Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde St. Johann; Fachplanung/-überwachung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - der Anlagengruppen 4-5 & 7-8 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-06-917 II
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprendlingen-gensingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde St. Johann; Fachplanung/-überwachung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI - der Anlagengruppen 4-5 & 7-8
Errichtung einer 3-zügigen Kindertagesstätte in der Ortsgemeinde Sankt Johann gemäß vorliegender Baugenehmigung - Planungsleistungen Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Anlagengruppe 4 und 5 sowie 7 und 8
Baugrundstück Friedhofstraße/Auf dem Schleich 55578 Sankt Johann
Die Ortsgemeinde Sankt Johann beabsichtigt die Errichtung einer Kindertagesstätte auf dem Grundstück
Friedhofstraße/Auf dem Schleich. Neben den üblichen gebäudetechnischen Anforderungen müssen auch die Belange des
Klimaschutzes und eines gesunden Raumklimas erfüllt werden.
Beauftragt wird die Planung der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI
4. Starkstromanlagen
5. Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
7. nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen
8. Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Zunächst wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Dies ist allerdings erfolglos verlaufen, da der zum Angebot aufgeforderte Bieter, vorher mitteilte keine Kapazität für das Projekt zu haben und demnach kein Angebot eingereicht hat.
Daraufhin wurde ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. 3 Unternehmen wurden eingeladen. 2 haben den Projektraum nicht geöffnet und einer hat ein Angebot über den Button Kommunikation eingereicht. Demnach ist kein Angebot form und fristgerecht eingegangen.
Alle anderen Teilleistungen sind bereits erteilt, nur dieses Verfahren hindert an der Weiterarbeit. Deshalb wurde aus dringenden Gründen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ausgewählt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagesstätte Sankt Johann; Fachplanung Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4-5 + 7-8
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP6YY4YMXF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.de
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.