Energiezentrale Pfaff-Areal - Rohbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
Energiezentrale Pfaff-Areal - Rohbauarbeiten
Errichtung einer Energiezentrale für das Pfaff-Areal, Kaiserslautern, Lina-Pfaff-Straße, Rohbauarbeiten
Hauptort der Ausführung: Kaiserslautern, PFAFF-Areal
Beschreibung der Beschaffung Allgemeine Rohbauarbeiten von ca. 680 m³ umbauter Raum.
Es handelt sich um 1 Gebäude mit außenliegender Stahltreppe.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung des Bieters, dass in seiner Person oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das
Verhalten einer Person, die ihm zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A und nach §§
19, 21 MiLoG begründet sind.
2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
4.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
5.) Eigenerklärung des Bieters über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 217A).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten
auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise
vorzulegen:
- Nachweis über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. ein den Rechtsvorschriften seines
Sitzstaates entsprechender Nachweis (wie Handelsregister, Partnerschaftsregister, Berufskammern der Länder,
Handwerksrolle)
- eine Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von
Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
- gültige Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft
über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der
Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben
1.) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit
er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit
anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten
auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
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Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auf
Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
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Der Bewerber/Bieter hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
zur Verfügung steht, deren Deckungssumme
für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR,
für Sachschäden mindestens 500.000 EUR beträgt.
Die vorgenannten Mindestdeckungssummen müssen mind. zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung
stehen.
Es ist nachzuweisen, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die
geforderten Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen
Angaben, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.) Eigenerklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Jahren
2.) Eigenerklärung über die Bereithaltung der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte
3.) Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen
bedient.
Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen
beigefügt (Formblatt 124, Formblatt 235).
Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg
der Eignung.
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen.
Die durch Präqualifizierung geführten Eigenerklärungen und Eignungsnachweise müssen die gestellten
auftragsbezogenen Mindestanforderungen nachweisen.
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Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen folgende Nachweise
vorzulegen:
- Drei Referenzen mit folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges,
- Angaben zu Arbeitskräften: Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- ggf. Erklärung, dass die Kapazitäten anderer Unternehmen im Auftragsfall zur Verfügung stehen (Formblatt
236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der
Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen.
.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte/Nachweise für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte/Nachweise auf
Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Der Auftraggeber wendet das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz an.
Abschnitt IV: Verfahren
Bewerber, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Gegebenenfalls
erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls
ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bieter werden hierüberautomatisch
informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Vergabeunterlagen
anonym heruntergeladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen
Verantwortung des unregistrierten Bieters.
2.) Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform von der unter I.3)
genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die
Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die
Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
3.) Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über
die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des Bieters bzw. an die hinterlegten
Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle grundsätzlich
über die Vergabeplattform an die plattformseitig hinterlegten Kontaktdaten des bevollmächtigten Mitglieds der
Bietergemeinschaft bzw. an die hinterlegten Kontaktdaten der das Angebot einreichenden Stelle.
4.) Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
Vergabeplattform.
5.) Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen
Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform
einzureichen.
6.) Ausländische Bieter haben geforderte Nachweise /Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
beizufügen.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]