Digitales Zentralarchiv (VNA) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-005-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitales Zentralarchiv (VNA)
Als Kernpunkt der Ausschreibung sollen in einem einrichtungsübergreifenden Gesamtprojekt die PACS- und Dokumentensysteme durch geeignete multimediale Archivsysteme ("VNA"-System) ersetzt werden, die tief in die klinischen Systeme integriert sind und auf die mit universellen Viewern zugegriffen werden kann. Insbesondere sollen alle Anwender, abhängig von einer individuell von den Häusern zuzuordnenden Rolle, mittels universeller Viewer durch eine von den Anwendern frei konfigurierbare Benutzeroberfläche auf sämtliche im Archivsystem gespeicherte Informationen zugreifen können.
Das Gesamtprojekt beinhaltet weiterhin den Aufbau und den Betrieb einer IHE-kompatiblen Infrastruktur für die sektorenübergreifende Integration auch der MVZ und eingegliederten Praxen beider Kliniken mit einrichtungsübergreifendem Konsilwesen. Hiermit muss auch die Kommunikation mit regionalen Partnern und die gemeinsame Behandlung von Patienten sicher gestellt werden.
Alle angebotenen VNA-Lösungen müssen auf einer gemeinsamen VMware-Plattform für die Auftraggeber UMM und KliLu basieren. Redundanz und Hochverfügbarkeit werden über vSphere HA gewährleistet. Die SAN Storage Technologie kann vom Anbieter frei gewählt werden. Die VMware Infrastruktur muss redundant auf zwei Rechenzentren (kurz: RZ) verteilt werden. Der Ausfall eines Rechenzentrums darf keine Auswirkung auf den laufenden Betrieb beider Krankenhäuser haben. Es darf keinen Single Point of Failure geben. Als Hauptangebot vorgesehen ist eine Lösung, in der die Hardware redundant auf die Standorte RZ Mannheim und RZ Ludwigshafen verteilt wird (On-Premises-Lösung), als Nebenangebot eine reine "Cloud-Lösung", in der die Hardware redundant auf zwei Cloud-Rechenzentren verteilt wird. Als Unterfall der "Cloud-Lösung" sind als weiteres Nebenangebot Mischformen zwischen der "On-Premises"- und "Cloud"-Lösung zulässig. Als Unterfall der "On-Premise-Lösung" sind zudem Angebote zulässig, welche ein für beide Auftraggeber einheitliches Archivsystem (keine Trennung der VNA-Lösungen der Auftraggeber) vorsehen, sofern eine gleichwertige Ausfallsicherheit für beide Kliniken gewährleistet wird.
Die Backup Infrastruktur ist Bestandteil der Ausschreibung. Da in beiden Krankenhäusern ausschließlich mit Commvault Backup gearbeitet wird, ist die Verwendung von Commvault für die Datensicherung der Applikationsserver zwingend. Für die Datensicherung muss mindestens die "3-2-1-Regel" mit Medienbruch eingehalten werden.
Zusätzlich zu der angebotenen VNA-Lösung soll ein Archivsystem pro Auftraggeber beschafft werden. Unabhängig von der angebotenen Lösung müssen die Daten der beiden Krankenhäuser auf eigenen, dedizierten Storage Units abgelegt werden.
Die WAN-Verbindungen für die Anbindung der einzelnen Häuser an Cloud Rechenzentren, bzw. für die Verbindung der Häuser untereinander (On-Premises Lösung) sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
Die Bieter bieten den Auftraggebern ein Gesamtsystem an, welches Anschaffung, Aufbau und Betrieb der beschriebenen VNA-Infrastruktur (Software, Hardware bzw. Cloud-Ressourcen, Netzwerkanbindung) enthält.
Die Beschaffung wird in zwei Losen ausgeschrieben:
Los 1: Lösung UMM
Los 2: Lösung KliLu
Beide Lose des Auftrags werden nur an einen Auftragnehmer vergeben.
Im Fall der Cloud-Lösung wird der Auftrag für ein gemeinsam zu nutzendes Archivsystem vergeben. Für den Fall der "On-Premises-Lösung" wird der Auftrag für zwei gleiche Archivsysteme, welche gegebenenfalls je Auftraggeberanforderung über unterschiedliche Funktionalitäten verfügen, vergeben.
Lösung UMM
Universitätsklinikum Mannheim GmbH Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim
Als Kernpunkt der Ausschreibung sollen in einem einrichtungsübergreifenden Gesamtprojekt die PACS- und Dokumentensysteme durch geeignete multimediale Archivsysteme ("VNA"-System) ersetzt werden, die tief in die klinischen Systeme integriert sind und auf die mit universellen Viewern zugegriffen werden kann. Insbesondere sollen alle Anwender, abhängig von einer individuell von den Häusern zuzuordnenden Rolle, mittels universeller Viewer durch eine von den Anwendern frei konfigurierbare Benutzeroberfläche auf sämtliche im Archivsystem gespeicherte Informationen zugreifen können.
Das Gesamtprojekt beinhaltet weiterhin den Aufbau und den Betrieb einer IHE-kompatiblen Infrastruktur für die sektorenübergreifende Integration auch der MVZ und eingegliederten Praxen beider Kliniken mit einrichtungsübergreifendem Konsilwesen. Hiermit muss auch die Kommunikation mit regionalen Partnern und die gemeinsame Behandlung von Patienten sicher gestellt werden.
Alle angebotenen VNA-Lösungen müssen auf einer gemeinsamen VMware-Plattform für die Auftraggeber UMM und KliLu basieren. Redundanz und Hochverfügbarkeit werden über vSphere HA gewährleistet. Die SAN Storage Technologie kann vom Anbieter frei gewählt werden. Die VMware Infrastruktur muss redundant auf zwei Rechenzentren (kurz: RZ) verteilt werden. Der Ausfall eines Rechenzentrums darf keine Auswirkung auf den laufenden Betrieb beider Krankenhäuser haben. Es darf keinen Single Point of Failure geben. Als Hauptangebot vorgesehen ist eine Lösung, in der die Hardware redundant auf die Standorte RZ Mannheim und RZ Ludwigshafen verteilt wird (On-Premises-Lösung), als Nebenangebot eine reine "Cloud-Lösung", in der die Hardware redundant auf zwei Cloud-Rechenzentren verteilt wird. Als Unterfall der "Cloud-Lösung" sind als weiteres Nebenangebot Mischformen zwischen der "On-Premises"- und "Cloud"-Lösung zulässig. Als Unterfall der "On-Premise-Lösung" sind zudem Angebote zulässig, welche ein für beide Auftraggeber einheitliches Archivsystem (keine Trennung der VNA-Lösungen der Auftraggeber) vorsehen, sofern eine gleichwertige Ausfallsicherheit für beide Kliniken gewährleistet wird.
Die Backup Infrastruktur ist Bestandteil der Ausschreibung. Da in beiden Krankenhäusern ausschließlich mit Commvault Backup gearbeitet wird, ist die Verwendung von Commvault für die Datensicherung der Applikationsserver zwingend. Für die Datensicherung muss mindestens die "3-2-1-Regel" mit Medienbruch eingehalten werden.
Zusätzlich zu der angebotenen VNA-Lösung soll ein Archivsystem pro Auftraggeber beschafft werden. Unabhängig von der angebotenen Lösung müssen die Daten der beiden Krankenhäuser auf eigenen, dedizierten Storage Units abgelegt werden.
Die WAN-Verbindungen für die Anbindung der einzelnen Häuser an Cloud Rechenzentren, bzw. für die Verbindung der Häuser untereinander (On-Premises Lösung) sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
Die Bieter bieten den Auftraggebern ein Gesamtsystem an, welches Anschaffung, Aufbau und Betrieb der beschriebenen VNA-Infrastruktur (Software, Hardware bzw. Cloud-Ressourcen, Netzwerkanbindung) enthält.
2 x fünf Jahre
Das Projekt muss die Förderkriterien nach KHZG erfüllen.
-----------------
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Lösung KliLu
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Als Kernpunkt der Ausschreibung sollen in einem einrichtungsübergreifenden Gesamtprojekt die PACS- und Dokumentensysteme durch geeignete multimediale Archivsysteme ("VNA"-System) ersetzt werden, die tief in die klinischen Systeme integriert sind und auf die mit universellen Viewern zugegriffen werden kann. Insbesondere sollen alle Anwender, abhängig von einer individuell von den Häusern zuzuordnenden Rolle, mittels universeller Viewer durch eine von den Anwendern frei konfigurierbare Benutzeroberfläche auf sämtliche im Archivsystem gespeicherte Informationen zugreifen können.
Das Gesamtprojekt beinhaltet weiterhin den Aufbau und den Betrieb einer IHE-kompatiblen Infrastruktur für die sektorenübergreifende Integration auch der MVZ und eingegliederten Praxen beider Kliniken mit einrichtungsübergreifendem Konsilwesen. Hiermit muss auch die Kommunikation mit regionalen Partnern und die gemeinsame Behandlung von Patienten sicher gestellt werden.
Alle angebotenen VNA-Lösungen müssen auf einer gemeinsamen VMware-Plattform für die Auftraggeber UMM und KliLu basieren. Redundanz und Hochverfügbarkeit werden über vSphere HA gewährleistet. Die SAN Storage Technologie kann vom Anbieter frei gewählt werden. Die VMware Infrastruktur muss redundant auf zwei Rechenzentren (kurz: RZ) verteilt werden. Der Ausfall eines Rechenzentrums darf keine Auswirkung auf den laufenden Betrieb beider Krankenhäuser haben. Es darf keinen Single Point of Failure geben. Als Hauptangebot vorgesehen ist eine Lösung, in der die Hardware redundant auf die Standorte RZ Mannheim und RZ Ludwigshafen verteilt wird (On-Premises-Lösung), als Nebenangebot eine reine "Cloud-Lösung", in der die Hardware redundant auf zwei Cloud-Rechenzentren verteilt wird. Als Unterfall der "Cloud-Lösung" sind als weiteres Nebenangebot Mischformen zwischen der "On-Premises"- und "Cloud"-Lösung zulässig. Als Unterfall der "On-Premise-Lösung" sind zudem Angebote zulässig, welche ein für beide Auftraggeber einheitliches Archivsystem (keine Trennung der VNA-Lösungen der Auftraggeber) vorsehen, sofern eine gleichwertige Ausfallsicherheit für beide Kliniken gewährleistet wird.
Die Backup Infrastruktur ist Bestandteil der Ausschreibung. Da in beiden Krankenhäusern ausschließlich mit Commvault Backup gearbeitet wird, ist die Verwendung von Commvault für die Datensicherung der Applikationsserver zwingend. Für die Datensicherung muss mindestens die "3-2-1-Regel" mit Medienbruch eingehalten werden.
Zusätzlich zu der angebotenen VNA-Lösung soll ein Archivsystem pro Auftraggeber beschafft werden. Unabhängig von der angebotenen Lösung müssen die Daten der beiden Krankenhäuser auf eigenen, dedizierten Storage Units abgelegt werden.
Die WAN-Verbindungen für die Anbindung der einzelnen Häuser an Cloud Rechenzentren, bzw. für die Verbindung der Häuser untereinander (On-Premises Lösung) sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
Die Bieter bieten den Auftraggebern ein Gesamtsystem an, welches Anschaffung, Aufbau und Betrieb der beschriebenen VNA-Infrastruktur (Software, Hardware bzw. Cloud-Ressourcen, Netzwerkanbindung) enthält.
2 x fünf Jahre
Die Förderkriterien des KHZG müssen erfüllt werden.
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Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der Jahre 2020-2022, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Sofern der Jahresabschluss für 2022 noch nicht vorliegt, ist eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) auf den 31.12.2022 vorzulegen;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung.
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 10 Mio. EUR betragen.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Beschreibung des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungs-system (gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Nachweise von Referenzprojekten erbeten (siehe Mindeststandards).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Nachweise von mindestens folgenden Referenzprojekten erbeten:
(1.) In mindestens drei unterschiedlichen Krankenhäusern mit mindestens 500 Betten muss ein "gemeinsames Bild- und Dokumentenarchiv" implementiert worden sein und
(2.) In mindestens drei unterschiedlichen Krankenhäusern mit mindestens 500 Betten muss eine IHE Infrastruktur implementiert worden sein und
(3.) Von den unter (1.) und (2.) genannten Referenzprojekten müssen mindestens in einem Krankenhaus, welches innerhalb der Europäischen Union gelegen ist, beide Systeme, also ein "gemeinsames Bild- und Dokumentenarchiv" sowie eine IHE-Infrastruktur, implementiert worden sein.
(4.) Nur für den Fall, dass eine Lösung mit Cloud-Elementen (Nebenangebot) angeboten wird: die für vorstehende Ziffer (3.) genannte Referenz muss inklusive den vorgesehenen Cloud-Elemente als Referenz nachgewiesen werden. Bei einer "reinen Cloud-Lösung" muss daher eine vollständige cloudbasierte Daten- und Servervirtualisierung als Referenz nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Referenzen des Bieters zu jedem Zeitpunkt im Verfahren in Bezug auf die angebotene Lösung zu prüfen. Da der Auftraggeber Wert auf eine bewährte Lösung legt, muss die angebotene Lösung im Wesentlichen bereits umgesetzt worden sein, was durch entsprechende Referenzen nachzuweisen ist.
Die Nachweise sind für Referenzen einzureichen, in denen die Systeme aktuell in Betrieb (Echtbetrieb) sind;
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie: Gemäß § 165 GWB können die Beteiligten im Falle eines Nachprüfungsverfahrens die Akten bei der Vergabekammer einsehen und sich durch die Geschäftsstelle auf ihre Kosten Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen.
Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist.
Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die in Absatz 2 genannten Geheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Bitte kennzeichnen Sie bei Bedarf bereits bei Abgabe Ihres Angebots die Teile, die unter den Geheimschutz fallen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMXM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.