WeinEntdeckerWochen Referenznummer der Bekanntmachung: DWI 2022-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutscheweine.de
Abschnitt II: Gegenstand
WeinEntdeckerWochen
Die Deutsches Weininstitut GmbH vergibt unter dem Motto „WeinEntdecker werden“ die inhaltlich konzeptionelle Weiterentwicklung bereits vorhandener Veranstaltungskonzepte zum Thema Deutscher Wein in Gastronomie und Handel im Inland. Das Konzept der einmal im Jahr außerhalb der deutschen Weinanbaugebiete stattfindenden „WeinEntdeckerWochen“ soll dazu führen, bei den teilnehmenden Betrieben den Deutschen Wein ideenreich in den Vordergrund zu stellen und damit die Bekanntheit heimischer Weine weiter zu fördern. Die Kampagne umfasst die Akquise von Gastronomen und Händlern, die Weiterentwicklung der vorhandenen Webseite, die Bewerbung der Veranstaltung durch bundesweite PR- und Marketingaktivitäten sowie die inhaltliche Vorbereitung, Betreuung und Abwicklung der kompletten Organisation der Veranstaltung und die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen.
Die Leistungen des Auftragnehmers für die Durchführung der WeinEntdeckerWochen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Vergabeverfahrens Nr. DWI 2022-16 und beinhalten dabei insbesondere:
- die Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption für die WeinEntdeckerWochen,
- die Weiterentwicklung, Pflege und Aktualisierung einer vorhandenen Webseite unter Beachtung/Gestaltung datenschutzrechtlicher Nutzerbelange bezüglich der Webseite,
- die fortwährend inhaltliche Aktualisierung eines Social-Media Auftritts auf Facebook und Instagram vor und während der WeinEntdeckerWochen,
- die Akquise von mindestens 150 Gastronomen und Händlern zur Teilnahme an den WeinEntdeckerWochen,
- die vorherige Bewerbung der Veranstaltungen durch bundesweite PR- und Marketingaktivitäten,
- die Organisation und Durchführung der WeinEntdeckerWochen inklusive der Entwicklung von allgemeinen Teilnahmebedingungen (AGB´s) für die beteiligten Betriebe,
- die Einrichtung eines „WeinEntdecker-Büros“ für die Zeit der Akquise bis zur Durchführung der WeinEntdeckerWochen zur Betreuung und Beratung der teilnehmenden Betriebe, welches montags bis freitags von 9-17 telefonisch und per E-Mail erreichbar ist,
- die Organisation und Durchführung von flankierenden Maßnahmen an den WeinEntdeckerWochen (z.B. Buchung von Influencern, Gewinnspiele, Sponsorenakquise, etc.),
- die jährliche Evaluation der durchgeführten Maßnahmen inklusive eines ausführlichen jährlichen Reportings.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
WeinEntdeckerWochen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rechtsbehelfsbelehrung
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der öffentlichen Auftraggeberin.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Deutsches Weininstitut GmbH gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Deutsches Weininstitut GmbH dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Deutsches Weininstitut GmbH.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]