[J4-22V-035] Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Qualifikationsaufgaben von Drehflüglern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE21 Oberbayern,DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Unterstützungsleistungen im Bereich Qualifikation
1. Gesamtsysteme: 250 Stunden
2. Rettungs- und Sicherheitssysteme, Fallschirmtechnik, Fliegersonderausrüstung, Transport und Absetztechnik: 4.800 Stunden
3. Basissysteme, Bodendienst- und Prüfgerät: 5.100 Stunden
4. Strukturdynamik, Struktur, Aerodynamik: 9.650 Stunden
5. Navigation, Kommunikation, Identifikation: 2.250 Stunden
6. Safety / Reliability: 1.700 Stunden
7. SW / HW: 2.250 Stunden
Die ca. 26.000 Personenstunden setzen sich über die Vertragslaufzeit wie folgt zusammen:
Festbeauftragung:
2023: 2.600 Stunden
2024: 5.200 Stunden
2025: 5.200 Stunden
2026: 2.600 Stunden
Option:
2026: 2.600 Stunden
2027: 5.200 Stunden
2028: 2.600 Stunden
Bei den angegebenen Personenstunden handelt es sich um Schätzwerte zwecks Ermöglichung einer Kalkulationsgrundlage, nicht aber um eine vom Auftraggeber vorgegebene zu leistende Maximalstundenzahl. Die durch den Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen richten sich ausschließlich nach den in der Leistungsbeschreibung niedergelegten Leistungsanforderungen, die vollumfänglich gemäß den vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen sind.
Beschreibung der Optionen: Optional kann eine Verlängerung des Leistungszeitraums um zwei Jahre vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A1 Formular B-V 031:Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 031.A2 Formular B-V 034:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.A3 Formular B-V 047:Erklärung betreffend die Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, Nachweisführung:Nur im Falle der Gründung einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft: Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 047.B1 Eintragung im Handelsregister:Der Bewerber sowie etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer müssen im Handelsregister eingetragen sein.Nachweisführung:Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs des Bewerbers sowie etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer. Der Handelsregisterauszug darf nicht älter als ein Jahr sein (gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge).B2 Elektronische Kommunikation:Bereitschaft, für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm zu nutzen.Nachweisführung:Formlose EigenerklärungB3 Geheimschutzbetreuung/Sicherheitsüberprüfung:Die vom AN für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und müssen VS-NfD (NATO Restricted) und höher eingestuftes Material bearbeiten.Weil mit dieser Bearbeitung unmittelbar nach Zuschlag begonnen wird, muss sich der Bewerber in der Geheimschutzbetreuung durch das BMWK befinden und die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen des Auftragnehmers müssen sicherheitsüberprüft sein. Für den vorliegenden Auftrag ist mind. eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) erforderlich.Der Bewerber muss die einer Geheimschutzbetreuung zugrundeliegenden Voraussetzungen während des Vergabeverfahrens und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.Diese Anforderung gilt auch für etwaige vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Personal.Nachweisführung:Abgabe einer Eigenerklärung, in der vom Sicherheitsbeauftragten des Bewerbers bestätigt wird, dass der Sicherheitsbescheid vorliegt. Zusätzlich zu dieser Eigenerklärung ist die Geheimschutznummer anzugeben, unter der der Bewerber beim BMWK geführt wird.Soweit noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, muss der Bewerber sich bereit erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWK aufnehmen zu lassen.Des Weiteren Vorlage einer Eigenerklärung, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betrauten Personen des Auftragnehmers sicherheitsüberprüft ist (mind. erweiterte Sicherheitsüberprüfung gem. § 9 SÜG).Soweit das Personal des Auftragnehmers (bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftrag-nehmer) noch nicht sicherheits-überprüft ist, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.Damit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen ist, müssen die Voraussetzungen (Geheimschutzbetreuung des Auftragnehmers und Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter) spätestens bei Einreichung des Angebots vorliegen. Bewerber bzw. Bieter, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A4 Formular B-V 032:Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 032.A5 Formular B-V 034:Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe durch Unterauftragnehmer gem. §§ 123, 124 GWB, Nachweisführung:Vorlage des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars B-V 034.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: C1 Betriebshaftpflichtversicherung i.H. von 500.000 EUR:Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung und/ oder Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mind. 500.000 EUR pro Jahr für Personen-, Sach-, Vermögensfolge- sowie reine Vermögensschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine rechtsverbindliche Zusage zum Abschluss einer solchen Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung.
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über das Be-stehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass die-se eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen.
Weiterhin eine ergänzende Erklärung des Bewerbers, dass eine solche Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum auf-rechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR pro Schadensfall für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden umfassen und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen werden.
Falls aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann:
Vorlage einer Eigenerklärung des Auftragnehmers, dass dieser im Schadensfall selbst für Personen-, (echte und unechte) Vermögens- und Sachschäden aufkommt.
C2 Jahresumsatz i.H. von mindestens 10 Mio EUR exkl. USt pro Jahr während der letzten 3 Jahre:
Nachweisführung:
Soweit eine Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlussberichtes besteht: Vorlage der Jahresabschlussberichte des Bewerbers der letzten drei Jahre, aus denen sich ergibt, dass der Auftragnehmer über einen Jahresumsatz i.H. von mindestens 10 Mio. EUR exkl. USt pro Jahr verfügt. Andernfalls genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:D1:Das Personal des Auftragnehmers (AN) muss über Erfahrungen in den Bereichen ziviler und militärischer Zulassungsvorschriften und -verfahren in Bezug auf Drehflügler verfügen. Der AN muss mit den Prozessen der Qualifikation und Nachweisführung von Luftfahrzeugen der Bundeswehr, insbesondere mit den internationalen Verfahren des NH90-Vertrages vertraut sein. Dies umfasst Erfahrungen und fachliche Kompetenz bei der Bewertung der gemäß Leistungsbeschreibung genannten Fachdisziplinen in Bezug auf Drehflügler und im Speziellen in Bezug auf das zu bewertende WaSys NH90 NFH.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt, bei dem die Dokumentenprüfung im Rahmen der Qualifikation für das WaSys NH90 durch den AN durchgeführt wurde. Hierbei müssen alle Fachdisziplinen gemäß LB erfüllt sein.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
D2: Der AN muss über einschlägige Erfahrungen im Qualifikations- und Zulassungswesen des WaSys NH90 verfügen. Dies beinhaltet umfassende Kenntnisse zu Zulassungsaktivitäten, -vorschriften und -verfahren (zivil und militärisch)
Nachweisführung:
Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt, bei dem die Dokumentenprüfung im Rahmen der Qualifikation für das WaSys NH90 durch den AN durchgeführt wurde.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
D3: Der dem Auftraggeber unmittelbar zuarbeitende Gesamtsteuerer und mit der Dokumentenprüfung beauftragte Mitarbeiter des Auftragnehmers muss eine Qualifikation als "Compliance Verification Engineer" (CVE) oder vergleichbar / gleichwertig vorweisen, d.h. er muss ein abgeschlossenes Ingenieursstudium (Diplom (FH), Diplom(Univ.), Bachelor oder Master) besitzen und muss zudem mehrjährige (in Summe mind. 4 Jahre) Erfahrung / einschlägige Tätigkeiten im Bereich Gesamtsystem gemäß LB Kapitel 3.2.1 vorweisen.
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Nachweises, dass die in Punkt D3 beschriebenen Qualifikationen als CVE erfüllt sind. Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt für den Gesamtsteuerer aus denen die oben beschriebenen Erfahrungen hervorgehen.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
D4: Die unterstützenden Fachkräfte des AN müssen eine dem CVE-ähnliche Qualifikation von mindestens einem Jahr im jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Dies umfasst praktische Erfahrungen in den Bereichen/Fachgebieten gemäß LB:
• Besonderheiten von militärischen Drehflüglern, insbesondere NH90,
• ziviles und militärisches Zulassungswesen und
• Qualifikation (alternativ: Musterprüfung) von Drehflüglern
Nachweisführung:
Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
D5: Der AN muss aus Gründen der Unabhängigkeit bei der Dokumentenprüfung abweichend vom Ersteller (und der beteiligten Stellen) der Qualifikationsdokumente sein. Der AN darf daher nicht dem Herstellungs- bzw. Entwicklungsbetrieb angehören.
D6: Das Personal des Auftragnehmers muss über Erfahrungen im Bereich der Zusammenarbeit mit Streitkräften und damit einhergehende Vertrautheit mit den Prozessen der Qualifikation von Luftfahrzeugen der Bundeswehr verfügen.
Nachweisführung:
Angabe von mindestens 1 Referenzprojekt durch den AN.
Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
• Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
• Kurze Darstellung der (Teil-) Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Die Referenzen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bearbeitet worden sein. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Betrachtung des Alters der Referenzen ist das Datum des Eingangs des Teilnahmeantrags, mit denen die Referenzen durch den Bewerber vorgelegt werden.
Dieselbe Referenz kann für mehrere Mitarbeiter herangezogen werden, wenn es sich um ein Referenzprojekt handelte, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
D7:Das bereitgestellte Personal muss fließend Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über deutsche Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung GER mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ ist eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht,
• dass die jeweilige Person Deutsch als Muttersprache spricht, oder
• dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit deutschsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland, Österreich oder in einem anderen im Schwerpunkt deutschsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der deutschen Sprache, oder
• dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig deutschsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann.
D8: Das bereitgestellte Personal muss fließend Englisch (insbesondere technisches Englisch) in Wort und Schrift beherrschen.
Nachweisführung:
Vorlage eines Sprachzertifikats über englische Sprachkenntnisse gemäß der Einstufung des "Gemeinsamen Europäische Referenzrahmens für Sprachen" (GER) mindestens auf dem Niveau C1 für jeden vom Bewerber eingesetzten Mitarbeiter.
Alternativ ist eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht,
• dass die jeweilige Person Englisch als Muttersprache spricht, oder
• dass die Person einen Bildungsabschluss in einem Land mit englischsprachigem Bildungssystem erworben hat, oder
• dass die jeweilige Person aktuell seit mindestens 3 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in den USA, im UK oder in einem anderen im Schwerpunkt englischsprachigen Staat hat, mit gleichzeitiger beruflicher Nutzung der englischen Sprache, oder
• dass die jeweilige Person eine mindestens 3-jährige Mitarbeit in einem schwerpunktmäßig englischsprachigen Projekt innerhalb der letzten 5 Jahre vorweisen kann.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit