10 SE Leitern Spezialeinsatz Referenznummer der Bekanntmachung: Q/S2AI/NA222/NB755
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
10 SE Leitern Spezialeinsatz
Die "Leitern Spezialeinsatz" sollen die Spezialkräfte in die Lage versetzen, hohe Beweglichkeit und Einsatzwirksamkeit im Einsatzraum zu entfalten und mit geringem Kräfteansatz präzise und entscheidende Wirkung gegen Ziele zu erbringen.
Weener
10 SE
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die technischen Anforderungen an den Beschaffungsgegenstand, hinsichtlich des Gewichtes und der baulichen Ausführungen gem. Fähigkeitsforderung können nur durch das Produkt der oben genannten Firma erfüllt werden können.
Abweichungen hinsichtlich eines höheren Gewichtes und Einschränken in der Handhabung, führen zu einer Nutzungseinschränkung und damit zur Gefährdung der Auftragserfüllung. Außerdem können zeitliche Verzögerungen hinsichtlich der Beschaffung nicht hingenommen werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10 SE Leitern Spezialeinsatz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.