Lade-Last-Managementsystem Betriebshof - 30018118 Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2023-0013
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mainzer-mobilitaet.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lade-Last-Managementsystem Betriebshof - 30018118
Lieferung und Implementierung eines Lade-Last-Managementsystem für den Betriebshof der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
Die Mainzer Mobilität (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung. Die MVG befindet sich über die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) im Eigentum der Stadt Mainz. Die MVG unterhält zurzeit 139 Omnibusse, 41 Straßenbahnen und ca. 1.200 Mietfahrräder. Damit wurden 2019 an einem Schulwerktag ca. 185.000 Fahrgäste und im Gesamtjahr 2019 mehr als 56 Millionen Kunden bewegt bzw. befördert.
Bis 2035 ist es das erklärte Ziel der Mainzer Verkehrsgesellschaft, insgesamt 100 Elektrobusse im Linienbetrieb einzusetzen. Bereits seit Ende 2022 sind die ersten batterieelektrischen Gelenkbusse bei der MVG im Linienbetrieb zu sehen.
Damit einhergehend wird ein gesamtheitliches Elektromobilitäts- und Betriebskonzept erarbeitet und die benötigte Ladeinfrastruktur beschafft.
Weiterhin ist vorgesehen, die Standzeiten der Fahrzeuge zu reduzieren und die Laufleistung der Elektrobusse durch intelligenten Einsatz deutlich zu erhöhen.
Dabei ist
- eine optimale Nachladung und Erfassung von Ladezuständen (Lademanagement),
- die Nachladung zu kostengünstigen Zeiten und unter Berücksichtigung einer optimalen Nutzung des Stromnetzes (Lastenmanagement) und
- eine automatische Konditionierung in Abhängigkeit von Wetterbedingungen, welche einen positiven Einfluss auf die Batteriereichweite hat (optimale Temperatur der Batterie)
umzusetzen.
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB)
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen Vergabeunterlagen
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verfahrensfristen:
Für das vorliegende Vergabeverfahren werden nachfolgende Fristen zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern/Bietern festgesetzt/vereinbart:
Punkt Verfahrensschritt Termin
a. Absendung der Bekanntmachung 31.01 2023
b. Ende Frage- und Einspruchsfrist zum Teilnahmewettbewerb 24.02.2023
c. Abgabefrist der Unterlagen Teilnahmewettbewerb 03.03.2023; 12:00 Uhr
d. Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 13.03.2023
e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 03.04.2023
f. Abgabefrist Angebote 11.04.2023; 12:00 Uhr
g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 16, 2023
h. Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 18 2023
i. Zuschlags- u. Bindefrist 31.05.2023
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem vierstufigen Regelprüfverfahren.
• Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
• Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
• Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
• Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnahmeanträge werden die erfolgreichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die eingehenden Angebote werden entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Soweit Aufklärungsbedarf besteht, wird mit den betreffenden Bietern eine Angebotsaufklärung (evtl. in Form eines Bietergesprächs) durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotseinholung aufgeforderten Bietern werden, soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der Angebotsverhandlungen zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. "letzten verbindlichen Angebotes" ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. Die Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien.
Der Zuschlag wird unter Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Die höchste Punktzahl steht für das wirtschaftlichste Angebot.
Zuschlagskriterien in der Angebotsphase:
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung Berücksichtigung:
1. Angebotspreis (Investitions- und Instandhaltungs-/Pflegekosten): max. erreichbare Wertungspunkte 400, Gewichtung 40 %,
2. Erfüllungsgrad Kriterienliste: max. erreichbare Wertungspunkte 400, Gewichtung 40 %,
3. Teststellung (Bieterpräsentation): max. erreichbare Wertungspunkte 200, Gewichtung 20 %
=> Gesamt erreichbare Wertungspunkte 1.000, Gewichtung 100 %
Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
weitere Informationen zu den Wertung- und Zuschlagskriterien siehe Bewerbungsbedingungen (BWB) unter Punkt 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b)Nachprüfverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
... weiter siehe Bewerbungsbedingungen unter Punkt 10
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Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland