Stellenanzeigen/Personalrecruiting Referenznummer der Bekanntmachung: 66040000/1200008001_PA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stellenanzeigen/Personalrecruiting
Die Universität Trier sucht einen Partner zur Unterstützung und Betreuung der Personalmarketingaktivitäten, insbesondere bzgl. Stellenanzeigen.
Der Auftraggeber erwartet von dem Auftragnehmer eine umfassende Beratung zum Personalmarketing und Personalrecruiting mit dem Ziel, nachhaltig mit qualifizierten und motivierten Beschäftigten in ausreichender Zahl zu versorgen. Das Personalmarketing richtet sich sowohl an bereits Beschäftigte als auch an externe Bewerberinnen und Bewerber.
Der Rahmenvertrag soll für einen Zeitraum von drei Jahren mit einer Option auf Verlängerung der Laufzeit um 12 Monate geschlossen werden.
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier
Die folgenden Einzelmaßnahmen hat der Auftragnehmer insbesondere zu übernehmen:
a) Anzeigenerstellung nach den Vorgaben des Auftraggebers zum gesuchten Beschäftigtenprofil und unter Beachtung des Corporate Designs des Auftraggebers sowie unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
b) Durchführung einer Marktanalyse und Vorauswahl möglicher Veröffentlichungspartner (Print, Stellenbörsen, Social Media)
c) Der Auftragnehmer führt die Verhandlungen mit den Veröffentlichungspartnern, insbesondere bzgl. Preis, Rabatt, Platzierung je Anzeige
d) Textoptimierung, Prüfung der AGG-Konformität, Rechtschreibprüfung, Titelvorschläge je Anzeige
e) Anzeigenschaltung durch den Auftragnehmer nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber (per E-Mail durch die Personalabteilung)
r Durchführen von Qualitätskontrollen inklusive Reporting; der Auftragnehmer stellt auch sicher, dass die Stellenanzeigen nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr veröffentlicht sind
g) Anzeigenbelegdokumentation, unter anderem Übermittlung einer Kopie der veröffentlichten Anzeige (per E-Mail an die Personalabteilung) am ersten Werktag der Veröffentlichung mit Hinweis auf ordnungsgemäße Auftragsausführung bzw. reklamationsfähige Beanstandungen
h) Der Auftragnehmer garantiert eine kostenlose Zweitveröffentlichung bei Printmedien bzw. eine kostenlose Korrektur bei elektronischer Veröffentlichung bei Beanstandungen bzw. Mängelrabatt. Diesbezügliche Verhandlungen sind zwischen dem Auftragnehmer und dem betreffenden Veröffentlichungspartner unaufgefordert zu veranlassen.
i) Die Rechnungen sind inklusive einer Kopie der Originalanzeige auszustellen und bei der Personalabteilung der Universität Trier einzureichen (E-Mail ist ausreichend)
j) Schalttermine und Verlagspreise sind zu überwachen und diesbezügliche Änderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme?an den Auftraggeber (per E-Mail an die Personalabteilung) weiterzuleiten.
k) Der Auftragnehmer garantiert die Anzeigenbearbeitung und Übermittlung an den Veröffentlichungspartner innerhalb von 24 Stunden nach Auftragserteilung.
l) Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber mindestens zwei Ansprechpartner, die sich im Rahmen der Ausschreibung im Rahmen eines schriftlichen Profils vorstellen
Der Auftrag wird für den Zeitraum ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2025 ausgeschrieben und vergeben. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Vertragspartei drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich kündigt, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2026 endet.
Zuschlagskriterium
Preis: 100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Gewichtung: [GP = Gewichtungspunkte]
30 GP: Gesamtpreis (Spalte: Endpreis nach Abzug aller Rabatte) Printmedien
70 GP: Gesamtpreis (Spalte: Endpreis nach Abzug aller Rabatte) Online-Portale/Social Media
Berechnung:
Zu vergleichender Gewichtungspreis [100] =
Gesamtpreis netto Printmedien x 30 + Gesamtpreis netto Onlinemedien x 70
Der niedrigste zu vergleichende Gewichtungspreis erhält den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB und zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Erklärung, dass Sie:
- den gesetzlichen Verpflichtungen zur fristgerechten Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind,
--> zu erbringender Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes
- den Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen sind,
- nicht rechtskräftig verurteilt worden sind oder gegen uns eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist nach
o § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
o § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
o § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
o § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
o § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
o § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
o § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
o den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
o Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
o den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits-kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
- uns nicht in Liquidation befinden,
- keine Verfehlungen begangen haben, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere wir uns nicht an Preisabsprachen beteiligt haben bzw. beteiligen werden,
- unserer Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben ordnungsgemäß nachgekommen sind
--> zu erbringender Nachweis: Mustererklärung nach § 4 LTTG
und
- wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten 3 Jahren nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind und
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen
--> zu erbringender Nachweis: Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
I. Umsatzerklärung
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.
--> zu erbringender Nachweis: Einreichung eines gültigen Versicherungsscheins
Vorzulegende Nachweise und Erklärungen
Gemäß §§ 42 - 50 VgV werden bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) besitzen. Dieser Nachweis muss ebenfalls für alle Subunternehmer erbracht werden.
Abgabe Musterformblatt für vorzulegende Nachweise und Erklärungen oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)/ Eigenerklärung zu:
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
I. Referenzen
Benennung zu drei Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Universität Trier
Universitätsring 15
54296 Trier
Gebäude V, Raum 117
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYEEV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]