Neubau eines Betriebsgebäudes -Rohbau-
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.art-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Betriebsgebäudes -Rohbau-
Der Neubau dient als zentrales Betriebsgeäude der A.R.T.
Dazu wird der Standort des Entsorgungs- und Verwertungszentrum Mertesdorf genutzt und in einem Neubau Werkstatt, Verwaltung und Sozialräume zusammengefasst. Der Neubau wird mit zwei Vollgeschossen ausgeführt, wobei das EG als Stahlbetonbau auf Grund der zu überbrückenden Waagenzone und der Werkstatt stark überhöht ist. Das Obergeschoss wird als Holzbau (BSH) mit einer Glasfassade ausgeführt. Der Neubau wird mit Effizienzstandard EH55 errichtet.
Der Betonsockel beschreibt den ersten Bauabschnitt. Der Sockelbereich beinhaltet später den Werkstattbereich, Technikflächen (zwei Zwischengeschosse) , Treppenhäuser, den zentralen Eingang mit Mensa und das Wiegehaus.
Betonsockel 5130m2 BGF / 2650m3 BRI
Der Betonbau wird Großteils mit Halbfertigteilen errichtet, während die Außenfassade 3-schalig von innen nach außen mit Halbfertigteilwänden, Dämmschicht und Ortbetonaußenwand ausgeschrieben wird. Die Ortbetonwand wird mit einer Brettschalung ausgeführt. Großteils verbleibt der Beton sichtbar, hier ist auf eine Farbnuancengleichheit zu achten.
2850 m2 Halbfertigteilwände
1350 m3 Ortbetonwände
4800 m2 Ortbetondecken
2000 m2 Halbfertigteildecken
Mertesdorf
EMB / Erd-, Maurer-, Betonarbeiten für den Neubau des zentrales Betriebsgeäudes der ART
Anzubieten ist der gesamte Betonbau inkl. Abriss und Erdarbeiten / Grundleitungen etc.
Für den Außenwandaufbau werden Nebenangebote zugelassen und sind erwünscht. Als Alternative wäre eine Ausführung der Sandwichwand als Vollfertigteil denkbar. Bei Vorlage eines Nebenangebotes ist auf die Darstellung der vollumfassenden Leistung zu achten. Vorlage einer Teilstatik für die alternative Ausführung unter Berücksichtigung der bestehenden Statik inkl. der zeitlichen Darstellung der Alternative in einem Bauzeitenplan muss ggf. Bestandteil des Nebenangebote sein.
Farbnuanceneinheit der Betonflächen (Fertigteile und Ortbeton) ist zu beachten.
Die Decken für die Holzleistungen des Obergeschosses müssen fristgerecht fertig gestellt sein.
Zwischentermin Übergabe Decken Anfang September / Verlängerung der Gesamtfrist nur für Leistungen an der Fassade möglich.
Die Zulassung von Nebenangeboten wird in den Vergabeunterlagen und der Bekanntmachung unter Punkt 6 näher beschrieben bzw. eingegrenzt.
Einheitspreisanpassungen betreffend der Stoffpreisgleitklausel (Anhang Formblatt 225a) der im LV angebotenen Leistungen werden nur, wenn es einen durch den AG verursachte Bauzeitverlängerung entsteht, gewährt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 in Formular 212 (VHB-Bund-Ausgabe 2019) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
-Erklärung Landestariftreuegesetz
-Erklärung des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung mit Abschlusshöhe 2.000.000€
-Erklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
-Erklärung RUS Sanktionen
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (VHB-Bund-Ausgabe 2019) oder eine Einheitliche Europäische Eigeneerklärung (EEE), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 in Formular 212 (VHB-Bund-Ausgabe 2019) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Fähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesen bestimmten Zeitpunkten diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Eigenerklärungen auch von jedem benannten Unternehmen abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise und das Formblatt 236 EU (Verpflichtungserklärung).
Die Anforderungen an vorzulegende Referenzen gemäß Formblatt 124 wird um weitere Vorgaben ergänzt bzw. genauer definiert:
- Es sind mindestens fünf Bauvorhaben inkl. Referenzen mit Rohbaukosten von 1.500.000 Euro in den letzten
fünf Jahren vorzuweisen.
- Es sind mindestens drei Bauvorhaben inkl. Referenzen mit Sichtbeton nach Anforderungen der VÖB-Richtlinien
(Stand März 2009) in den letzten fünf Jahren vorzuweisen.
Die Anforderungen beziehen sich u.a. auf die Struktur, Farbe, Farbgleichheit, Flächengliederung und Kantenausbildung.
Der Nachweis erfolgt über aussagekräftige Bildreferenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Trier
Es sind keine Personen zur Teilnahme befugt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Es wird darum gebeten, Rückfragen bis spätestens 23.02.2023 einzureichen.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Zur Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der
Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.