Reifegradanalyse RCH155
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Miete
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
Im Rahmen des Projekts "Zukünftiges System Indirektes Feuer mittlere Reichweite" (ZukSysIndF mRw) soll ein radbewegliches, gepanzertes Artilleriewaffensystem im Kaliber 155mm ausgewählt, ggfs. an die Forderungslage angepasst und beschafft werden.
In einem ersten Schritt wurde im Rahmen des Projekts eine Marktuntersuchung durchgeführt, mit der Hersteller identifiziert werden sollten, welche in der Lage sind, geeignete Syste-me bereitzustellen. Potentielle Systeme, die in diesem Rahmen identifiziert worden sind, sol-len im Rahmen einer technologischen Reifegradanalyse (RGA) hinsichtlich verschiedener Aspekte untersucht und bewertet werden.
Durch die abgeleiteten Kernforderungen nach der von der PzH2000 bekannten L/52-Waffenanlage, einer Maximalbesatzung von zwei Personen und dem Aufbau auf einem in die Bw eingeführten Trägerfahrzeug als Basis, konnte der Markt auf zwei potentielle Hersteller von Systemen, welche die Kernforderungen erfüllen, eingegrenzt werden:
• Fa. Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG (Fa. KMW) mit dem System: "RCH155"
• Fa. Rheinmetall Landsysteme GmbH (Fa. RLS) mit dem System: "Rheinmetall Radhaubitze"
Die Marktuntersuchung ergab außerdem, dass von den beiden in Betracht kommenden Systemen nur die RCH155 der Fa. KMW bereits einen ausreichend hohen technologischen Reifegrad aufweist, dass damit praktische Erprobungen (Mobilität und Wirkung) durchgeführt werden können. Die Fa. RLS als weiterer potentieller Hersteller kann derzeit noch keinen Prototypen bereitstellen, der Untersuchungen hinsichtlich der Wirkung zulässt (Schussversuche). Aus diesem Grund ist unter Einhaltung des Projekt-Zeitplans eine RGA derzeit nur mit der RCH155 der Fa. KMW möglich.
Aufgrund einer angewiesenen Berücksichtigung eines potentiellen Kooperationspartners (Großbritannien, GBR) besteht als weitere Einschränkung die Forderung GBR, dass als Fahrgestell keine auf einem LKW basierende Lösung in Betracht kommt.
Die RGA umfasst die zeitlich befristete Miete eines Prototyps zur Erprobung, inkl. ausgebildetem Personal und der Bereitstellung von Dokumentationen über das RCH155mm.
• Prototyp:
- Zeitlich begrenzte Bereitstellung eines Prototypen, mit welchem eine technische Erprobung im Rahmen der RGA an den WTDn 41 und 91 ermöglicht wird. Der Prototyp muss den firmenseitig aktuellen Konstruktionsstand aufweisen und derart eingerüstet sein, dass die geplanten Untersuchungen ohne Einschränkungen durchgeführt werden können. Der Prototyp muss im Zeitraum Februar bis Mai 2023 für die benötigte Zeit der Erprobungen bereitgestellt werden.
- Bereitstellung von Ersatzteilen und ggf. notwendigen Sonderwerkzeugen, welche Instandhaltung und Wartung in einem dem Vorhaben angemessenen, erwartbaren Umfang ermöglichen.
- Transport des Prototyps von und zu den WTDn 41 und 91 im Rahmen des An-, Zwischen- und Abtransports.
• Dokumentation:
- Bereitstellung von technischer Dokumentation zu Komponenten, Baugruppen und dem Gesamtsystem, mit dem der Zulassungsstelle ZKfWBw und ggf. weiteren Stellen der Bw eine sicherheitstechnische Bewertung hinsichtlich der Zulassungsfähigkeit des Systems ermöglicht wird.
- Bereitstellung von Daten, Dokumentation und Berichten zu bereits durch den AN durchgeführten Untersuchungen und Erprobungen, mit denen den Fachexperten an den WTDn 41 und 91 und ggf. weiteren Stellen der Bw eine erste Bewertung der technologischen Reife des Systems sowie ggf. einzelner Baugruppen ermöglicht wird.
• Personal (Dienstleistungsanteil) zeitlich begrenzte Beistellung zur:
- Bedienung des Prototypen,
- Instandhaltung und Wartung (angemessen/erwartbar zu warten/instandzuhalten.
Sämtliches Personal muss im Zeitraum Februar bis Mai 2023 für die benötigte Zeit der Erprobungen bereitgestellt werden.
35412300 Waffenträger
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
2) Sonstige Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 1 Bezeichnung: Reifegradanalyse RCH155Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80997
Land: Deutschland
Wert: 0.01 EUR
ohne MwSt
Bei jährlichem oder monatlichem Wert:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden
ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit