppiche, Zubehör
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Möblierung des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Möblierung des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Möblierung des Interimsschulgebäudes Regino-Gymnasium Prüm
Ort: Röckingen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 91740
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
siehe Auftragsbekanntmachung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWG:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.